Frankreich und sein Volksentscheid

Für einen Vortrag in Sozialkunde über „das politische System in Frankreich“ recherchiere ich gerade zu dem Thema: Volksentscheid. Gerade habe ich gelesen, dass der Präsident jeden Vorschlag des Parlaments zu einem Volksentscheid machen kann, sowie er auch die alleinige Entscheidung trifft, ob es ein Volksentscheid gäbe oder nicht. Stimmt das? Also, besitzt der Präsident tatsächlich die alleinige Entscheidungsmacht über die Volksentscheide? In einer Übersicht sah ich einen Pfeil ausgehend vom Volk, welches mir suggerierte, dass dieses auch selbst Volksentscheide treffen kann. Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Vielen Dank.

P.S. Hier der Link zu dem Schema: http://www.bpb.de/cache/images/2/9132-st-galerie.jpg…

Hallo,

finde es selbst heraus: http://www.verfassungen.eu/f/
Suchwert „Volksentscheid“ eingeben und hinzulernen.

Oder für „faulere“ Gemüter: http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Volksabs…

Gruß
vdmaster

Hallo!

Nein, das Volk kann (außer auf lokaler Ebenen = Volksentscheid) nicht von sich aus eine Sache zur Abstimmung stellen.
Die gegenläufigen Pfeile im Schaubild symbolisieren, Präsident gibt Endscheidung an das Volk. Das entscheidet dann und Präsident muss das Ergebnis als beschlossen verkünden(wenn Mehrheit so ist).

http://www.ambafrance-de.org/Volksabstimmung

MfG
duck313

Wahlkönigtum
Servus,

wenn Du Dir die Kompetenzen des Präsidenten der Republik anschaust, wirst Du finden, dass es wenige vergleichbare Verfassungen gibt, in denen der Präsident so sehr einem „gewählten König“ ähnelt wie in Frankreich.

Eine vom Wahlvolk in welcher Art auch immer ausgehende Initiative hätte darin überhaupt keinen Platz.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Deine Ausführungen sind nicht ganz richtig. Denn Artikel 11 der franz. Verfassung (änderung aus 2008) legt u.a. folgendes fest:

_Ein Volksentscheid über einen in Absatz 1 genannten Gegenstand kann auf Initiative eines Fünftels der Mitglieder des Parlaments, die von einem Zehntel der in die Wählerlisten eingetragenen Wähler unterstützt wird, stattfinden. Diese Initiative erhält die Form eines Gesetzesvorschlags und darf nicht die Abschaffung einer gesetzlichen Bestimmung zum Gegenstand haben, die vor weniger als einem Jahr verkündet wurde.

Ein verfassungsausführendes Gesetz legt die Bedingungen für die Einbringung der Initiative sowie die Voraussetzungen, unter denen der Verfassungsrat die Einhaltung der Bestimmung des vorausgehenden Absatzes prüft, fest._

Das Volk hat somit sehr wohl auch seine mitentscheidende Bedeutung. Zu dumm nur, dass die politische Elite der Republik bislang so gar keine Zeit gefunden hat, das erwähnte „verfassungsausführende Gesetz“ (im GG hiesse es sinngemäß „näheres wird durch Bundesgesetz geregelt.“) zu verabschieden. Sie hatten wohl alle keine Zeit :wink:.

Gruß
vdmaster

Ich danke dir! =)

Immer gerne!

vdmaster