Hallo,
Herr X ist bereits 86 und möchte sein Erbe regeln. Er hat einen unehelichen Sohn der vor 1949 geboren wurde. Entsprechend der neuen Rechtsprechnung ist dieses Kind nun auch erbberechtigt, was Herr X aber verhindern möchte. Testamentarisch kann er zumindest das Erbe auf den Pflichtteil beschränken.
Herr X hat zwar für das Kind bis zu 18 Lebensjahr Unterhalt bezahlt kann sich aber nicht mehr erinnern ob er damals tatsächlich die Vaterschaft anerkannt hat oder ob die Zahlung nur aus „Gut-Will“ erfolgt ist.
Deshalb die Frage:
Bei welcher Behörde/Amt ist gespeichert, dass Herr X ggf. ein uneheliches Kind hat.
Wo könnte er also nachfragen um Gewissheit zu bekommen ob er die Vaterschaft anerkannt hat. Denn nur in diesem Fall wäre das Kind erbberechtigt.
Danke
Albert