Wie viele Tage ohne Pause arbeiten?

Hi zusammen,

wieviele Tage darf ein Arbeitnehmer maximal ohne freien Tag arbeiten?
Bsp: Schichtarbeiter in einer Küche, der i.d.R. ohnehin schon Doppelschichten machen muss.
Darf man diesen sieben Tage am Stück einsetzen, täglich 9-11 Stunden?!
Ungeachtet der maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden interessieren mich die „Zwangs-Frei-Tage“.

danke schon mal!

Hallo,

ich empfehle die Lektüre des Arbeitszeitgesetzes:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/…

Dort und im Tarifvertrag der Branche ist das geregelt.

Gruß
smalbop

Hallo,

nur so ein Beispiel, dass ich aus der Praxis kenne.

Ein Arbeitnehmer arbeitet in der Pflege, 14 Tage am Stück, jeweils 12 Stunden am Tag. Dann hat er vier Tage frei und es geht direkt mit 4 Tagen a 12 Std weiter. Was soll man machen wenn kein Personal da ist?

Gruß Lulea

Hallo,

Ein Arbeitnehmer arbeitet in der Pflege, 14 Tage am Stück,
jeweils 12 Stunden am Tag. Dann hat er vier Tage frei und es
geht direkt mit 4 Tagen a 12 Std weiter.

Unter anderem für Pflegeeinrichtungen und vollkontinuierlichen Schichtbetrieb existieren Ausnahmeregelungen, die dies vielleicht zulassen?

Was soll man machen wenn kein Personal da ist?

Mal abgesehen davon, dass es in der oben beschriebenen Konstellation zulässig sein könnte: Was ist denn das für eine Argumentation?
Wenn man kein Personal hat, sollte man welches einstellen.

Grüße

Guten Tag,
Wenn ich Jurist wäre würde mir das vielleicht was bringen, aber als Laie hilft mir das Theoriegequassel leider nicht.

Die Frage ist nur: ist es statthaft jemanden eine Woche jeden Tag 12Std arbeiten zu lassen und wenn nicht:

wie kann man sich dagegen wehren ohne eine Kündigung zu riskieren? Gibt es Aufsichtsbehörden o.ä.?

Guten Abend,

wenn die Frage so einfach zu beantworten wäre, gäbe es vermutlich nicht so viel Gesetzestext dazu…

Gruß
smalbop

ich glaube, was er damit sagen will, ist das es von fall zu fall verschieden ist. wie die umstände sind, tariv- und arbeitsverträge, ect.

lg

Hallo

Unter reine Bezugnahme auf das ArbZG beträgt die maximale Einsatzmöglichkeit 32 Tage am Stück ohne freien Tag.

Bevor ein großer Aufschrei entsteht, erklärend dazu angemerkt, daß im ArbZG für die Gewährung des Ausgleichstages nicht auschgeschlossen ist, daß dieser auch im Vorfeld erteilt wird. Es gibt unterschiedliche arbeitsrechtliche Auffassungen hierzu, aber kein heranzuziehendes Urteil, welches diese These über den Haufen wirft.

Sofern tarifliche Regelungen dies ermöglichen, ist auch eine 11stündige Beschäftigung dabei denkbar, wenn (durch späteren Ausgleich) im Durchschnitt die 48 Stunden / Monat innerhalb von 6 Monaten erreicht werden. Allerdings dürfte die wöchentlich maximale Beschäftigungszeit auch dann 70 Stunden nicht überschreiten.

Das ist aber in dieser „ungünstigsten“ Kombination von vielen Faktoren, insbesondere tarifvertraglich ungünstigeren Vereinbarungen, abhängt, wird das in der Praxis zulässigerweise eher selten vorkommen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Wenn man kein Personal hat, sollte man welches einstellen.

Das setzt 1. Voraus, dass es geeignete Bewerber gibt und 2. das das entsprechende Geld vorhanden ist.

Im Pflege- und Sozialpädagogischen Bereich würde es zu katastrophalen Zuständen kommen wenn das vorhandene Personal diese Krisenzeiten nicht durch Überstunden mitragen würden.

Im der freien Wirtschaft würde es ggf. zum Konkurs führen, was zum Verlust des Arbeitsplatzes führen würde.

Das bedeutet nicht, dass man diesen Zustand auf Dauer ertragen muss, aber eine kurzfristige Solidarität mit dem Arbeitsplatz ist manchmal schon hilfreich um ein System aufrecht zu erhalten.

Viele Grüße