Hallo.
Also, es ist ja nicht an dem, dass ich das unseren Bürokraten
das nicht zutrauen würde - aber : so lang er das nicht
gewerblich macht, sehe ich das Problem, ganz offen gestanden,
noch nicht. Da müsste mein eigenes Vorstrafenregister
vielleicht auch mal überarbeitet werden, alldieweil ich selbst
schon mehr als ein Fahrzeug als Ersatzteilspender verwendet
und den sonstigen brauchbaren Gruscht für ein paar Flocken
vertickt habe.
Wie ernst war Dein Einwand?
Abba Oki ?! Natürlich war mein Einwand ernst gemeint…ts ts ts !
Entgegen der landläufigen Meinung darf man(n) nichtmal auf seinem
Privatgrundstück das tun, was Spass macht. Macht man das, was am
meisten Spass macht, und jemand sieht oder hört es, bekommt man ne
Anzeige wegen…ooops, sorry, war nicht das Thema…*rotwerd*
Im Ernst, ich habe selber vor Jahren in Begleitung der netten
Damen und Herren diverser Ordnungsämter rund um den Bereich meines
damaligen Brötchengebers zig Altautos auf amtliche Verfügung hin
zwangsweise entsorgen dürfen. Das dies nicht immer reibungslos
abging kann man sich vorstellen. Legendär war z.B. eine Aktion,
bei einem passionierten Hobbyjäger nen ollen PKW aus dem Garten
zu schleppen. Nachdem der uns sein Jagdgewehr gezeigt hatte, und
darauf bestand, das sein Garten sein Castle wäre, musste die Dame
vom Ordnungsamt natürlich schleunigst das Weite suchen, und auch
finden…ähm, zum Zweck der Benachrichtigung der Polizei. Das ich
mir fast in die Hose machte, muss wohl kaum erwähnt werden, aber
nach Eintreffen der grünen Executive hab ich den PKW entsorgen
können.
Fazit: Zum Schutze der ach so arg geschändeten Umwelt tun die
zuständigen Leute so gut wie alles, da gibt es sogar Urteile vom
obersten Verwaltungsgericht, vor dem manch Ordnungsamtsleiter
Recht bekam.
Anderer Fall: Einem meiner Kunden (Autowerkstatt) passierte im
Eifer des Gefechts ein Missgeschick, einer seiner Leute reinigte
einen ausgebauten Motor mit´m Dampfstrahler…leider nicht in der
Nähe des vorhandenen Ölabscheiders, sondern aufm unbefestigten
Terrain daneben. Sein Konkurrent von gegenüber pfiff sofort die
Ordnungshüter ran, woraufhin mein Kunde ein Areal von ca. 3x3 m
80 cm tief auskoffern lassen durfte. Das das Erdreich nur in
einer Verbrennungsanlage entsorgt werden durfte, bedarf wohl kaum
der Erwähnung, das er aber sowohl den Übernahmeschein und auch die
Rechnung des Entsorgers vorweisen musste, wohl doch. Dies zeigt,
das es die Leute vom Ordnungsamt sehr ernst nehmen mit´m Umwelt-
schutz.
Was uns das alles sagen soll: Ist doch klar, wo kein Richter, da
kein Kläger…aber wehe, den Amateur-Auto-Schlachter verpfeift
jemand, dann hat er heftige Probleme. Das mindeste ist die Sach-
gerechte Lagerung des Altautos, welches schon geraume Zeit als
„besonders überwachungspflichtiger Abfall“ eingestuft ist. Sollte
er dann z.B. die ordnungsgemässe Entsorgung ALLER Betriebsstoffe
nicht nachweisen können, hat er ne Strafe zu erwarten, die wohl
den Erlös aus dem Teileverkauf bei weitem übersteigt.
Ausserdem bedenken die Hobby-Schrauber nicht, das sie die evtl.
vorhandenen Airbags weder demontieren, auslösen, transportieren
noch verkaufen dürfen. Ich lach mich immer schlapp, wenn ich die
Verkaufsangebote für Airbags auf Ebay sehe, die Leute machen sich
strafbar, und Ebay duldet dies kommentarlos…ts ts ts ;-(
Gruß kw
Sorry für die Länge, wers bis hierhin ertragen hat, dem sei noch
gesagt, das ich mir dies mal von meinem zarten Seelchen tippern
wollte
Gruß
Michael
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