Hallo.
meine Frage ist, ob der Personal- bzw. Betriebsrat bei der
Auswahl eines Zeiterfassungssystems ein Mitsprachrecht hat.
Ja. §90(2) BetrVG „Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.“
§87(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
[…]
Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
Es ist also ein bisschen mehr als nur Unterrichtungsrecht, sondern Mitsprache bzw. Mitbestimmung. Im Regelfall wird die Einführung eines Zeiterfassungssystems den Abschluss einer BV erfordern. Daraus ergibt sich fast von selbst, dass auch die Auswahl des Systems der Mitsprache des BR unterliegt (weil dieser sonst die BV nicht unterschreibt). Der Weg zur Einigungsstelle steht natürlich im Falle des kompletten Scheiterns offen - das ist aber nix billig und auch nur im äußersten Notfall empfehlenswert. Ein AG, der wegen so etwas die Einigungsstelle anruft, muss sich darüber im Klaren sein, dass er, auch, wenn das vorgesehene System letzten Endes installiert wird, erhebliche Akzeptanzprobleme wird überwinden müssen.
Gruß Eillicht zu Vensre