Zweit-Arbeitgeber verweigert Lohnabrechnung und -Zahlung

Folgendes Szenario:

Eine Person hat mehrere Minijobs.

Bis Mai 2014 war sie bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt, bei einem davon sozialversicherungspflichtig. Aus internen Gründen ist sie nun auch bei einem weiteren Arbeitgeber von Mai-Juli sozialversicherungspflichtig angestellt.

Dieser hat jedoch bisher den Lohn für Mai und Juni nicht ausbezahlt, mit der Begründung, für die Berechnung der Auszahlung müssen die Abrechnungen des ersten SV-Arbeitgebers vorliegen, dieser hat diese jedoch nicht weiter geleitet.

Nun die Fragen:
Verstößt das nicht gegen Datenschutzgesetze, das Verlangen von Lohnabrechnungen des anderen AG?

Wäre es nicht einfach möglich, dass das zweite Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wird? Und wenn ja, kann man den AG irgendwie „unkompliziert“ in die Pflicht nehmen, da nachweislich dem Arbeitnehmer Schäden entstanden sind?

Wo könnte man sich da weiter schlau machen?

Hallo

Wäre es nicht einfach möglich, dass das zweite Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wird?

Früher ging es jedenfalls. Dafür ist diese Lohnsteuerklasse doch da.

Dass dann ein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht werden sollte, ist wohl klar.

Viele Grüße

Servus,

es geht in diesem Zusammenhang nicht um Lohnsteuer (die funktioniert einfach: Der Arbeitgeber des zweiten und jedes weiteren Jobs bekommt per ELStAM die Klasse 6 eingespielt), sondern um Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge - sowohl in der Gleitzone als auch „oben“ in der Gegend der Beitragsbemessungsgrenzen ist es nützlich, wenn ein Arbeitgeber die Werte des anderen kennt - dann kann er ohne viel hin und her den Lohn einmal abrechnen und gut ist.

Wenn er bei Mehrfachbeschäftigung erst von der Krankenversicherung im Nachhinein darauf hingewiesen wird, dass er andere Werte anwenden muss, ist die in diesem Fall u.U. erst nach der nächsten Abrechnung zu korrigierende Abrechnung sehr aufwändig.

Tatsächlich kann man den Arbeitgeber auf diesen Weg verweisen. Was in meiner Bude mit einem Arbeitnehmer passiert, wenn der einen derartigen Zirkus lostritt, brauch ich Dir glaubich nicht zu erzählen - man findet immer Wege, einen loszuwerden, wenn man ihn loswerden möchte.

Schöne Grüße

MM

Noch ein Hinweis
Servus,

das Problem an der ganzen Sache ist ja offenbar nicht der zusätzliche, sondern er erste Arbeitgeber, der keine Lohnabrechnungen herausgibt.

Dass Arbeitgeber I keine Abrechnungen herausgibt, kann verschiedene Anlässe haben:

  • es kann sein, dass zu einem monatlichen Festlohn gearbeitet wird und sich nichts an den maßgeblichen Verhältnissen geändert hat. Dann kann man unter Umständen auf eine Abrechnung warten, bis man schwarz wird: Der Arbeitgeber muss dann nämlich keine Abrechnung erteilen, und der neue AG bekommt die letzte, die erteilt worden ist.

  • es kann sein, dass AG I ein Schlamper ist. In diesem Fall kann man mal dezent mit § 108 Abs 1 GewO wedeln.

  • es kann sein, dass AG I deswegen keine Abrechnungen herausgibt, weil er gar nix abrechnet, sondern bloß ein irgendwie gepeiltes „Netto“ überweist. In diesem Fall kann man ihn mal drauf aufmerksam machen, dass die freundlichen Mitarbeiter vom Zoll manchmal gar nicht mehr freundlich sind, wenn sie sowas sehen, und ihn fragen, ob man diese vielleicht mal anrufen sollte?

Schöne Grüße

MM