Verhinderungspflege

Meine Mutter pflegt von Geburt an ihren schwerbehinderten Sohn. Nun ist sie krank geworden und hat vor kurzem das erste Mal Verhinderungspflege beantragt und auch erhalten. Nun haben wir kurzfristig erfahren, dass das Pflegegeld einbehalten wird. Ist das zulässig? Zusätzlich hies es seitens der Krankenkasse, sie hätte keine weitere Möglichkeit noch irgendetwas zu beantragen. Und das, obwohl sie noch sehr viele Arzttermine vor sich hat und ausschließlich auf Menschen zurückgreifen kann, die meinen Bruder kennen.
Welche Möglichkeiten hat man noch, ausser einen Pflegedienst zu beauftragen. Kann man noch etwas beantragen damit gewährleistet ist, dass die von uns organisierten Pflegepersonen bezahlt werden können`? Und darf das Pflegegeld überhaupt auf die Verhinderungspflege angerechnet werden?
Für eine aussagekräftige Antwort wäre ich sehr dankbar.

http://www.bmg.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE…

Hallo,
zum Einen ist es so, dass ihre Mutter 1x im Jahr Anspruch auf Urlaub hat, entweder Kurzzeitpflegeeinrichtung oder Pflegestation oder eigene Pflegeperson. Dies ist aber beschränkt auf 28 Tage.Danach hat ihre Mutter nur die Möglichkeit vom Pflegegeld der jeweiligen pflegenden Person etwas abzugeben. Dies ist aber eine interne Möglichkeit mit der die Kasse nichts zu tun hat, nur die Pflege muss gewährleistet sein.
So verrückt es klingt aber das Pflegegeld gehört dem Sohn und nicht der Mutter, die Mutter oder eine andere pflegende Person kann es aber erhalten für die Pflege.
Leider ist dies alles sehr kompliziert, aber ich hoffe der Link hilft auch weiter und falls noch Fragen zur Verständlichkeit sind bitte gerne.
Herzliche Grüße Gaby

Liebe Gaby!
Vielen Dank für deine schnelle und umfangreiche Antwort. Du scheinst dich relativ gut auszukennen. Allerdings gibt es noch zwei Fragen:

  1. Darf das Pflegegeld einfach einbehalten werden? Somit ist schließlich die Pflege für Dezember nicht gesichert, da kein Geld vorhanden ist, um einerseits meinen Bruder ausreichend zu versorgen und andererseits um Bekannte und Freunde zu bezahlen, wenn sie auf ihn aufpassen und… Es hieß lediglich seitens der Krankenkasse, dass das Pflegegeld auf die Verhinderungspflege angerechnet wird.
  2. Bestände noch die Möglichkeit einen Antrag für eine Haushaltshilfe oder ist das bereits durch die Verhinderungspflege abgedeckt?

Liebe Grüße
Lucy!

Hallo Lucy,
für die Zeit von 28 Tagen wird das Pflegegeld ausgesetzt, ich vermute das ihr danach ersteinmal nachweisen müßt wer die Pflege weiter führt. Wer hat denn das Geld für die Verhinderungshilfe bekommen? Ihr hättet für Dezember nach den 28 Tagen die Möglichkeit, dass ein Pflegedienst solange deine Mutter verhindert ist, die Pflege für deinen Bruder übernimmt, aber dann geht alles Pflegegeld dorthin.
Beantragen könnt ihr auch eine Haushaltspflege, aber hauptsächlich für deine Mutter z.B. nach einer OP oder ernsthaften Erkrankung. Ich würde es aber auf jeden Fall probieren, ablehnen kann die Kasse immer, aber auch genehmigen.
Lasst euch nicht verunsichern von der Kasse, aber immer alles schriftlich machen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
Es gibt von verschiedenen Vereinen (Kirchenkreis o. Diakonisches Werk) auch Beratungen was euch alles zusteht vielleicht guckst du mal in deiner Stadt.
Herzlichen Gruß Gaby

Liebe Gaby!
Vielen herzlichen Dank! Du hast mir mit deinen Infos wirklich sehr weiterhelfen können, etwas, dass nicht einmal die Krankenkasse zustande gebracht hat.
Nochmals vielen Dank für deine Hilfe.
Liebe Grüße
Lucy!

Hallo vielen Dank für die Anfrage.
Da Deine Mutter Deinen kranken Bruder pflegt,müßte eigentlich von der Pflegekasse die Pflegestufe festgestellt worden sein und Deine Mutter hierfür auch Pflegegeld erhalten. Bei der Verhinderungspflege steht dieses Geld der Person zu,die Deinen Bruder zur Zeit pflegt.
Eine Einstellung der Zuwendungsleistungen geldlicher seits an Deine Mutter von der Pflegekasse wird nur dann vorgenommen,wenn die Person die vorrübergehend pflegt,dieses Geld für sich beansprucht. Dieses auch nur solange wie die Verhinderungspflege besteht.Anschließend steht es Deiner Mutter wieder zu,wenn sie die Pflege wieder übernimmt,genauere Auskunft bekommst Du bei allen Krankenkassen(Pflegekassen)MFG. Doris