Hallo,
ursprünglich habe ich 1992 den Führerschein Klasse 3 gemacht.
Und nur den, keinen anderen zusätzlich. Jetzt habe ich letztes
Jahr meinen rosa Führerschein gegen die neue Scheckkarte
eingetauscht. Aber uns ist letzte Woche aufgefallen, dass wir
alle bei einem Punkt nicht mehr durchblicken. Da steht auf der
Rückseite bei der Klasse CE
zu 10.: 27.01.1992
zu 11.: 26.01.2024
Kraftfahrzeuge der Klassen C und CE
dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres
– unabhängig von einem Umtausch –
nur noch nach ärztlicher Untersuchung geführt werden.
zu 12.: 79(C1E>12000kg,L ≤ 3)
**Verwendung von Schlüsselzahlen für die Eintragung im Führerschein
79 (C1E >12000 kg, L ≤ 3):**
Beschränkungen der Klasse CE
aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung
zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1
und mehr als 12000 kg Gesamtmasse
und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1
und zulassungsfreien Anhängern,
wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann
und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug
der Klasse C1 und einem Anhänger,
bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt
(nicht durch C1E abgedeckter Teil).
Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Erklärung [siehe ADAC - Die Neuregelung bei Anhängern]
Für einen – wenn auch nur kleinen – Teilbereich der Klasse 3 ist für den Besitzstand allerdings eine Einschränkung zu machen:
Bisher berechtigte der Pkw-Führerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7.500 kg zulässigen Gesamtgewichts sowie einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse, die – unter Beachtung der gesetzlichen Achslast – das 1,5fache des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.
Somit konnten mit der Klasse 3 im günstigsten Fall Züge bis 17.500 kg bei einachsigen
bzw. 18.500 kg bei Anhängern mit Tandemachse gefahren werden.
Diese Züge fallen zukünftig in die Klasse CE und unterliegen damit – auch ohne Umtausch –
der unten dargestellten Befristung auf das 50. Lebensjahr.
Nur wer auch in Zukunft Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12.000 kg mit der Pkw-Fahrerlaubnis fahren möchte,
muss einen Antrag auf Erteilung der Klasse CE 79 stellen.
Diese Schlüsselzahl schließt die Lücke für Gespanne über 12.000 kg bis zum bisherigen Umfang der Klasse 3.
Die Suche im Netz hat uns leider auch nicht geholfen.
Google gefragt??
http://www.google.de/search?client=firefox-a&rls=org…
ungefähr 1.010.000 Seiten auf Deutsch für „neuer Führerschein“. 8-))
Denn wir haben zwar generell gefunden, dass es bei dem Eintrag darum
geht, wie groß der LKW sein darf, den ich fahren darf. Aber
irgendwie ist der entsprechende Gesetzestext dazu so verworren
geschrieben, dass es klingt, als dürfe ich größer als 12
Tonnen fahren und dann doch wieder nicht. Verständlichere
Erklärungen konnte ich leider nicht finden.
Kann mir jemand von euch erklären, was ich nun fahren darf?
Viele Grüße
Merlinchen
Schaust Du hier:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/index.php
Die neuen Führerscheinklassen
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/EU_Fu…
Die Neuregelung bei Anhängern
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/EU_Fu…
Umtauschtabelle
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/EU_Fu…
mfg
W.