Wie viel Tage Urlaub stehen einem zu bei Teilzeit

Hallo,

ein ehemaliger Lehrling im Uhrmacherhandwerk möchte ab März nächsten Jahres einen Mitarbeiter einstellen, wie viel Tage stehen ihm zu bei:

Er möchte auf Teilzeit arbeiten, bzw. 25h/Woche auf 4 Tage verteilt: ?
Er fängt ab März erst an zu arbeiten, bleibt wie viel Urlaub übrig: ?
Er möchte seinen Schwerbehindertenausweis gelten machen= 5 Tage extra (Aber bei Teilzeit?)

Vielen Dank und mit besten Grüßen

Hallo!

Den ersten Satz finde ich etwas merkwürdig, aber lassen wir das mal.

Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz wären 24 Tage bei 6 Tage-Woche.

macht umgerechnet 24 : 6 x 4 echte Arbeitstage/Woche = 16 Urlaubstage

bei Arbeitsbeginn 1. März hat man dann davon noch 16/12 x 10 Monate = 14 Tage Urlaub (Bruch aufgerundet)

plus Sonderurlaub 4 Tage (weil 4-Tage-Woche)

also 14 + 4 Tage = 18 Tage Urlaub

Irrtum vorbehalten, denn beim Sonderurlaub nach Schwerbehindertengesetz gibt’s viele Details, die anders berechnet werden.

MfG
duck313

Hi!

Sofern das Arbeitsverhältnis nicht innerhalb von 6 Monaten beendet wird, steht dem AN der volle Jahresanspruch zu.

Bei 4 Arbeitstagen pro Woche sind das 16 Tage Mindesturlaub gem. BUrlG.

Hinzu kommen 4 Tage Zusatzurlaub.

Natürlich kann auch ein höherer als der gesetzliche Anspruch vereinbart werden. Sollte dort der übergesetzliche Teil nicht ausdrücklich anderslautend geregelt sein, gilt auch hier der volle Anspruch.

Abziehen darf der AG allerdings den Urlaub, den der vorherige Arbeitgeber bis zum 28.02. bereits gewährt hat.

VG
Guido

Hi!

bei Arbeitsbeginn 1. März hat man dann davon noch 16/12 x 10
Monate = 14 Tage Urlaub (Bruch aufgerundet)

Das aber nur, wenn das Arbeitsverhältnis nicht länger als ein halbes Jahr dauert.

plus Sonderurlaub 4 Tage (weil 4-Tage-Woche)
also 14 + 4 Tage = 18 Tage Urlaub

Hier zwölftelst Du nicht?

Irrtum vorbehalten, denn beim Sonderurlaub nach
Schwerbehindertengesetz gibt’s viele Details, die anders
berechnet werden.

Nö, eigentlich folgt die Berechnung des Zusatzurlaubs ziemlich genau den Vorgaben des BUrlG.

VG
Guido