Wiedereingliederung bei erfolgter Kündigung

Herr Fiktiv Müller sei schwerbehindert und könnte in 2 Jahren deshalb früher in Rente gehen.
Er sei körperlich nicht mehr in der Lage ist seinen bisherigen Job zu machen sei deshalb auch zur Zeit noch krankgeschrieben.

Sein Arbeitgeber hätte ihn fristgerecht zu Ende Dezember 2009 gekündigt, als Folge der Wirtschaftskrise.
Da Herr Müller nach über 40 Jahren körperlicher Arbeit und im Hinblick auf seine jetzigen schon länger andauernden Bandscheibenprobleme körperlich auch seelisch nicht mehr kann und möchte, hat er sich gegen die Kündigung auch nicht gewehrt, sondern sich damit arrangiert, dass er bis zu seiner Rente noch über ein Jahr Arbeitslosengeld bezieht. Das Arbeitsamt wurde über die Kündigung informiert.

Nun möchte die Krankenkasse ihn wiedereingliedern (die weiss noch nicht, dass er bereits vor längerer Zeit die Kündigung erhalten hat).
Die Wiedereingiederung würde, da Herr Müller noch Resturlaub hat, gerade mal drei oder vier Wochen dauern, danach würde er sich für immer aus dem Berufsleben verabschieden.

Hätte Herr Müller die Krankenkasse über die Kündigung informieren müssen ?

Kann die Krankenkasse ihn zwingen etwas gegen die Kündigung zu unternehmen ?

Gruß

Li

Hallo,

Hätte Herr Müller die Krankenkasse über die Kündigung
informieren müssen ?

Bisher nicht, warum auch ? Jetzt muß er aber

Kann die Krankenkasse ihn zwingen etwas gegen die Kündigung zu
unternehmen ?

Nein

Gruß

Li

&Tschüß
Wolfgang

P.S.: Herr Müller sollte sich ggfs. um seinen Urlaubsanspruch kümmern im Lichte der Rechtsprechung des EuGH vom Januar 2009.

Hallo

sondern sich damit arrangiert, dass er bis zu seiner
Rente noch über ein Jahr Arbeitslosengeld bezieht.

Das entspricht aber nicht den Anforderungen an den ALG 1 - Bezug. In der Regel wird erwartet, daß man Arbeit sucht.

Gruß,
LeoLo