Zeiterfassung und Betriebsrat

Hallo,

meine Frage ist, ob der Personal- bzw. Betriebsrat bei der Auswahl eines Zeiterfassungssystems ein Mitsprachrecht hat.

Das der Personalrat grundsätzlich ein Mitspracherecht über die Einführung eines Zeiterfassungssystems hat ist klar. Mir geht es darum, ob der Personalrat mitentscheidet, was für ein System es wird. Im konkreten Fall geht es darum, ob es ein unabhängiges System sein soll oder ob es ins vorhandene Netzwerk mit allen Sicherheiten eingebunden werden soll.

Gruß
Andreas

Hallo.

meine Frage ist, ob der Personal- bzw. Betriebsrat bei der
Auswahl eines Zeiterfassungssystems ein Mitsprachrecht hat.

Ja. §90(2) BetrVG „Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.“

§87(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
[…]
Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;

Es ist also ein bisschen mehr als nur Unterrichtungsrecht, sondern Mitsprache bzw. Mitbestimmung. Im Regelfall wird die Einführung eines Zeiterfassungssystems den Abschluss einer BV erfordern. Daraus ergibt sich fast von selbst, dass auch die Auswahl des Systems der Mitsprache des BR unterliegt (weil dieser sonst die BV nicht unterschreibt). Der Weg zur Einigungsstelle steht natürlich im Falle des kompletten Scheiterns offen - das ist aber nix billig und auch nur im äußersten Notfall empfehlenswert. Ein AG, der wegen so etwas die Einigungsstelle anruft, muss sich darüber im Klaren sein, dass er, auch, wenn das vorgesehene System letzten Endes installiert wird, erhebliche Akzeptanzprobleme wird überwinden müssen.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo Eillicht,

vielen Dank für die superschnelle Antwort. Wie geschrieben, das grundsätzliche Mitspracherecht bei der Einführung eines Zeiterfassungssystems ist klar.

Ich hatte mich nicht klar ausgedrückt. Wir haben bereits ein Zeiterfassungssystem und eine sogenannte Dienstvereinbarung. Jetzt wird das alte System ersetzt. Und der Personalrat hat sich gegen ein System mit Netzwerkanbindung entschieden, angeblich wegen „Datensicherheit“.

Die Frage ist, ob der Personalrat in diesem Fall ein Mitspracherecht hat.

Gruß
Andreas

Hallo.

Ich hatte mich nicht klar ausgedrückt. Wir haben bereits ein
Zeiterfassungssystem und eine sogenannte Dienstvereinbarung.
Jetzt wird das alte System ersetzt. Und der Personalrat hat
sich gegen ein System mit Netzwerkanbindung entschieden,
angeblich wegen „Datensicherheit“.

Die Frage ist, ob der Personalrat in diesem Fall ein
Mitspracherecht hat.

Ja, natürlich. Auch das neue System fällt ja unter die gleiche Kategorie wie das alte … §87(1),6 „[…] Einführung und Anwendung […]“.

Wie soll man auch begründen, dass der BR für das alte System mitzuschnabeln hatte, aber bei der Ablösung nicht mehr?

Eine andere Kiste ist, wie haltbar ggf. die Argumente des BR gegen eine Netzwerkanbindung sind. Einfach nur „Datensicherheit“ zu blöken ist sicherlich keine hinreichende Begründung für eine Ablehnung, sondern es müssen vom BR grundlegende Schwachstellen genannt werden, weshalb seiner Meinung nach bla und blubb. Hier würde ich als Arbeitgeber nochmals ins Gespräch gehen und mir die Sachargumente, soweit vorhanden, vortragen lassen. Man kann dem BR auch nahe legen, einen Sachverständigen mit ins Boot zu holen … und um keine Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen, würde ich mich auch nicht gegen die Benennung eines externen (meinetwegen gewerkschaftlichen) Vertreters stemmen. Glättet Wogen, und vielleicht sind die Einwände des BR ja nicht ganz unberechtigt. Wenn doch, sollte das im Gutachten auch drin stehen.

Gruß Eillicht zu Vensre

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Hallo,

Danke!

War zwar nicht das was ich gerne gehört hätte :wink:, aber die Idee mit einem Externen ist gut.

Gruß
Andreas

Hallo,

meine Frage ist, ob der Personal- bzw. Betriebsrat bei der
Auswahl eines Zeiterfassungssystems ein Mitsprachrecht hat.

Und meine Frage ist, ob es sich nun um einen Personalrat (= öffentlicher Dienst) oder um einen Betriebsrat (= „sonstige“) handelt?

MfG

Hallo,

es handelt sich um öffentlichen Dienst.

Gruß
Andres

Auch Hallo,

es handelt sich um öffentlichen Dienst.

Dann sollte man in das entsprechende Personalvertretungsgesetz schauen.

Bezüglich Betriebsverfassungsgesetz -> http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__130.html

MfG

Hallo,

das hab ich getan:
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalvertretungsgesetz
nach Ländern sortiert.

Aber der von Eillicht zu Vensre benutzte §87(1),6 "[…] Einführung und Anwendung findet sich auch im PVG und anscheinend ist der ausschlaggebende Punkt.

Gruß
andreas

Hallo,

Aber der von Eillicht zu Vensre benutzte §87(1),6 "[…]
Einführung und Anwendung findet sich auch im PVG und
anscheinend ist der ausschlaggebende Punkt.

Ja, das hab ich auch nicht bezweifelt. Nur wenn es ums argumentieren geht, dann sollte man schon mit dem „passenden“ Gesetz incl. §§ kommen. :wink: