Auto aus CH nach D überführen

Hi
seit ca. einem Jahr fahre ich in CH ein Auto.
Jetzt möchte ich zurück nach D und mein Auto mitnehmen.
Aber der hat gar keine deutschen Papiere.
Was muss ich tun?
Vor allem: Wie synchronisiere ich das? Ich kann ihn in CH nicht abmelden, bis ich ihn in D angemeldet habe, denn sonst kann ich ihn ja nicht mehr fahren.
Danke
Kay

es gibt da evtl. eine möglichkeit mit zollkennzeichen, die sind extra zum überführen da. die müßtest du in der schweiz beantragen.

dann mußt du das fahrzeug über den zoll bringen, dsa sollte nicht teuer sein da es ja dein eigntum ist

was dann die neuen papiere angeht. frag mal beim deutschen tüv nach, ich denke mal das du eine vollabnahme machen mußt, dann kannst du einen Brief bei der deutschen zulassungsstelle beantragen.

Machen kannst du das schon, ist nur nicht sehr billig, weil du eure (deutsche) Mehrwertsteuer auf den Karren bei der Einfuhr zahlen musst. Ich kannte mal einen in Basel, der wollte nach Umzug seinen Ford Probe 2.5l nach Deutschland mitnehmen. Mit diesen unglaublichen Steuern hätte das mehr gekostet als die Kiste Wert hatte (und da wunder die sich, dass die Doitschen wieder mit dem Koffern voller Geld durch den Wald springen wie vor 60 Jahren, hehe…)

dann mußt du das fahrzeug über den zoll bringen, dsa sollte
nicht teuer sein da es ja dein eigntum ist

Hier liegt der Hund begraben. Der Deutsche Staat will die MwSt zu seinem Ansatz (glaub 16 % oder wie viel ihr da habt)
Vieleicht gibt’s mit den Bilateralen-Verträgen mit dieser unsäglichen EU jetzt Vergünstigungen, weis ich jetzt nicht, habe zumindest nix solches gesehen in den entsprechenden Dossiers, solche Sachen betrifft Schengen ja glaub nicht…

Aber ein Auto in die CH zu nehmen ist änhlich teuer. Vorallem das Besachaffen der Papiere. Hier ist ja noch u. A. ein Abgastest und andere Prüfungen notwendig, die zusammen schon einen vierstelligen Betrag ergeben. Erst dann kannst du den Wagen einlösen. So ähnlich wird’s in Deutschland wohl auch sein…

Hi
ich habe mal gestöbert.
Wenn das Auto als Übersiedlungsgut gilt, dann muss ich keinen Zoll bezahlen.
Dazu muss ich 12 Monate im Ausland (Nicht EU) gelebt haben (was zutrifft) und das Auto länger als 6 Monate besitzen (was auch zutrifft)
Was ich aber immer noch nicht habe ist eine Art Kochbuch:

  1. Zollkennzeichen holen bei Amt A
  2. Nach D überführen
  3. Als Übersiedlungsgut der Zollbehörde melden mit Formular B von www.ccc.de/form.html
  4. TÜV Abnahme
  5. Ausstellen der Papiere durch Amt D
  6. Beschaffung der Versicherung
  7. Anmelden beim Verkehrsamt
  8. Rücksendung der Schilder an A

Sowas würde helfen

Kay Schulz