Hallo!
Man muß hier unterscheiden zwischen „Schleppen“ und „Abschleppen“!
„Schleppen“ ist das Ziehen eines funktionstüchtigen Fahrzeugs mit einem anderen; wenn also das geschleppte Fahrzeug ebensogut aus eigener Kraft fahren könnte, dann braucht der Fahrer des Zugfahrzeugs Klasse 2 und der Lenker des gezogenen Fahrzeugs die für dieses Fahrzeug erforderliche Führerscheinklasse (könnte ja auch ein LKW sein, nicht?)
„Abschleppen“ ist das Ziehen eines NICHT funktionstüchtigen Wagens, gilt als Notfallmaßnahme (macht man ja im Allgemeinen nach einer Panne) und darf mit der für das Zugfahrzeug „solo“ geltenden Fahrerlaubnis gemacht werden.
Der Lenker des gezogenen - havarierten - Fahrzeugs braucht gar keinen Führerschein haben, er muß nur in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu steuern.
Über die Frage, ob man auch ein ABGEMELDETES (nicht funktionstüchtiges) Fahrzeug abschleppen darf, kann man spekulieren - zumindest ist es fraglich, weil ja hier keine Notsituation vorliegt. (Oder willst Du dem netten Herrn Wachtmeister erzählen, Du wärest gerade mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug auf einer Spritztour liegengeblieben?)
Meine eigene bevorzugte Lösung wäre die: ich besorge mir entweder Kurzzeitkennzeichen (leider teuer) und fahre die Fahrzeuge auf eigener Achse zu ihrem neuen Bestimmungsort (falls sie nicht mehr fahren können: MIT gültigen Kennzeichen dürftest Du wohl unbesorgt ABschleppen!), oder ich würd mir einen Autotransportanhänger ausleihen und die Mühlen damit weiterziehen. (Falls Du einen Wagen mit AHK hast).
Für die erste Lösung könntest Du auch noch versuchen etwas Geld zu sparen: kennst Du vielleicht irgendeinen Gebrauchtwagenhändler oder einen Werkstattinhaber?
Diese verfügen häufig über rote Händlernummern, vielleicht kannst Du ihn ja bitten, dir diese Kennzeichen für die Überführung zu leihen…
Schönen Gruß,
Robert