Amt wo anerkannte Vaterschaften gespeichert sind

Hallo,

Herr X ist bereits 86 und möchte sein Erbe regeln. Er hat einen unehelichen Sohn der vor 1949 geboren wurde. Entsprechend der neuen Rechtsprechnung ist dieses Kind nun auch erbberechtigt, was Herr X aber verhindern möchte. Testamentarisch kann er zumindest das Erbe auf den Pflichtteil beschränken.

Herr X hat zwar für das Kind bis zu 18 Lebensjahr Unterhalt bezahlt kann sich aber nicht mehr erinnern ob er damals tatsächlich die Vaterschaft anerkannt hat oder ob die Zahlung nur aus „Gut-Will“ erfolgt ist.
Deshalb die Frage:
Bei welcher Behörde/Amt ist gespeichert, dass Herr X ggf. ein uneheliches Kind hat.
Wo könnte er also nachfragen um Gewissheit zu bekommen ob er die Vaterschaft anerkannt hat. Denn nur in diesem Fall wäre das Kind erbberechtigt.

Danke
Albert

Hallo,
beim Standesamt im Geburtsort des Kindes. Der Vater wird dort auf der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wenn die Vaterschaft anerkannt wurde.
Gruß Sunny

Hallo,

Herr X wird dort aber bestimmt keine Auskunft bekommen. Oder?

Danke
Albert

Hallo,
wenn Herr X dort mit seinem Ausweis hingeht kann er einen Antrag stellen. Endweder sie sind nett dort und helfen gleich oder aber das ganze muß schriftlich beantragt werden und dann wird es etwas dauern. Man darf dabei auch nicht vergessen das dann erst in den Archiven gegraben werden muß.
Gruß SUnny

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Hallo,

es müßte doch aber auch eine Verbindung ausgehend vom „Vater“ geben?

Wenn Herr X stirbt wie wird denn dann ermittelt wer erbberechtigt ist?
Ohne direkte Verbindung zum Kind würde das Kind doch nie erfahren, dass der „Vater“ gestorben ist. Höchstens durch Zufall aus der Zeitung.

Irgendwo muss doch bei der deutschen Genauigkeit hinterlegt sein, wer die Ehefrau ist und welches die anerkannten Kinder sind.

Danke
Albert

Hallo Albert,

wenn Herr X stirbt,werden die Erben nicht umhin kommen einen Erbschein
zu beantragen um das Erbe anzutretten.

Bei Antragsstellung werden Fragen nach Erbberechtigten gestellt,die wahrheitsgemäss beantwortet werden müssen.
Wer diese Angaben wissentlich falsch beantwortet(Fragestellung nach unbekannten Erbberechtigten) macht sich der Falschaussage schuldig und kann rechtlich belangt werden.

Wenn Herr X die Vaterschaft offiziell anerkannt und ein Unterhaltstitel festgelegt wurde,lässt sich die Vaterschaft dokumentarisch belegen und ein Erschaftsanspruch ist damit nicht aus zu schliessen.

Anders ist es bei einer „stillen Anerkennung der Vaterschaft“,wobei die Mutter den Vater offiziell als unbekannt angegeben und ein
„Handgeld oder Unterhalt“ ohne Wissen des Staates kassiert hat.
In diesem Fall wäre es für das Kind sehr schwierig die Rechrmässigkeit eines Erbanspruches zu beweisen.

mfg Bollfried

Hallo Albert,

ob er die Vaterschaft anerkannt hat. Denn nur in diesem Fall wäre
das Kind erbberechtigt.

das Erbschaftsrecht steht kurz davor, in diesem Punkt geändert zu werden; in Zukunft sollen auch die vor dem Stichtag geborenen nicht offiziell anerkannten nichtehelichen Kinder erbberechtigt sein. Die Vaterschaft kann dabei durch einen DNA-Test festgestellt werden.

http://www.vaterschaftstests.de/de/vaterschaftstest-…

Gruß

=^…^=

Hallo,

Du schreibts: „Wenn Herr X die Vaterschaft offiziell anerkannt und ein Unterhaltstitel festgelegt wurde,lässt sich die Vaterschaft dokumentarisch belegen und ein Erschaftsanspruch ist damit nicht aus zu schliessen.“

Und das ist ja genau die Frage. Wo d.h. bei welchem Amt ist dies ggf. dokumentarisch belegt?
Wo erhält Herr X die entsprechende Auskunft?

Danke
Albert

Hallo,

Vaterschaften werden am Geburtsstandesamt des Kindes registriert, und beim Jugendamt, bei dem die Vaterschaft anerkannt wurde und beim Geburts-Jugendamt des Kindes.

Wenn man beim Geburtsstandesamt des Kindes nachfragt, bekommt man sicherlich eine Auskunft, weil es sich um eine „berechtigte“ Anfrage handelt.

Umgekehrt:" welche Kinder hat Herr X ?" geht leider nicht.

Grüße
miamei

Hallo Albert,

eine Auskunft dazu müsste die staatliche Rentenstelle geben.
Den Tipp bekam ich seltsamerweise von einem Pfarrer.

mfg Bollfried