Gewährleistung oder Schadenersatz?

Hallo,
ich bitte mal um eure Würdigung bzw. Einschätzung zu folgendem Sachverhalt.

Person X kauft bei einem Autohändler (hat gleichzeitig einen KFZ-Meisterbetrieb)im Oktober 2011 einen BMW 116i, 6 Jahre alt mit einer Laufleistung von ca. 65.000 Km. Der Wagen ist Checkheft gepflegt worden über BMW Niederlassungen. Die letzte Inspektion fand beim Kauf, also nicht durch BMW, sonder vielmehr durch den Verkäufer als KFZ-Meister statt.
Nun bemerkt der Käufer am 16.05.11 ein rasselndes Geräusch im Motor und fährt umgehend zum Verkäufer. Der Wagen wird dort ca. 10 Minuten begutachtet, mit dem Ergebnis, dass sich wahrschenleich irgendwas nicht nährer beunruhigendes am Motor getan hätte und der Käufer gewohnt weiter fahren könne und den Wagen 5 Tage später (Wochenende und Feiertage dazwischen) vorbeibringen könne. Der Käufer setzt fährt also mit dem BMW gewohnt weiter und bemerkt, nach einiger Zeit dass weitere Mängel auftreten (Unruhiger Morotlauf im Leerlauf, Drehzahlabfall, das besagte Geräusch wurde stärker). Käufer beschließt den Wagen nicht weiter zu nutzen sondern ihn am Sonntag vor die Werkstatt zu fahren, damit der Wagen am da ist. Auf der Fahrt zu Werkstatt versagen die Bremsen komplett und der Wagen wurde vom Händler noch am Sonntag abegschleppt. Zwei Tage später kam die Diagnose Steuerkette kaputt, Schaden mindestens 1.000 EUR. Es würde versucht Kontakt zu BMW aufgenommen zu werden und ein Kulanzantrag gestellt. Zwischenzeitlich erfährt der Käufer dass dieses Problem eine große Zahl von gleichen Wagenmodellen betrifft und dass diese während Ihrer BMW Inspektionen im großen Stil mit neuen Kettenspannern versehen wurden, welche den Schaden an der Steuerkette verhindern sollen.

Nun die Frage:
Bestehen gegenüber BMW Ansprüche auf eine kostenlose oder kostengeminderte Reparatur, wenn in dem Wagen trotz der Regelmäßigen Service von BMW keine neuer Spanner verbaut wurde?

Bestehen gegen über dem Verkäufer des Wagen Gewährleistungsansprüche, trotz der Ablauf der 6 Monate, da der Wagen, wohl ohne den neuen Kettenspanner der den Schaden vermutlich verhindert hätte verkauft wurde, obwohl die Problematik beim dem Fahrzeugmodell zumindest dem Händler hätte bekannt sein müssen?
Bestehen vielleicht auch gegebenenfalls Schadenersatzansprüche gegen den Händler, weil er den Käufer trotz Beschreibung der Probleme wieder „auf die Straße gelassen hat“ mit dem Wagen und sich dieser im Nachhinein nicht nur als verkehrsuntauglich sondern als viel schwerer defekt als vermutet herausgestellt hat?

Mittlerweile musste der Wagen soagr zu Reparatur zu einem BMW-Händler gebracht werden, wegen der Steuerkette.
Sollte ich den Händler kontaktieren, dass der ggf. falsche Kettenspanner aufbewahrt und mir zu Verfügung gestellt wird, weiß ja nicht wie ich ggf. den Schaden sonst nachweisen soll.

Viel geschrieben…aber ich hoffe mir kann einer helfen, denn ich weiß echt nicht weiter mir der Sache.

Sicher werden einige bermerken, dass ich den Artikel doppelt eingestellt habe, ich habe leider noch nicht herausbekommen wie ich einen wieder löschen kann…

Vielen Dank!

hallo,
die sache ist dermaßen komplex, das ohne konkrete fachanwaltliche hilfe m.e. keine vernünftiges ergebnis erzielt werden kann.

suche einen guten anwalt auf, hier müssen konkrete unterlagen auf den tisch, z.b. serviceheft, serviceanleitung, gutachten über tatsächlichen mangel, war oder konnte dieser beim verkauf/kauf überhaupt erkennt werden, was konkret wurde bei der vorstellung beim verkäufer beim bemerken des problems vorgetragen- dessen würdigung des problems usw.

sorry, aber hier ist der anwalt gefragt.

grüße hook