Zweimal Befristung und Probezeit?

Hallo , kann ein Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer halbjährigen Probezeit, um ein weiteres Jahr mit wieder einem halben Jahr Probezeit verlängern? Und kann der Arbeitnehmer innerhalb dieser zweiten Probezeit tatsächlich innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden ohne gravierendem Grund?

Hallo

Auch wenn es keine gesetzliche Höchstgrenze einer Probezeit gibt, dürfte eine vereinbarte Probezeit von mehr als 6 Monaten in der Regel keine Auswirkungen auf das AV haben. Die 2wöchige Küfrist ist auf jeden Fall nicht mehr abrufbar, sondern die gesetzliche Mindestküfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende ist (sofern nichts anderes über einen TV gilt) mindestens einzuhalten. „Ohne Grund“ kann man prinzipiell erst einmal immer gekündigt werden. Nach mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und einer Betriebsgröße von mehr als 10 AN i.S.d. KSchG gilt das Künsigungsschutzgesetz und man kann gegen die Kü klagen - egal was man da vereinbart hat.

Gruß,
LeoLo

Guten Tag,

Und was ist mit der Kündigungsfrist im Rahmen eines befristeten Vertrages?

Hallo

Habe ich doch geschrieben. Was ist da als Info noch offen?

Gruß,
LeoLo