Botschaft Vorbeglaubigung

Was ist eine Vorbeglaubigte Namensänderungsurkunde. Brauche dies für eine Botschaft. Danke…

Ohne Gruß,

frag doch mal bei der Botschaft an, was die sich darunter vorstellen. Ansonsten benenne mal die Botschaft (samt zugehörigem Land) und lass Deinen Artikel vom MOD evtl. ins Brett Behörden verschieben.

Ohne Gruß,
vdmaster

Servus,

„Vor-“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Botschaft die Urkunde für die Behörden des Staates, den sie vertritt, beglaubigen muss, aber dieses nur tut, wenn die Urkunde zuvor durch eine deutsche Stelle beglaubigt wurde. „Vor-“ soll dabei ausdrücken, dass eine Beglaubigung durch die vorbeglaubigende Stelle für sich allein die Urkunde bei den Behörden des betreffenden Staates noch nicht wirksam macht.

Die Botschaft möge sich hier dazu äußern, wer ihr gegenüber eine wirksame Vorbeglaubigung bewirken kann - in Frage kommen (a) deutsche Behörden, (b) deutsche Notare und © deutsche Gerichte („Apostille“), die ihrerseits eine Beglaubigung durch einen Notar möchten. Im Fall © hieße die Reihenfolge dann „Beglaubigung - Überbeglaubigung - Vorbeglaubigung - Beglaubigung“, und das Stück Papier trüge zuletzt vier verschiedene Siegel.

Falls in diesem Zusammenhang Übersetzungen notwendig sind, muss vorher bei dem ganzen Rattenschwanz an beglaubigenden Stellen eruiert werden, welche Übersetzer sie akzeptieren - so ist ein in D beeidigter Übersetzer nicht automatisch einer, der von der Botschaft akzeptiert wird.

Schöne Grüße

MM