Garantie bei Gebrauchtwagen

Hallo,

wir haben uns ein gebrauchtes Auto Anfang April gekauft. Der Händler sagte uns, er macht noch TÜV und wechselt Öl usw.

Im TÜV-Bericht steht: Motor-Ölverlust

Nun war mein Mann in einer anderen Werkstatt und da bestätigte sich sein Verdacht, dass es die Zylinderkopfdichtung sei. Ölwechsel wurde auch nicht vorgenommen (laut Werkstatt).

Sie haben das letzte mal am 08.04.2010 telefoniert, wobei der Händler abstritt, das es die Zylinderkopfdichtung sein kann. Er wolle sich am Donnerstag, 09.04.2010 nochmals melden.

Dies tat er aber nicht, wir haben nun jeden Tag da angerufen, Festnetz, Handy… er geht einfach nicht mehr dran. Zu ihm hinfahren ist auch nicht so einfach, da er weiter weg ist.

Mein Mann will das Auto nun in einer Werkstatt reparieren lassen, nur ich sehe das garnicht ein, weil er muss das doch machen. Er sagte noch beim Kauf, er MUSS (schön betont) ja 1 Jahr Garantie geben. Und der Mängel lag ja beim Kauf auch schon vor.

Ich habe nun vor, ihm einen Brief per Einschreiben zu schicken, indem ich ihm eine Frist setze, sich zu melden.

Hat jemand einen Tipp für mich, was ich nun machen soll?

Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße

Hallo,

Er sagte noch beim Kauf, er MUSS (schön betont) ja 1
Jahr Garantie geben.

Garantie? Du meinst wohl Gewährleistung. Garantie ist freiwillig, wird aber- wenn man einen Gebrauchtwagen vom Händler kauft - meistens mit angeboten. Die Leistungen sehen allerdings i.d.R. eine eigene Teilzahlung vor. Anders bei der Gewährleistung, da muss der Händler alles zahlen.

Ich habe nun vor, ihm einen Brief per Einschreiben zu
schicken, indem ich ihm eine Frist setze, sich zu melden.

Nicht die schlechteste Idee. Tipps bekommst Du aber eher im Rechtsbrett. Dort aber bitte die Forumsregeln beachten!

Viel Erfolg bei der Geschichte
Guido