Ab wann gibt es Krankengeld und wie lange?

Hallo,

ab wann gibt es eigentlich Krankengeld?

Mir ist nur bekannt, wenn man mehr als 6 Wochen am Stück (!) krankgeschrieben ist, ab dann zahlt quasi die Krankenkasse.

Wie ist es aber, wenn man z.b. mit ein und derselben Diagnose erstmal 2 Wochen krankgeschrieben ist, dann 2 Wochen nicht mehr, dann gehts wiedermal gar nicht und man wird für 5 Wochen krankgeschrieben.

Damit hätte man ja für ein und dieselbe Diagnose mehr als 6 Wochen Krankschreibungen, in, sagen wir mal, einem Zeitraum von einem Vierteljahr.

Heißt dass dann, wie mir mal jemand sagte, dass es dann auch Krankengeld gibt, sobald die 6 Wochen - wenn auch mit Unterbrechungen - Krankschreibungen gegeben sind (selbe! Diagnose)?

Ich kann mir das nicht recht vorstellen.

Und andere Frage:
wie viele Wochen gibt es insgesamt Krankengeld am Stück?

Bei Arbeitslosigkeit ist das Krankengeld laut Kasse gleich hoch wie das Arbeitslosengeld. Weiß jemand, wie hoch es dann bei Hartz IV ist?

danke
mipiace

Hallo,

Mir ist nur bekannt, wenn man mehr als 6 Wochen am Stück (!)
krankgeschrieben ist, ab dann zahlt quasi die Krankenkasse.

jein. Die Krankenkasse tritt dann mit Krankengeld ein, wenn die (gesetzliche oder freiwillige) Lohnfortzahlung des Arbeitgebers aufhört. In manchen Berufen/bei manchen Arbeitgebern und schon lange Zeit bestehenden Beschäftigungsverhältnissen kann es u.U. auch mal sein, dass die Lohnfortzahlung länger als 6 Wochen geht, und dann zahlt natürlich die Krankenkasse nicht zusätzlich zum Gehalt noch Krankengeld.

Wie ist es aber, wenn man z.b. mit ein und derselben Diagnose
erstmal 2 Wochen krankgeschrieben ist, dann 2 Wochen nicht
mehr, dann gehts wiedermal gar nicht und man wird für 5 Wochen
krankgeschrieben.
Heißt dass dann, wie mir mal jemand sagte, dass es dann auch
Krankengeld gibt, sobald die 6 Wochen - wenn auch mit
Unterbrechungen - Krankschreibungen gegeben sind (selbe!
Diagnose)?

Aufeinanderfolgende Arbeitsunfähigkeitszeiten werden bei der Berechnung der Leistungsdauer (für Lohnfortzahlung UND Krankengeldbezug) zusammengerechnet. Wenn der Arbeitgeber schon mal 2 Wochen für diesselbe Erkrankung weitergezahlt hat, braucht er innerhalb einer bestimmten Frist das nächste Mal nur noch 4 Wochen bezahlen, d.h. die letzte Woche müsste die Krankenkasse einspringen.

Der Gesetzgeber spricht allerdings nicht von „dieselbe Diagnose“, sondern „dieselbe Erkrankung“, d.h. wenn ein „innerer Zusammenhang“ gegeben ist. Wenn du z.B. wegen einer Erkrankung starke Medikamente nehmen musst, und deshalb eine Magenerkrankung auftritt, ist es „diesselbe Krankheit“, obwohl du vorher „Migräne“ hattest und dann „Magendurchbruch“. Wenn du dir aber 2 Wochen nachdem der Gips ab ist, das selbe Bein wieder brichst, ist es zwar dieselbe Diagnose, z.B. „Fraktur linkes Sprunggelenk“, aber nicht diesselbe Erkrankung.

Und andere Frage:
wie viele Wochen gibt es insgesamt Krankengeld am Stück?

für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Dabei werden Lohnfortzahlungszeiten abgezogen, d.h. wenn du 6 Wochen LFZ hattest, kriegst du noch für 72 Wochen Krankengeld.

Jedenfalls war es so, als ich noch in der Krankenkasse gearbeitet habe, was allerdings schon ein paar Jährchen her ist. Habe aber nie gehört, dass sich da dran was geändert hätte…

Bei Arbeitslosigkeit ist das Krankengeld laut Kasse gleich
hoch wie das Arbeitslosengeld. Weiß jemand, wie hoch es dann
bei Hartz IV ist?

Das wissen die Götter - und vielleicht noch nicht einmal die ;-/

LG, Nena

Hallo Nena,

das hätte ich nicht besser schreiben können - tolle Antwort -
fühle dich gelobt.

Gruss

Günter Czauderna

Arbeitslos -> Lohnfortzahlung -> Krankengeld
Hallo,

super, danke für die tolle Beschreibung.

Um noch ins Detail zu gehen und den Fall einzuschränken, unabhängig von „normalen“ Arbeitgebern, wie ist es wenn jemand arbeitslos ist (Arbeitslosengeld):

a) aus psychischen Gründen vom Psychiater 2 Wo. krank geschrieben wird

b) dann kann derjenige z.B. wieder 2 Wo. arbeiten, bis er wieder zusammenbricht

c) dann wird er vom Psychiater doch nochmal 6 Wo. krankgeschrieben (beispielsweise)

d) wie verhält es sich dann mit Vater Staat als „Arbeitgeber“ in Sachen Lohnfortzahlung (6 Wochen und Schluss?), und springt dann in welchem Zeitraum das Krankengeld ein, da ja die Krankheit immer die selbe ist, wenn ich das richtig verstanden habe?

Ist es dann praktisch unerheblich, was der Arzt als Diagnoseschlüssel verwendet (also mal „Angststörung“ oder mal „Zwangsstörung“, als Beispiel), denn psychische Störungen gibts ja viele ?

danke
mipiace

Hallo,
nach der derzeitigen Rechtslage kennt die Bundesagentur für
Arbeit keine anrechenbaren Vorerkrankungen.
Deshalb wird immer wieder für sechs Wochen gezahlt sofern
der grundsätzliche Anspruch noch besteht.
Da du Diagnosen angegeben hast, will ich hier auf die neuen
Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (ab 1.1.2004) hinweisen.
Dort werden gerade die Arbeitslosen (Leistungsempfänger)
besonders bedacht.
Grundsätzlich heisst es ja arbeitsunfähig und (zugegebenermaßen
sehr schlicht ausgedrückt) da ein Arbeitloser nicht arbeitet
wenn er gesund ist kann er theoretisch auch nicht arbeitsunfähig
sein.
Es wird nun nach der Vermittlungsfähigkeit bzw. Belastbarkeit
gefragt. Wenn der Arzt feststellt, dass der Patient in der Woche
für mindestens 15 Stunden belastbar (vermittelbar) ist, wobei
die Art der Belastbarkeit (Tätigkeit) keine Rolle spielt, darf
er ihn eigentlich nicht arbeitsunfähig schreiben.
Wir als Krankenkasse bzw. der medizinische Dienst befasst sich aber
mit diesen Fälle nur wenn es um Krankengeldzahlen geht.

Gruss

Günter Czauderna