Zuschuss zum Krankengeld

Hallo,

eine Mitarbeiterin wäre z.B. über 6 Wochen erkrankt und würde Krankengeld beziehen. Die Differenz zwischen Krankengeld (70%?) und dem Nettolohn zahlt der Arbeitgeber.

Nun würde z.B. ihr Vertrag auslaufen. Da sie noch krank wäre, zahlt diese Differenz ja nicht das Arbeitsamt. Was nu? Würde in einem solchen Fall die Krankenkasse 100 % des ehemaligen Netto zahlen???

Güße
Lies1

Hallo,

Würde
in einem solchen Fall die Krankenkasse 100 % des ehemaligen
Netto zahlen???

Höhe des Krankengeldes siehe http://www.buzer.de/gesetz/2497/a35657.htm

MfG

Hallo,

also würde sich für die Mitarbeiterin durch Ablauf des befristeten Vertrages ihr Einkommen verringert, da sie nur noch das Krankengeld in Höhe von 70 % erhalten würde?

Grüss
Lies1

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Hallo,

Hallo,

also würde sich für die Mitarbeiterin durch Ablauf des
befristeten Vertrages ihr Einkommen verringert, da sie nur
noch das Krankengeld in Höhe von 70 % erhalten würde?

Klar doch,

der Zuschuß zum KG ist eine Leistung des AG. Die KK ist daran nicht gebunden. Dafür fehlt es an jeglicher Rechtsgrundlage.

Grüss
Lies1

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo,

vielen Dank für die Antworten!

Wenn diese Mitarbeiterin nach Ablauf des befr. Vertrags UND Wiedererlangen ihrer Arbeitsfähigkeit sich arbeitslos melden würde, würde dann das Arbeitslosengeld nur vom Krankengeld berechnet oder
würde zu Zuzahlung des Arbeitgebers berücksichtigt.

Zusatzfrage: Jemand, der arbeitslos gemeldet ist, über 6 Wochen erkrankt und Krankengeld bezieht, bekommt dieser dann auch nur 70% oder zahlt hier die Agentur für Arbeit (als Ersatz für einen Arbeitgeber)auch diesen Differenzbetrag???

Liebe Grüße

Lies1

Hallo,

Hallo

vielen Dank für die Antworten!

Wenn diese Mitarbeiterin nach Ablauf des befr. Vertrags UND
Wiedererlangen ihrer Arbeitsfähigkeit sich arbeitslos melden
würde, würde dann das Arbeitslosengeld nur vom Krankengeld
berechnet oder
würde zu Zuzahlung des Arbeitgebers berücksichtigt.

Weder noch, da das ALG I bei Aussteuerung idR nach dem letzten vollen Gehalt vor Beginn der AU berechnet würde

Zusatzfrage: Jemand, der arbeitslos gemeldet ist, über 6
Wochen erkrankt und Krankengeld bezieht, bekommt dieser dann
auch nur 70% oder zahlt hier die Agentur für Arbeit (als
Ersatz für einen Arbeitgeber)auch diesen Differenzbetrag???

Nochmal: Krankengeldzuschuß ist eine freiwillige oder tariflich vereinbarte Leistung des AG an den AN!
Öffentliche Stellen haben damit nichts zu tun und berücksichtigen derartige Leistungen in keinster Weise. Brauchen sie auch nicht mangels Anspruchsgrundlage

Liebe Grüße

Lies1

&Tschüß
Wolfgang

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Danke für die hilfreichen Antworten/Erklärungen!!!

Lies1