Hallo !
Mal meinen Senf dazu:
Die rechtliche Laage ist derzeit so,
dass man bei einem Neuwagen auch die 1. Inspektion in einer freien Werkstatt machen kann,
solange die sich die Werkstatt an die aktuellen Wartungspläne hält.
Es müssen auch nicht unbedingt Originalersatzteile verbaut werden,
wenn mal am Auto irgendwas ANDERES auf Gewährleistung gemacht wird.
Es gibt da von der EU so eine Anordnung,
die ich aber hier leider nicht verlinken kann.
Oder zumindest nicht auf die Schnelle…
Bei mir sieht das so aus, dass ich überwiegend mit VW-Audi usw. zu tun habe,
und bei relativ neuen Autos verwende ich nur Originalersatzteile,
die bekomme ich ohne Lieferkosten und schnell von einer Vertragswerkstatt geliefert, und die sind manchmal sogar für mich billiger, als das Nachbauzeugs. Gerade Bremsenteile.
Bei den alten Karren kommt auf Wunsch billiges Zeug rein, wo ich weiss, dass es OK ist,
aber bei neuen Autos, da muss schon Original… sonst ist Stress vorprogrammiert!!!
Das ist immer so eine zwiespältige Sache,
die Werkstatt- Meister der VW-Werkstatt kotzt das natürlich bischen an,
aber die Lager-und Teiledienstarbeiter freuen sich dafür,
weil die auch gewisse Umsatzziele zu erfüllen haben. Und wenn es mal klemmt, können die mir auch helfen, und tuen das auch. Das ist so ein gegenseitiges geben und nehmen, weil ich denen in bestimmten Fällen auch helfen kann, wenn es bei denen mal klemmt.
Was wäre noch dazu zu schreiben:
Klar, Kulanz ist dann blöd, wenn da mal irgend was ist,
ist man als „Werkstattfremdgänger“ das A*loch,
da werden die nicht alle Hebel in Bewegung setzen, die es gibt.
Auch noch wurde Mobilitätsgarantei geschrieben.
Sowas kann ich meinen Kunden derzeit nicht bieten,
aber wer im ADAC ist, hat das schon,
oder man kann bei seinem Versicherungsheini für einen jährlichen einstelligen €-Betrag sowas abschliessen.
Das bedeutet ja nicht, dass das Auto nicht liegenbleibt,
sondern ist eine einfache Versicherung, für Abschleppkosten, Pannendienst usw.
Alles klar?
Grüße, Steffen!