Zwei Monate nach Unfall erst in die Werkstatt?

Hallo,
vielleicht kann mir ja einer helfen oder einen Rat geben.

Anfang November hatte ich mit dem Auto meiner Mutter beim Einparken einen Unfall. Eine andere Frau konnte nicht warten und ist in einer relativ engen Straße an mir vorbei gefahren, während ich beim rückwärts einparken war und ich hab sie mit dem vorderen, linken Kotflügel hinten rechts am Kotflügel leicht erwiwscht. Habe dann die Polizei gerufen, weil man ja nie weiss… Die Polizei kam und wir haben beide Teilschuld bekommen und jeder ein Verwarngeld. Es hat geregnet und ihr Auto war nicht das Sauberste. Es waren drei oder vier Kratzer zu sehen. Auf dem Foto, was ich gemacht habe (leider nur mit Handy) ist wirklich nur ein geringfügiger Schaden zu erkennen. Unserer Meinung nach auch nur oberflächlich. Meine Mutter wollte das nicht über die Versicherung laufen lassen, da wir dachten, dass können nicht Tausende sein, die da auf uns zu kommen. Also sind wir unserer Meldepflicht leider nicht nachgekommen :frowning: im Nachhinein ein Fehler, aber aus denen lernt man ja. Der Mann der Fahrerin hat sich noch am selben Abend bei uns gemdelt und wollte spätestens in der darauf folgenden in die Werkstatt und uns dann den Kostenvoranschlag zukommen lassen. Nichts kam! Wir haben brav mein Verwarngeld bezahlt und weiter rührte sich nichts.
Heute kam dann ein Anruf von dem Herrn, er hat es erst jetzt in die Werkstatt geschafft und würde uns den Kostenvoranschlag zufaxe - da wären über 3.000€! Okay, Mercedes, Leasingfahrzeug etc. das kann schon mal teurer werden, aber so teuer? Und erst fast zwei Monate später?
Wir wollen uns auf keinen Fall davor drücken für meinen Fehler gerade zu stehen, aber komisch kommt uns das Ganze schon vor! Wir werden jetzt auf jeden Fall Kontakt zu unserer Versicherung aufnehmen und mal gucken was dabei raus kommt. Meine Mutter will sich den Wagen und den Schaden nochmal in der Werstatt zeigen lassen und die Kosten erklären lassen.
Wie verhält man sich in solch einer Situation? Ist es zulässig erst so spät nach einem Unfall zur Werkstatt zu gehen? Man will ihnen nichts unterstellen, aber bei den Witterungsverhältnissen der letzten Wochen…

Vielen Dank für Eure Hilfe und einen schönen Abend
Dia’s Tochter

Hi,

Meine Mutter will sich den Wagen und den Schaden nochmal in
der Werstatt zeigen lassen und die Kosten erklären lassen.
Wie verhält man sich in solch einer Situation? Ist es zulässig
erst so spät nach einem Unfall zur Werkstatt zu gehen? Man
will ihnen nichts unterstellen, aber bei den
Witterungsverhältnissen der letzten Wochen…

Wenn Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht, würde ich das umgehend meiner Versicherung mitteilen. Die wissen dann schon, was man tun muß. Ich nehmem mal an, daß Deine Mutter auch nicht vom Fach ist, man könnte ihr also alles mögliche erzählen. Haftpflichtversicherungen sind nicht nur dafür da, um berechtigte Forderungen gegen Dich/Deine Mutter zu begleichen, sondern auch, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Gruß S

Hi

…allerdings war der andere Wagen ein Mercedes .

Leider habe ich die Mercedes Preise für Unfallreparaturen auch schon erfahren dürfen.
Ich hatte beim Ausparken einen im Halteverbot abgestellten Mercedes minimal gerammt , da ich zur Arbeit wollte und dieser besagte Mercedes halb vor meiner Einfahrt parkte .

Ich bin ganz vorsichtig , Milimeter genau an dem Falschparker vorbei und bemerkte nicht , das die Radkäufe etwas breiter sind als die eigentliche Wagenkarosserie und schrammte mit dem Radlauf an der linken vorderen Stosstangenecke minimal vorbei.
an dem Radlauf meines Wagens , sah man in einer Ecke einen kleinen Anstosspunkt , der mit Lackstift auszubessern ging ohne das man die Reperatur erkannte .
Der Mercedes fuhr in die Werkstatt , ich schätzte den Schaden auf eine Smart reparier Lackierung von ca 200,- Euro , der Kostenvoranschlag betrug 2600,- Euro .
Ich bin zur Werkstatt habe mir den Kostenvoranschlag erleutern lassen , habe die Versicherung auf diesen möglichen V - Betrug aufmerksam gemacht , die schickten einen Sachverständigen und dieser bestätigte knapp 2400,- Euro

Mercedes E Klasse halt !

gruss

Toni

Hallo!

Die Ursache für die Mondpreise bei Autoreparaturen in Deutschland liegt zum einen an der modernen Konstruktion heutiger Fahrzeuge mit Plastikstoßstangen, die bei einem Riss schnell mal 1.000 Eur und mehr kosten.

Zum anderen kommt hier der pingelige deutsche Kunde ins Spiel, der zwar, wenn er selbst einen Schaden verursacht, gerne behauptet, dass man das mit dem Lackstift locker reparieren könne, selbst ein so repariertes Fahrzeug dann aber als Gebrauchtwagen niemals kaufen würde.

Daher müssen wir eben mit den hohen Versicheurngsprämien leben und ich persönlich melde jeden noch so kleinen Schaden meiner Versicherung. Sobald alle Kosten vorliegen, fragt sie nach, ob ich selbst regulieren möchte oder die Regulierung über die Versicherung abgewickelt werden soll.

Der TE kann man nur raten, in Zukunft gleich die Versicherung zu informieren und beim Parken die Augen aufzusperren…

Gruß,
M.

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Hallo,

Zum anderen kommt hier der pingelige deutsche Kunde ins Spiel,
der zwar, wenn er selbst einen Schaden verursacht, gerne
behauptet, dass man das mit dem Lackstift locker reparieren
könne, selbst ein so repariertes Fahrzeug dann aber als
Gebrauchtwagen niemals kaufen würde.

In diesem Fall ging es um ein Leasingfahrzeug. Und die Leasinggesellschaft würde dem Fahrer die €3000 bei der Rückgabe in Rechnung stellen. Da hätte ich es genauso gemacht.

Cheers, Felix

Das ist ja klar, dass sich der Geschädigte, der zugleich Leasingnehmer ist, sich gegenüber seinem Leasinggeber freihalten will. Aber darum geht es vorliegend doch gar nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, will Dia bzw. die Mutter und Halterin des schädigenden Kfz. sich nicht um die Haftung drücken, sondern will nur nicht selbst über den Tisch gezogen werden. Wieso wartet der Geschädigte ganze zwei Monate, bis er den Kostenvorschuss anfertigen lässt und seine Forderung geltend macht? Das sieht ja geradezu danach aus, als würde er darauf spekulieren, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung der Halterin die Regulierung wegen unterlassener Anzeigeverpflichtung verweigert und dass diese - dann eingeschüchtert - den Schaden begleicht, um keinen weiteren Stress zu haben.

Ich würde das genauso machen, wie Dia’s Mutter es wohl vorhat: Auf jeden Fall sofort die Kfz-Versicherung über die Inanspruchnahme informieren und damit den Unfall anzeigen. Man ist meines Wissen jedenfalls dann nicht zu unverzüglicher Anzeige gegenüber der KFz-Versicherung verpflichtet, wenn man davon ausgegangen war, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, den man selbst begleicht. In diesen Fällen nämlich muss man den Schadenfall erst anzeigen, wenn die Selbstregulierung nicht gelingt. Insofern wär die Anzeige möglicherweise doch noch rechtzeitig. Dass davon ausgegangen werden durfte, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, kann die Versicherung ja möglicherweise auch aus der polizeilichen Ermittlungsakte ersehen. Vielleicht sind die hinzugerufenen Beamten selbst nicht auf die Idee gekommen, dass da ein Schaden von ein paar Tausend Euro entstanden ist, sondern haben in der Akte notiert, dass sie von einem voraussichtlich geringen Schaden ausgehen.

Daneben sollte man erwägen, ob man nicht selbst ein Gegengutachten erstellen lässt. Soweit ich Dia’s Infos richtig verstanden habe, ist der Wagen noch nicht repariert. Auf jeden Fall würde ich das ebenfalls mit der Versicherung klären, ob die sofortige Gegenbegutachtung angezeigt ist oder nicht.

Schlussendlich: So wie Dia den Unfall schildert, kann dies ja auf keinen Fall zu einer 100%-igen Haftung der Kfz-Halterin führen. So wie die beiden Kfz. zusammengestoßen sind, muss die Fahrerin des beschädigten Kfz. sich doch bei Beginn des Einparkvorgangs hinter dem einparkenden Kfz. befunden haben. Damit muss sie doch gesehen haben, das vor ihr jemand einparkt. Dann aber muss sie den Einparkvorgang abwarten, bevor sie vorbeifährt oder aber gewährleisten können, dass sie so weiträumig vorbeifährt, dass es nicht zu einer Kollision kommen kann. Mir ist vor dem Hintergrund ehrlich gesagt nicht klar, wieso der Unfall überhaupt passieren konnte und ich meine, dass die geschädigte Partei ein erhebliches Mitverschulden am Unfall zu verantworten hat, so dass der Schaden jedenfalls nur teilweise zu begleichen ist.

Ich denke, hier muss man auf keinen Fall „klein bei geben“ und wünsche viel Erfolg bei der Regulierung! Gruß, Ayshalin

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Hallo,

Haftpflichtversicherungen sind nicht nur dafür da, um berechtigte Forderungen gegen Dich/Deine Mutter zu begleichen,
sondern auch, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Im Prinzip hast du ja recht. Nur bei letzterem scheuen die Versicherung die damit verbundenen Kosten. Kenne das von einem Fall, bei dem es „nur“ um €2000 ging. Es scheint da so etwas wie Absprachen zwischen den Versicherungen zu geben, dass die sich möglichst wenig mit „Kleinkram“ gegenseitig bekriegen und schlicht und einfach bezahlen. Auch nach der Devise: Dann wird der Versicherungsnehmer eben höher eingestuft.
Gruß
Karl