Führerschein Klasse 2 eingeschränkt 750kg anhänger

ich habe den alten Führerschein Klasse 2 eingeschränkt auf ein anhängerbetrieb von nicht mehr als 750kg zulässigen gesamtgewicht welche Klasse ist das dann beim neuen Führerschein

Hallo,

verwechselt du da nicht was ???

Schon die alte Klasse 3 berechtigte zum Führen

aller Kfz, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören:

Kfz bis 7.500 kg und 1-achsiger Anhänger bis 11.000 kg=18.500 kg
Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben schließt Klasse 1b ein

Die alte Klasse 2 berechtigte zum Führern (Fast) aller Fahrzeuge mit Ausnahme von Bussen …

Hallo,

C,C1

Gruß
fofo12

Moin,

verwechselt du da nicht was ???

Nein, glaub ich nicht.

Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 2 noch haben:

- dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
- mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
- Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
- Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.

Zitat: => http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm

Die alte Klasse 2 berechtigte zum Führern (Fast) aller
Fahrzeuge mit Ausnahme von Bussen …

mfg
W.

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Hallo,

mit Verlaub gesagt …das ist Quatsch…

Stichwort Besitzstandswahrung

Für die alte Klasse 2 gibt es insgesamt 5 Stichtage

Einmal der Erwerb der Führerscheinklasse 2 vor dem
-01.Dezember 1954
-01.April 1980
-31.Dezember 1985

und die Sonderregelungen des Saarlandes bis zum 01.Oktober 1960

Genau nach diesen Stichtagen richtet sich auch die Gültigkeit eines alten 2er…

Das natürlich Fahrschulen (wie in dem verlinkten Web-Portal) ein nicht ganz uneigennütziges Interesse daran haben,in dieser Beziehung
Falschmeldungen zu verbreiten,ist doch wohl nicht verwunderlich,wenn es um Einnahmen im 4stelligen TEURO-Bereich geht…

Moin,

mit Verlaub gesagt …das ist Quatsch…
Stichwort Besitzstandswahrung

Hat damit überhaupt nichts zutun.


Das natürlich Fahrschulen (wie in dem verlinkten Web-Portal)
ein nicht ganz uneigennütziges Interesse daran haben,in dieser
Beziehung
Falschmeldungen zu verbreiten,…

Dann lies mal die „Falschmeldung“ im Gesetzestext nach.
§ 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010
Das gilt auch für den alten „grauen“ Lappen.

Hier nochmal erklärt auf Seite 12-13:
Alte Führerscheine der Klassen 2 und 3: Die Berechtigungen
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1311144181698…

mfg
W.

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