Wöchentliche Arbeitszeit mit einem Feiertag

Hallo zusammen,

ich stehe in folgender Situation und habe damit eine Frage:

Ich bin in einem Einzelhandelsunternehmen in Bayern, wir haben keinen Tarifvertag, ich bin Einzelhandelskaufmann. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42,5 Std. – Diese Verteilt sich so:

Montag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Dienstag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Mittwoch: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Donnerstag: - Freier Tag = 0 Std.
Freitag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Samstag: 9 – 16 Uhr – 30 Min. Pause = 6,5 Std.
Gesamtarbeitszeit je Woche = 42,5 Std.

Betrachten wir jetzt die Kalenderwoche 14 / 2010.
Hier ist der 05.04.2010 Ostermontag – damit auch gesetzlicher Feiertag.
Hier verlangt unser Arbeitgeber, dass ich in dieser Woche nicht am Donnerstag frei mache, sondern den Montag, also den Feiertag als freien Tag nutzen soll. Daraus ergibt sich nach meiner Auffassung in Zusammenhang mit dem folgendem Gesetzesauszug folgende Rechnung:

§ 2, Entgeltfortzahlungsgesetzes, Satz (1):
(1) „ Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.“

Montag: FEIERTAG - (Berechnung mit 9 Std. da diese ausgeglichen werden)
Dienstag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Mittwoch: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Donnerstag: - JETZT NICHT FREIER TAG: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Freitag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Samstag: 9 – 16 Uhr – 30 Min. Pause = 6,5 Std.
Gesamtarbeitszeit der Woche = 51,5 Std.

Also hätte ich in dieser Woche quasi 52,5 Std. gearbeitet – abzüglich der festgelegten Arbeitszeit von 42,5 Std. würde ich auf 9 Überstunden kommen, die mir der Arbeitgeber anrechnen muss, bzw. mir in einer Anderen Woche als Überstunden abfeiern lassen muss.

Unser Arbeitgeber wehrt sich jedoch gegen diese 9 Überstunden und lässt diese vollkommen unter den Tisch fallen, da in seinen Augen keine 9 Arbeitsstunden am Montag zu berechnen sind.

Bitte gebt mir wenn möglich noch weitere Gesetze/Urteile, die mich in meiner Meinung bestätigen. Oder helft mir bitte dabei zu verstehen, weshalb die 9 Stunden am Montag nicht angerechnet werden können.
Vielen Dank! 

Hallo!

Gesetzlich kann ich das jetzt so aus dem stehgreif nicht untermauern, aber der AG hat unrecht!
Feiertag müssen genau wie Arbeitstage bezahlt werden.

Ich schau mal ob ich was finde!

Hallo zusammen,

ich stehe in folgender Situation und habe damit eine Frage:

Ich bin in einem Einzelhandelsunternehmen in Bayern, wir haben
keinen Tarifvertag, ich bin Einzelhandelskaufmann. Meine
wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42,5 Std. – Diese Verteilt
sich so:

Montag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Dienstag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Mittwoch: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Donnerstag: - Freier Tag = 0 Std.
Freitag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Samstag: 9 – 16 Uhr – 30 Min. Pause = 6,5 Std.
Gesamtarbeitszeit je Woche = 42,5 Std.

Betrachten wir jetzt die Kalenderwoche 14 / 2010.
Hier ist der 05.04.2010 Ostermontag – damit auch gesetzlicher
Feiertag.
Hier verlangt unser Arbeitgeber, dass ich in dieser Woche
nicht am Donnerstag frei mache, sondern den Montag, also den
Feiertag als freien Tag nutzen soll. Daraus ergibt sich nach
meiner Auffassung in Zusammenhang mit dem folgendem
Gesetzesauszug folgende Rechnung:

§ 2, Entgeltfortzahlungsgesetzes, Satz (1):
(1) „ Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen
Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das
Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall
erhalten hätte.“

Montag: FEIERTAG - (Berechnung mit 9 Std. da diese
ausgeglichen werden)
Dienstag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Mittwoch: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Donnerstag: - JETZT NICHT FREIER TAG: 9 – 19 Uhr – 1 Std.
Mittagspause = 9 Std.
Freitag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Samstag: 9 – 16 Uhr – 30 Min. Pause = 6,5 Std.
Gesamtarbeitszeit der Woche = 51,5 Std.

Also hätte ich in dieser Woche quasi 52,5 Std. gearbeitet –
abzüglich der festgelegten Arbeitszeit von 42,5 Std. würde ich
auf 9 Überstunden kommen, die mir der Arbeitgeber anrechnen
muss, bzw. mir in einer Anderen Woche als Überstunden abfeiern
lassen muss.

Unser Arbeitgeber wehrt sich jedoch gegen diese 9 Überstunden
und lässt diese vollkommen unter den Tisch fallen, da in
seinen Augen keine 9 Arbeitsstunden am Montag zu berechnen
sind.

Bitte gebt mir wenn möglich noch weitere Gesetze/Urteile, die
mich in meiner Meinung bestätigen. Oder helft mir bitte dabei
zu verstehen, weshalb die 9 Stunden am Montag nicht
angerechnet werden können.
Vielen Dank! 

super, wär total hilfreich, da ich am Montag das Gespräch mit meinem Personalchef suchen werde, und dann eben feste Fakten in der Hand haben möchte.

Ganz kurz noch Doninic´s Mom, es geht nicht direkt um die Bezahlung, sondern um die Stunden - auser Sie meinen, dass dies so zusammenhängt.

Können diese Feiertage - also zusätzliche Arbeitstage lt. meinen Arbeitgeber auch irgendwie im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein? - Also dass z.b. durch meinen normalen Bruttolohn die Feiertage mit inbegriffen sind? - Kann ich mir jetzt nicht vorstellen.

Vielen Dank für deine / eure Mühen!

Ich habe zu dem Thema einen recht ausführlichen Link gefunden in dem es super auch mit § erklärt ist!

Hier: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=pu…&

Ich denke der hilft sehr weiter!

Alles Gute

Vielen Dank!
Die Antwort hat mir wirklich gut weitergeholfen! - Aber evtl. gibt es noch andere Hilfreiche Links, oder sogar direkte §§ Angaben - oder auch schon Rechtssprechungen zu diesem Thema.

Dominic´s Mum - was macht dich so 100% sicher, dass das Verhalten von meinem Arbeitgeber Gesetzeswidrig ist? Ich meine, ich bin auch davon überzeugt, aber ich konnte es eben noch nicht 100% nachlesen…

hmm…

Hallo,

ganz einfach, steht alles im Entgeltfortzahlungsgesetz. Du hast Recht.

Gruß der Lastkutscher

Hallo, habe gerade nochmal im Arbeitsvertrag nachgesehen, - da steht als ein extra Punkt:

„Mit dem aufgeführten Bezügen sind etwa anfallende Überstunden abgegolten. Im übrigen kann eine Bezahlung von Mehrarbeit nur verlangt werden, wenn vor Ausführung der Mehrarbeit eine Vereinbarung über deren Entlohnung getroffen worden ist.“

Kann das eine Einschränkung zu den Feiertagen als Begründung sein? - Nicht wirklich oder?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, habe gerade nochmal im Arbeitsvertrag nachgesehen, - da steht als ein extra Punkt:

„Mit dem aufgeführten Bezügen sind etwa anfallende Überstunden abgegolten. Im übrigen kann eine Bezahlung von Mehrarbeit nur verlangt werden, wenn vor Ausführung der Mehrarbeit eine Vereinbarung über deren Entlohnung getroffen worden ist.“

Kann das eine Einschränkung zu den Feiertagen als Begründung sein? - Nicht wirklich oder?

Einfach: NEIN! Die vertragliche Klausel ist ohnehin bedenklich.

Hallo!

§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen aus dem Lohnfortzahlungsgesetz finde ich da recht eindeutig.

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Ein Feiertag sind auch keine Überstunden in dem Sinne, sondern er ist es ganz normaler Arbeitstag und nicht als Mehrarbeit anzusehen. Die Arbeitszeit muß bezahlt werden.

Vielen Herzlichen Dank!

Grüße aus Bayern!

Einfach: NEIN! Die vertragliche Klausel ist ohnehin
bedenklich.

wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42,5 Std. :

§ 2, Entgeltfortzahlungsgesetzes, Satz (1):
(1) „ Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen
Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das
Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall
erhalten hätte.“

Unser Arbeitgeber wehrt sich jedoch gegen diese 9 Überstunden
und lässt diese vollkommen unter den Tisch fallen, da in
seinen Augen keine 9 Arbeitsstunden am Montag zu berechnen
sind.

ich weiß halt nicht, ob in Bayern der Ostermontag ein Gesetzlicher Feiertag ist, wenn ja, dann müsste der Arbeitgeber ihn Frei geben, ohne diese Zeit von den Überstunden abzuziehen.

Hallo,

sorry, dass die Antwort so spät kommt. Ist aus meiner Sicht ein wenig kompliziert. Woher kommt das Recht auf den freien Donnerstag? Ist das so vereinbart oder immer Praxis? Oder hat das der Arbeitgeber festgelegt, und sich Änderungen vorbehalten. Ist es verbindlicih vereinbart, ist der Donnerstag frei (basta!). Den Montag gibt es dann bezahlt. Ist das aber nicht klar festgelegt, und gibt es keinen Betriebsrat, der darüber mitzubestimmen hat, kann der Arbeitgeber den freien Tag festlegen. Liegt der auf dem Montag, gibts den halt nicht bezahlt. Das ist natürlich eine Schweinerei, aber mir fällt nicht ein, was man dagegen machen könnte.

Viele Grüße

Peter

Hallo zusammen,

Ich bin in einem Einzelhandelsunternehmen in Bayern, wir haben
keinen Tarifvertag, ich bin Einzelhandelskaufmann. Meine
wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42,5 Std. – Diese Verteilt
sich so:

Montag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Dienstag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Mittwoch: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Donnerstag: - Freier Tag = 0 Std.
Freitag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Samstag: 9 – 16 Uhr – 30 Min. Pause = 6,5 Std.
Gesamtarbeitszeit je Woche = 42,5 Std.

Betrachten wir jetzt die Kalenderwoche 14 / 2010.
Hier ist der 05.04.2010 Ostermontag – damit auch gesetzlicher
Feiertag.
Hier verlangt unser Arbeitgeber, dass ich in dieser Woche
nicht am Donnerstag frei mache, sondern den Montag, also den
Feiertag als freien Tag nutzen soll. Daraus ergibt sich nach
meiner Auffassung in Zusammenhang mit dem folgendem
Gesetzesauszug folgende Rechnung:

§ 2, Entgeltfortzahlungsgesetzes, Satz (1):
(1) „ Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen
Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das
Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall
erhalten hätte.“

Montag: FEIERTAG - (Berechnung mit 9 Std. da diese
ausgeglichen werden)
Dienstag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Mittwoch: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Donnerstag: - JETZT NICHT FREIER TAG: 9 – 19 Uhr – 1 Std.
Mittagspause = 9 Std.
Freitag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Samstag: 9 – 16 Uhr – 30 Min. Pause = 6,5 Std.
Gesamtarbeitszeit der Woche = 51,5 Std.

Also hätte ich in dieser Woche quasi 52,5 Std. gearbeitet –
abzüglich der festgelegten Arbeitszeit von 42,5 Std. würde ich
auf 9 Überstunden kommen, die mir der Arbeitgeber anrechnen
muss, bzw. mir in einer Anderen Woche als Überstunden abfeiern
lassen muss.

Unser Arbeitgeber wehrt sich jedoch gegen diese 9 Überstunden
und lässt diese vollkommen unter den Tisch fallen, da in
seinen Augen keine 9 Arbeitsstunden am Montag zu berechnen
sind.

Bitte gebt mir wenn möglich noch weitere Gesetze/Urteile, die
mich in meiner Meinung bestätigen. Oder helft mir bitte dabei
zu verstehen, weshalb die 9 Stunden am Montag nicht
angerechnet werden können.
Vielen Dank! 

Hallo, habe durch Zufall Deine Frage erst jetzt gelesen. Also, ausgefallener Arbeitstag an einem Feiertag wird als Arbeitstag bezahlt. Mußt Du am Donnerstag trotzdem arbeiten, sind das Überstunden mit zusätzlichen Überstundenzuschlag. Tarifvertrag gibt es für Dich. Der Arbeitgeber muß ihn aber nur gegenüber Tarifmitgliedern einhalten. Sprich, wenn Du in einer Gewerkschaft bist. Denk mal drüber nach und informiere Dich mal. Ansonsten mußt Du Deine Rechte selbst wahrnehmen indem Du die Schadenshöhe genau bezifferst, ihn innerhalb der Ausschlußfrist (steht im Arbeitsvertrag) schriftlich geltend machst, beim Arbeitgeber und bei Ablehnung, spätestens nach 4 Wochen beim Arbeitsgericht einreichst. Hast Du die Fristen verstreichen lassen ist alles verloren und Du mußt bis zum nächsten Feiertag warten.

Also jammer nicht, klag lieber :smile: