Hallo zusammen,
ich stehe in folgender Situation und habe damit eine Frage:
Ich bin in einem Einzelhandelsunternehmen in Bayern, wir haben keinen Tarifvertag, ich bin Einzelhandelskaufmann. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42,5 Std. – Diese Verteilt sich so:
Montag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Dienstag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Mittwoch: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Donnerstag: - Freier Tag = 0 Std.
Freitag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Samstag: 9 – 16 Uhr – 30 Min. Pause = 6,5 Std.
Gesamtarbeitszeit je Woche = 42,5 Std.
Betrachten wir jetzt die Kalenderwoche 14 / 2010.
Hier ist der 05.04.2010 Ostermontag – damit auch gesetzlicher Feiertag.
Hier verlangt unser Arbeitgeber, dass ich in dieser Woche nicht am Donnerstag frei mache, sondern den Montag, also den Feiertag als freien Tag nutzen soll. Daraus ergibt sich nach meiner Auffassung in Zusammenhang mit dem folgendem Gesetzesauszug folgende Rechnung:
§ 2, Entgeltfortzahlungsgesetzes, Satz (1):
(1) „ Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.“
Montag: FEIERTAG - (Berechnung mit 9 Std. da diese ausgeglichen werden)
Dienstag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Mittwoch: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Donnerstag: - JETZT NICHT FREIER TAG: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Freitag: 9 – 19 Uhr – 1 Std. Mittagspause = 9 Std.
Samstag: 9 – 16 Uhr – 30 Min. Pause = 6,5 Std.
Gesamtarbeitszeit der Woche = 51,5 Std.
Also hätte ich in dieser Woche quasi 52,5 Std. gearbeitet – abzüglich der festgelegten Arbeitszeit von 42,5 Std. würde ich auf 9 Überstunden kommen, die mir der Arbeitgeber anrechnen muss, bzw. mir in einer Anderen Woche als Überstunden abfeiern lassen muss.
Unser Arbeitgeber wehrt sich jedoch gegen diese 9 Überstunden und lässt diese vollkommen unter den Tisch fallen, da in seinen Augen keine 9 Arbeitsstunden am Montag zu berechnen sind.
Bitte gebt mir wenn möglich noch weitere Gesetze/Urteile, die mich in meiner Meinung bestätigen. Oder helft mir bitte dabei zu verstehen, weshalb die 9 Stunden am Montag nicht angerechnet werden können.
Vielen Dank!