Folgendes Szenario:
Eine Person hat mehrere Minijobs.
Bis Mai 2014 war sie bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt, bei einem davon sozialversicherungspflichtig. Aus internen Gründen ist sie nun auch bei einem weiteren Arbeitgeber von Mai-Juli sozialversicherungspflichtig angestellt.
Dieser hat jedoch bisher den Lohn für Mai und Juni nicht ausbezahlt, mit der Begründung, für die Berechnung der Auszahlung müssen die Abrechnungen des ersten SV-Arbeitgebers vorliegen, dieser hat diese jedoch nicht weiter geleitet.
Nun die Fragen:
Verstößt das nicht gegen Datenschutzgesetze, das Verlangen von Lohnabrechnungen des anderen AG?
Wäre es nicht einfach möglich, dass das zweite Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wird? Und wenn ja, kann man den AG irgendwie „unkompliziert“ in die Pflicht nehmen, da nachweislich dem Arbeitnehmer Schäden entstanden sind?
Wo könnte man sich da weiter schlau machen?