Wohngeld bei Einkommen aus Zeitarbeit

Hallo,

ich bin über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt, habe aber einen geringen Stundenlohn und eine hohe Miete.

Neben meinem Stundenlohn erhalte ich auch noch die
Kosten für den ÖPNV erstattet und einen Verpflegungszuschuss von 2 Euro am Tag, wenn ich länger als 8 Stunden von zu Hause weg bin, was bis jetzt auch immer der Fall war.

Meine Fragen:

1.Reicht es aus, dass ich der Wohngeldstelle meinen Arbeitsvertrag als Kopie zusende, oder ist es notwendig, dass ich die separaten Vereinbarungen über die Aufwandsentschädigungen ebenfalls der bewilligenden Wohngeldstelle mitteile?

2.Wie sieht es mit der Wohngeldbewilligung aus, wenn ich zukünftig nur noch 30 Stunden die Woche arbeite.
Im Moment sind es 40 pro Woche.

  1. Laut Vertrag habe ich eine 35 Stunden Woche mit Arbeitszeitkonto. Sind dann die 35 Stunden für das Wohngeld maßgeblich? Allerdings habe ich ein vom Vertrag separates Formular unterschrieben für die Auszahlung der geleisteten Stunden, wenn sich 21 Stunden auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt haben.

Ich würde mich freuen, wenn ich für die Anspruchs- und Berechnungsrundlage des Wohngeldes Orientierung finden könnte.

Vielen Dank

Biala

Ich würde an Ihrer Stelle 1. den Arbeitsvertrag und ergänzende Vereinbarungen vorlegen. Daneben würde ich monatlich die Verdienstbescheinigung vorlegen, da nicht jeder Monat absolut gleich sein dürfte. Auch die Auszahlung der Überstunden ist Einkommen und muss belegt werden.
Alles Gute, dass Sie eine Festanstellung finden können.

hallo Biala
ich möchte dir gern antworten.
nun zu deinen Fragen. Alles was du an Einkommen hast mußt du bei der Wohngeldstelle einreichen, verringert sich dein Einkommen um 15 % nach unten oder nach oben ist es sogar deine Mitwirkpflicht wie die Behörden von der Wohngeldstelle sich immer ausdrücken.
Jetzt arbeitest du 40 Stunden und dann 30 Stunden, ich glaube da verringert sich dein Einkommen ganz schön. Bei der Antragsstellung mußt du deinen Arbeitsvertrag und deine Lohnbescheinigungen der letzten 3 - 6 Monate vorlegen , sowie den Mietsvertrag, die Meldebestätigung des Wohnorts bei der Polizei oder Meldestelle, und dann würde ich auch gleich sagen das sich das Einkommen verringert da du nur noch 30 Stunden arbeitest. Mit deinem Überstundenkonto ist es so eine sache, manchmal schreiben sie die Stunden auf deinen Lohnzettel wenn du nicht so viele stunden im Monat hast, dann werden sie dort raufgeschrieben.Bei der Berechnung des Wohngeldes gibt es auch noch Freibeträge, aber die weiß ich nicht. wirst es sehen wenn deine Berechnung kommt.
Aber einen Antrag würde ich stellen.
Ich hoffe dies hilft dir erstmal.
MfG qualle 2008

Hallo,

jede veränderung deines gehaltes um 15 % + oder - muss bei der wohngeldstelle gemeldet werden. Damit neu berechnet werden kann. wenn jeden monat ein anderes einkommen besteht, wird der durchschnitt von 12 monaten berechnet und danach das wohngeld berechnet. Für die zuschüsse des ÖPNV gibt es eine extraspalte auf dem antrag zum eintragen. wenn es nicht verlangt wird würde ich es nicht mit angeben.

Hoffe das ich dir einwenig helfen konnte.

MfG

Ihr Problem ist leider kein Zeitarbeitsproblem, sondern ergäbe sich auch bei jeder anderen Beschäftigungsart mit vergleichsweise niedriger Bezahlung, deswegen bitte ich Sie, sich an jemand zu wenden, der sich mit den Sozialgesetzen auskennt.

Mit freundlichen Grüßen

dieri

Hallo Biala,

ich glaube die richtige Adresse ist die Wohngeldstelle für solche Fragen.
Fülle erst mal das Formular aus und gehe damit zur Wohngeldstelle und frage, was sie noch dafür benötigen.

Hallo Biala,

zu 1.
Wie bei den meisten Anträgen ist ausschließlich das Bruttoarbeitsentgelt anzusetzen, jedoch nicht die Aufwandsentschädigungen für Fahrten und Reisekosten. Es ist also ausreichend, wenn Du den Arbeitsvertrag einreichst.

zu 2. und 3.
Die Wohngeldbewilligung hängt wie bei 1. an Deinem Bruttoarbeitslohn, der wiederum an den SOLL-Stunden festgemacht ist. Die Sollstunden sind 35 Stunden/Woche und das multipliziert mit dem Stundenlohn ist die Bemessungsgrundlage (Bruttoarbeitslohn).
Wenn Du zukünftig DAUERHAFT nur 30 Stunden arbeitest, dann hast du 10 Stunden Minus in der Woche, was nicht lange gut gehen kann. Daher solltest Du nachfragen, wie lange dieser 30-h-Einsatz dauert. Wenn dies länger der Fall ist, solltest Du den Arbeitsvertrag anpassen lassen - auf 30 h/Woche und diesen wieder bei der Wohngeldstelle einreichen. Bis dahin ist die Zeitarbeitsfirma übrigens verpflichtet, Dir 35 h je Woche (SOLL) auszuzahlen.

Gruß
Harry

Hallo Biala,

tut mir Leid, mit der Berechnung von Wohngeld kenne ich mich nicht aus, da das Arbeitsamt dafür zuständig ist. Ich könnte es auch nur im Internet nachlesen.

Ich hoffe, du findest jemanden, der es dir erklären kann.

Einen schönen Abend noch und viele Grüße,

Paula

Hallo Biala,

Du musst alle Einkünfte offenlegen, sollte irgendwann die Wahrheit herauskommen , müsstest Du zurückzahlen und eine Strafe (Ordnungswidrigkeit; Bussgeld) zahlen.
Du musst die Möglichkeit nutzen, wenn möglich Vollzeit zu arbeiten, reduzierst Du die Arbeitszeit, gehen Deine Ansprüche verloren. Ebenso solltest Du dir eine Wohnung suchen, die Deinem Geldeingang entspricht,- sorry so hart ist die Welt.

Liebe Grüße

  1. Ich denke das alle Einnahmen offen gelegt werden müssen und dazu gehört auch Fahrgeld und VMA.

  2. Am besten bei der Wohngeldstelle nachfragen.

  3. Die Wohngeldstelle wird vermutlich auch Verdienstbescheinigungen verlangen. Was dort steht ist maßgeblich, egal ob im Vertrag 35 oder 40 Stunden vereinbart wurde.

Leider kann ich nicht mehr dazu beitragen da es auch keine Frage aus dem Bereich der Zeitarbeit ist sondern es sich um Sozialleistungen handelt.

Hallo liebe Biala,
sorry, dass ich Dir da auch nicht genau helfen kann. Ihc weiß nur, dass man unbedingt die Originale vorlegen muss und zwar von jeglichem Einkommen. Sowie sich etwas ändert muss man unverzüglich dieses melden!!
Hoffe, dass Sie von anderer Seite konkretere Angaben erhalten haben. Wünsche Ihnen alles Gute.
Puddelchen

Hallo

Entschuldige, dass ich jetzt erst antworte, ich hatte keine Zeit.

Die meisten Antworten auf die Fragen weiß ich aber auch nicht wirklich genau.

Meine Fragen:

1.Reicht es aus, dass ich der Wohngeldstelle meinen Arbeitsvertrag als Kopie zusende, oder ist es notwendig, dass ich die separaten Vereinbarungen über die Aufwandsentschädigungen ebenfalls der bewilligenden Wohngeldstelle mitteile?

Eigentlich kriegt man ein spezielles Formular, das der Arbeitgeber ausfüllen muss.
Meiner Meinung nach müssen diese Extra-Zahlungen und Vergünstigungen angegeben werden, da es entweder geldwerte Vorteile sind, oder eben Fahrgeld, das ja normalerweise als Aufwand mit berücksichtigt wird.

2.Wie sieht es mit der Wohngeldbewilligung aus, wenn ich zukünftig nur noch 30 Stunden die Woche arbeite.
Im Moment sind es 40 pro Woche.

Wenn sich das Einkommen verringert und man einen entsprechenden Antrag stellt (weiß im Moment nicht, wie der Fachausdruck dafür ist), dann wird das Wohngeld dann neu berechnet. Es gibt eine bestimmte Mindesthöhe, in der es sich ändern muss (ich glaub, irgendein Prozentsatz), bei 25 % Verringerung bist du aber bestimmt drüber.

  1. Laut Vertrag habe ich eine 35 Stunden Woche mit Arbeitszeitkonto. Sind dann die 35 Stunden für das Wohngeld maßgeblich?

Maßgeblich ist eigentlich das tatsächliche Einkommen. Wenn nicht immer das gleiche Einkommen da ist, dann wird m.W. ein Durchschnitt errechnet.

Viele Grüße

Maßgeblich ist die Nettokaltmiete. da es schon sehr lange her ist, daß ich Wohngeld beantragt habe, kann ich nicht detailliert Auskunft geben. Tut mir leid.

gruß, Sabine