Neuer Führerschein: was darf ich jetzt fahren?

Hallo,

ursprünglich habe ich 1992 den Führerschein Klasse 3 gemacht. Und nur den, keinen anderen zusätzlich. Jetzt habe ich letztes Jahr meinen rosa Führerschein gegen die neue Scheckkarte eingetauscht. Aber uns ist letzte Woche aufgefallen, dass wir alle bei einem Punkt nicht mehr durchblicken. Da steht auf der Rückseite bei der Klasse CE
zu 10.: 27.01.1992
zu 11.: 26.01.2024
zu 12.: 79(C1E>12000kg,L

Hi!

ursprünglich habe ich 1992 den Führerschein Klasse 3 gemacht.
Und nur den, keinen anderen zusätzlich. Jetzt habe ich letztes
Jahr meinen rosa Führerschein gegen die neue Scheckkarte
eingetauscht. Aber uns ist letzte Woche aufgefallen, dass wir
alle bei einem Punkt nicht mehr durchblicken. Da steht auf der
Rückseite bei der Klasse CE
zu 10.: 27.01.1992
zu 11.: 26.01.2024
zu 12.: 79(C1E>12000kg,L

Hallo, das ist eigentlich ganz einfach!

Nach der Umstellung des deutschen Fahrelaubnisrechts in europäisches Recht ist aus der alten Klasse „3“ Fahrerlaubnisklasse, die Fahrerlaubnisklasse B, C1 und E geworden. Die Klasse C1E ist in Dutschland einmalig. Kein anderes europäische Land hat diese Klasse. Diese bedeutet das du eine Kombination aus Zugmachine ( LKW ) und Anhänger mit einer zulässigen Gesammtmasse von nicht mehr als 12 t fahren darfst. Z.B. LKW 7,5t und Anhänger 4,5t. Genauso musst du darauf achten das die zulässige Gesammtmasse des Anhängers die Leermasse der Zugmaschine überschreitet. ZB. LKW Leergewicht 7,5t und Anhänger voll beladen 8 t. Dies ist nicht zulässig. Ebenfalls darfst du ein z.B VW Bus mit acht Sitzplätzen + Fahrersitz führen. Insgesammt neun. Nachlesen kannst du dies in der Fahrerlaubnisverordnung im §6
Ich hoffe ich habe alle Klarheiten beseitigt! :wink:
MFG Patrick

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ursprünglich habe ich 1992 den Führerschein Klasse 3 gemacht.
Und nur den, keinen anderen zusätzlich. Jetzt habe ich letztes
Jahr meinen rosa Führerschein gegen die neue Scheckkarte
eingetauscht. Aber uns ist letzte Woche aufgefallen, dass wir
alle bei einem Punkt nicht mehr durchblicken. Da steht auf der
Rückseite bei der Klasse CE
zu 10.: 27.01.1992
zu 11.: 26.01.2024

Kraftfahrzeuge der Klassen C und CE
dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres
– unabhängig von einem Umtausch –
nur noch nach ärztlicher Untersuchung geführt werden.

zu 12.: 79(C1E>12000kg,L ≤ 3)

**Verwendung von Schlüsselzahlen für die Eintragung im Führerschein

79 (C1E >12000 kg, L ≤ 3):**

Beschränkungen der Klasse CE
aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung
zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1
und mehr als 12000 kg Gesamtmasse
und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1
und zulassungsfreien Anhängern,
wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann
und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug
der Klasse C1 und einem Anhänger,
bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt
(nicht durch C1E abgedeckter Teil).
Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.

Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.


Erklärung [siehe ADAC - Die Neuregelung bei Anhängern]
Für einen – wenn auch nur kleinen – Teilbereich der Klasse 3 ist für den Besitzstand allerdings eine Einschränkung zu machen:
Bisher berechtigte der Pkw-Führerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7.500 kg zulässigen Gesamtgewichts sowie einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse, die – unter Beachtung der gesetzlichen Achslast – das 1,5fache des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.
Somit konnten mit der Klasse 3 im günstigsten Fall Züge bis 17.500 kg bei einachsigen
bzw. 18.500 kg bei Anhängern mit Tandemachse gefahren werden.

Diese Züge fallen zukünftig in die Klasse CE und unterliegen damit – auch ohne Umtausch –
der unten dargestellten Befristung auf das 50. Lebensjahr.
Nur wer auch in Zukunft Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12.000 kg mit der Pkw-Fahrerlaubnis fahren möchte,
muss einen Antrag auf Erteilung der Klasse CE 79 stellen.

Diese Schlüsselzahl schließt die Lücke für Gespanne über 12.000 kg bis zum bisherigen Umfang der Klasse 3.

Die Suche im Netz hat uns leider auch nicht geholfen.

Google gefragt??
http://www.google.de/search?client=firefox-a&rls=org…
ungefähr 1.010.000 Seiten auf Deutsch für „neuer Führerschein“. 8-))

Denn wir haben zwar generell gefunden, dass es bei dem Eintrag darum
geht, wie groß der LKW sein darf, den ich fahren darf. Aber
irgendwie ist der entsprechende Gesetzestext dazu so verworren
geschrieben, dass es klingt, als dürfe ich größer als 12
Tonnen fahren und dann doch wieder nicht. Verständlichere
Erklärungen konnte ich leider nicht finden.

Kann mir jemand von euch erklären, was ich nun fahren darf?

Viele Grüße
Merlinchen

Schaust Du hier:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/index.php
Die neuen Führerscheinklassen
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/EU_Fu…
Die Neuregelung bei Anhängern
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/EU_Fu…
Umtauschtabelle
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/EU_Fu…

mfg
W.

jetzt nochmal für mich… *g*
Hallo,

erst mal vielen Dank für eure Mühen. Aber irgendwie steh ich immer noch auf dem Schlauch. Deshalb versuche ich das jetzt mal mit meinen eigenen Worten nochmal wiederzugeben. Dann könnt ihr mir bitte sagen, ob ich das richtig verstanden habe.

Also, in meinem Führerschein steht (unter anderem):

Klasse C1E:
zu 10: 27.01.92
zu 11 und zu 12 steht nichts weiter

Darf ich das also so verstehen, das ich LKWs MIT zusätzlichem Anhänger bis maximal 12 Tonnen fahren darf? Und davon darf der LKW maximal 7,5 Tonnen schwer sein?

Klasse CE:
Da ist ja (im Gegensatz zur Klasse C1E) der LKW OHNE Anhänger abgebildet. Und da steht unter 12 das „79(C1E>12000kg,L12000kg“. Das würde ja eigentlich heißen, ich darf auch das fahren, was vom Prinzip her durch die Klasse C1E abgedeckt ist, aber schwerer als 12000 kg ist. Denn „>“ ist ja bekanntlich das Zeichen für „größer als“. Das würde ja u.U. bedeuten, dass ich z.B. auch nen 40-Tonner fahren dürfte. Das kann nicht sein, oder?

Tja, Frauen und Technik… *g* Sorry, aber bis jetzt konnte es mir noch niemand erklären. Und die Erklärungen, die ich bis jetzt im Netz nachgelesen habe, haben entweder nix über die Bermerkungen unter 12 erklärt oder die waren so verworren formuliert, dass mir das immer noch nicht half. Erfreulicherweise :wink: bin aber nicht nur ich zu doof, das zu kapieren. Auch mein Mann und mein Papa haben es nicht verstanden - was mich dann doch beruhigt :smile:.

Ich gebe aber die Hoffnung nicht auf, dass ihr mir das erklären könnt!

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo,

Diese bedeutet das
du eine Kombination aus Zugmachine ( LKW ) und Anhänger mit
einer zulässigen Gesammtmasse von nicht mehr als 12 t fahren
darfst. Z.B. LKW 7,5t und Anhänger 4,5t. Genauso musst du
darauf achten das die zulässige Gesammtmasse des Anhängers die
Leermasse der Zugmaschine überschreitet. ZB. LKW Leergewicht
7,5t und Anhänger voll beladen 8 t. Dies ist nicht zulässig.

Merlinchen darf ausdrücklich eine Lkw-Zugkombination mit mehr als 12t fahren, nämlich bis 18,5t bei durchgehender Bremsanlage, so wie es der alte 3er vorsah. Nicht ganz richtig was Du schreibst, auf Ihren/seinen Fall bezogen.

gruß
dennis

Hallo,

Da steht auf der
Rückseite bei der Klasse CE
zu 10.: 27.01.1992

Da hast Du Lappen gemacht, nach alter 3er Klasse. Da ist CE teilweise mit drin

zu 11.: 26.01.2024

Da wirst Du 50. Herlichen Glückwunsch im Vorraus. Ab da mußt Du Dich ärtzlich untersuchen lassen, willst Du die Klasse behalten.

zu 12.: 79(C1E>12000kg,L

Danke!
Hallo,

vielen Dank für eure Mühen. Jetzt scheine ich es endlich kapiert zu haben. :smile:

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo Dennis,

Verständlich ?

Ja! Endlich! :smile:

Vielen Dank! Das Sternchen ist hoffentlich angekommen.

Viele Grüße
Merlinchen