Führerschein Klasse 3 - 7.5t?

Hallo liebe Gemeinde,
mit dem alten Führerschein der Klasse 3 durfte man Fahrzeuge bis 7.5t Gesamtgewicht fahren.
Irgendwann wurde das geändert und mit den letzten Füherscheinen der Klasse 3 wurde das Fahrzeuggewicht nach unten reduziert.
Soweit mein Wissen.
Kann mir jemand sagen, ab welchem Datum des Führerscheinerwerbs das gilt? Oder hat das was mit dem Alter des Fahrers zu tun?
Und wie hoch ist dann das Gewicht? 3.5t oder gar nur 2.8t?
Konnte zu diesem Thema leider nirgends etwas finden, da steht immer nur was über die neuen Klassen.
Danke!
Gruß
Mike

Hallo Mike,

mit dem alten Führerschein der Klasse 3 durfte man Fahrzeuge
bis 7.5t Gesamtgewicht fahren.

Darf man auch heute noch.

Irgendwann wurde das geändert und mit den letzten
Füherscheinen der Klasse 3 wurde das Fahrzeuggewicht nach
unten reduziert.
Kann mir jemand sagen, ab welchem Datum des
Führerscheinerwerbs das gilt? Oder hat das was mit dem Alter
des Fahrers zu tun?

Ab 1.1.99 gilt für die neu erworbene FS-Klasse „B“ ein zG bis 3,5t.

gruß

dennis

Hallo Mike,

bei der Umschreibung eines alten FS Kl. 3 bekommt man neben der neuen Klasse

B (Kfz. bis 3,5t und 8 Fahrgastplätze und Anhänger bis 750kg oder bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, dann aber Gesamtzuggewicht nicht mehr als 3,5t1) zusätzlich die Klassen

BE (wie B, aber mit Anhänger über 750kg),

M (Krafträder, Mofas bis 50 ccm und 45 km/h)

L (Zugmaschinen i.d. Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge)

C1 (Kfz. bis 7,5t und 8 Fahrgastplätze mit Anhänger bis 750kg)

und C1E (wie C1, aber mit Anhänger über 750kg, Gesamtzuggewicht bis 12t).

Dann gibt es noch auf Antrag die Klasse

CE 79/CE beschränkt (Zugkombinationen mit Fahrzeugen der Klasse C1 über 12t bis max 18,5t), diese Klasse unterliegt besonderen Bestimmungen bzgl. Tauglichkeitsüberprüfungen usw. und wird nicht unbefristet erteilt.

Und ebenfalls auf Antrag, wenn man in der Landwirtschaft arbeitet und bereits solche Fahrzeuge gefahren hat, gibt es noch

T (Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h einschl. Anhänger)

Grüße
Sebastian

1 Der Anhänger darf in jedem Fall bis 750kg haben, unabhängig vom Gesamtzuggewicht. Er darf aber auch schwerer sein, aber nicht schwerer als die Leermasse des Zugfahrzeugs und das Gesamtgewicht des Zuges (Summe der zul. Ges.-Gew.) darf nicht mehr als 3,5t betragen.

Beispiel: Zugfahrzeug mit 2,8t zul. Ges.Gew. darf einen 750kg-Hänger ziehen, Zugfahrzeug mit 2,3t zul. Ges.Gew. und 1,3t Leergewicht darf einen 1200kg-Hänger ziehen, alles immer unter Beachtung der fahrzeugspezifischen Bestimmungen.

mit dem alten Führerschein der Klasse 3 durfte man Fahrzeuge
bis 7.5t Gesamtgewicht fahren.

Und als Sattelzug sogar bis 15 to.

mit dem alten Führerschein der Klasse 3 durfte man Fahrzeuge
bis 7.5t Gesamtgewicht fahren.

Und als Sattelzug sogar bis 15 to.

Und mit durchgehender Bremsanlage sogar bis 18,75t :wink: Sofern der Zug nicht mehr als 3 Achsen hat (wobei Achsen,die weniger als 1m auseinander liegen als eine Achse zählen)

Hallo!

Und mit durchgehender Bremsanlage sogar bis 18,75t :wink: Sofern
der Zug nicht mehr als 3 Achsen hat (wobei Achsen,die weniger
als 1m auseinander liegen als eine Achse zählen)

Wieso 18,75 to.?
Nach meinem Dafürhalten wären es genau 18,5 to. - 7,5 to. Zugmaschine und 11,0 to Anhänger.

*erbsenzähl*

Schönen Gruß,
Robert
*dem es damals eigentlich nie viel ausgemacht hatte, wenn das Gewicht der Ladung seines Transporters mit dem zulässigen Gesamtgewicht übereinstimmte*