Bootsanhänger, keine Papiere, wie zulassen

Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken, einen alten Bootsanhänger (bei Ebay finden sich manchmal alte DDR-Teile ohne Papiere).
Letztens habe ich einen gesehen, der war DDR-Eigenbau, war mal zugelassen, aber Papiere gibts keine.
Was brauch ich alles, um dieses Teil zuzulassen? Hab schon bissel gegooglet, aber noch nichts richtiges gefunden. Hab nur gefunden, das der Bootstrailer steuerfrei ist.
Einen Hersteller gibt es ja in diesem Fall nicht, der einem zumindestens die ABE-Nummer geben kann, oder was da alles Gebraucht wird.
Kann mir zufällig jemand genau erklären, was für Wege notwendig sind, und mit welchen Kosten ich ungefär rechnen muss?
Danke, schon mal. Gruß Steffen

Hallo,

frag mal anhand der Fzg.-Daten beim KBA an. Wenn ein Anhänger schon mal in D. zugelassen war, müsste der eigentlich zu finden sein. Vielleicht bringt Dich das weiter.
Da ich befürchte, dass ein älterer Anhänger keine - wie heute üblich - 17stellige FIN hat, wirst Du noch andere Daten brauchen. Ob vor dem Kauf genug Daten zu bekommen sind, ist was anderes.

Falls hier keine besseren Ideen kommen: Zwecks Zulassung frag einfach mal beim TÜV an, auf was Du achten musst. Wenn der Anhänger seit Jahren nicht zugelassen war, musst Du eh zuerst bei denen vorbei.

Warum suchst Du nicht nach Anhängern mit Papieren, sind die so teuer? Ich habe nämlich die Befürchtung, dass sich der ganze Aufwand kaum lohnt.

Viel Erfolg dabei
Guido

Moin,

nach §3 FZV benötigen Bootsanhänger u.U. keine Zulassung.
Wenn es sich um einen Spezialanhänger für Sportgeräte handelt und dieser Anhänger auch nur zu diesem Zweck benutzt wird.
Eine Betriebserlaubnis ist allerdings nötig.
Da Dein Objekt der Begierde ein Eigenbau ist würde ich, wie auch von Guido empfohlen, mal mit dem TÜV sprechen.

Gruss Jakob

Hallo Jakob,

nach §3 FZV benötigen Bootsanhänger u.U. keine Zulassung.
Wenn es sich um einen Spezialanhänger für Sportgeräte handelt
und dieser Anhänger auch nur zu diesem Zweck benutzt wird.

Stimmt. Das ist mir aber neu. Ich wusste zwar, dass die Dinger steuerfrei sind und nicht dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen. Aber seit wann sind die zulassungsfrei? War das früher in der StVZO auch schon so geregelt?

Man lernt nie aus, dafür sorgt der Gesetzgeber schon :wink:

Beste Grüße
Guido

Moin Guido,

hmm. Da gab es zwischenzeitlich ein paar Änderungen im Laufe der Jahre.
Früher haben wir immer normale Kastenanhänger zum Motorradanhänger umgebaut (einfach Radmulden aus Blech in den Boden eingelassen) und schon wurde ein steuer- und Versicherungsfreier Sportanhänger draus :wink:
Ob die zu der damaligen Zeit schon Zulassungsfrei waren weiss ich nicht. Damals hatte ich keinen eigenen Anhänger.
Hab gerade mal in einer alten StvZO von 1989 nachgelesen.
Dar war es auch schon so, §18 Abs.6 Satz m.
Und zur allgemeinen Belustigung:
Dort war (Satz k) ebenfalls als zulassungsfrei genannt, der Anhänger des Abwehrdienstes gegen den Kartoffelkäfer :wink:
Lach nicht, das steht da wirklich so drin (kicher).

Gruss Jakob

Hallo Jakob,

das mit dem Kartoffelkäfer ist echt ein Brüller!

Ich frage mich aber grade, warum dann überhaupt in den letzten ca. 20 Jahren (oder noch länger) Sportanhänger zugelassen wurden, wenn es auch anders geht? Ich meine jetzt all die mit grünem Kennzeichen, die eh nur für sportliche Zwecke genutzt werden dürfen. Egal ob für Sportboote oder Pferdetransport. Da die Anhänger vermutlich das hintere Kennzeichen vom Zugfahrzeug verdecken, müssen die doch sicherlich nur ein (nicht abgestempeltes) Kennzeichen vom Zugfahrzeug ranbauen und gut ist.

Und der Threadersteller dürfte doch dann genau so handeln dürfen.
Er muss sich halt nur um eine ABE kümmern, die beim TÜV doch wohl zu bekommen sein dürfte, oder?

Beste Grüße
Guido

Moin Guido,

das mit dem Kartoffelkäfer ist echt ein Brüller!

Tja, ist ja nun gestrichen. Sonst hätte ich ja noch nebenberuflich…

Ich frage mich aber grade, warum dann überhaupt in den letzten
ca. 20 Jahren (oder noch länger) Sportanhänger zugelassen
wurden, wenn es auch anders geht? Ich meine jetzt all die mit
grünem Kennzeichen, die eh nur für sportliche Zwecke genutzt
werden dürfen. Egal ob für Sportboote oder Pferdetransport. Da
die Anhänger vermutlich das hintere Kennzeichen vom
Zugfahrzeug verdecken, müssen die doch sicherlich nur ein
(nicht abgestempeltes) Kennzeichen vom Zugfahrzeug ranbauen
und gut ist.

Unkenntnis? Ich muss noch mal ein wenig nachforschen. Da gibts bestimmt noch was im Kleingedruckten. Dass die doppelachsigen schweren Pferdetransportanhänger auch darunter fallen mag ich kaum glauben.
Vielleicht nur ungebremste Anhänger? Steht aber so nicht in der FZV.

Und der Threadersteller dürfte doch dann genau so handeln
dürfen.
Er muss sich halt nur um eine ABE kümmern, die beim TÜV doch
wohl zu bekommen sein dürfte, oder?

Hmm, es ist ja ein Eigenbau. Da muss er wohl eine Einzelabnahme machen müssen. Das könnte den Preis des Anhängers übersteigen.
Demnach gibts ja keine Unterlagen, Baupläne, Materialangaben bzw. Materialgutachten. Aber prinzipiell geht das natürlich schon.

Gruss Jakob

Hallo
danke erstmal. Ich hab mal noch eine Anfrage an die Zulassungsstelle gemacht, beim Tüv werd ich auch noch mal vorbeischauen.
Wenn ich antwort habe, werde ich sie hier mit reinsetzen.
Danke.
Steffen

Hab heute die Antwort von der Zulassungsstelle, für die, die ein ähnliches Problem haben, hier der Text:

Bei Verlust von Fahrzeugpapieren ist der lückenlose Eigentumsnachweis zu erbringen. Das heißt, Sie müssen sich an den Vorbesitzer wenden und erfragen ob dieser im Besitz der Papiere (Betriebserlaubnis od.
Fahrzeugbrief) war. Ist das der Fall, ist eine Versicherung an Eides Statt
(EV) nach § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Verlust erforderlich.
Diese kann bei einem Notar seiner Wahl oder in der Kfz-Zulassungsbehörde abgegeben werden. Unter Vorlage dieser Versicherung an Eides Statt und Ihres Kaufvertrages sowie eines Gutachtens nach § 21 Sraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung können Sie die Zulassung des Bootstrailer beantragen.
Der Bootstrailer bekommt grüne Kennzeichen, ist steuer- und
versicherungsfrei. Die Gebühren betragen ca. 50,00 EURO inklusive des Kennzeichens.

Sollte allerdings der Vorbesitzer schon nicht im Besitz der Fahrzeugpapiere gewesen sein und der lückenlose Eigentumsnachweis kann nicht erbracht werden , wäre dieser Bootstrailer nicht zulassungsfähig.

Moin,

danke für das Feedback.
Ich denke, dass in Deinem Fall hier eine Ausnahmeregelung möglich sein müsste. Wie man weiss hatte nicht alles in der DDR, erst recht ein Eigenbau, die erforderlichen Dokumente. Somit wäre ein lückenloser Nachweis nicht erbringbar und kann somit auch nicht gefordert werden.
Die Antwort riecht nach einer Standardantwort.
Aber aufwendig wird so eine Aktion trotzdem sicherlich.

Gruss Jakob