Hallo,
ich bin über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt, habe aber einen geringen Stundenlohn und eine hohe Miete.
Neben meinem Stundenlohn erhalte ich auch noch die
Kosten für den ÖPNV erstattet und einen Verpflegungszuschuss von 2 Euro am Tag, wenn ich länger als 8 Stunden von zu Hause weg bin, was bis jetzt auch immer der Fall war.
Meine Fragen:
1.Reicht es aus, dass ich der Wohngeldstelle meinen Arbeitsvertrag als Kopie zusende, oder ist es notwendig, dass ich die separaten Vereinbarungen über die Aufwandsentschädigungen ebenfalls der bewilligenden Wohngeldstelle mitteile?
2.Wie sieht es mit der Wohngeldbewilligung aus, wenn ich zukünftig nur noch 30 Stunden die Woche arbeite.
Im Moment sind es 40 pro Woche.
- Laut Vertrag habe ich eine 35 Stunden Woche mit Arbeitszeitkonto. Sind dann die 35 Stunden für das Wohngeld maßgeblich? Allerdings habe ich ein vom Vertrag separates Formular unterschrieben für die Auszahlung der geleisteten Stunden, wenn sich 21 Stunden auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt haben.
Ich würde mich freuen, wenn ich für die Anspruchs- und Berechnungsrundlage des Wohngeldes Orientierung finden könnte.
Vielen Dank
Biala