Anzusetzendes Einkommen bei Selbständigen (ALG II)

Hallo Nochmal,

und noch eine kleine Frage zum Thema Hartz IV:

Wenn eine Person aufgrund von Arbeitslosigkeit nun ALG II beantragen muss, ihr Lebensgefährte aber einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, wie muss dieser sein Einkommen angeben ?

  • Das zu versteuernde
  • den Umsatz des Gewerbes
  • der Rest (nach Steuern, Krankenversicherung und Kreditraten z.b.)

Ius dem Antrag geht das nicht hervor…

Viele Grüße und vielen Dank,
Kris

Wenn eine Person aufgrund von Arbeitslosigkeit nun ALG II
beantragen muss, ihr Lebensgefährte aber einer selbständigen
Tätigkeit nachgeht, wie muss dieser sein Einkommen angeben ?

Hi Kris,

dazu gehört das wissen um die Art der rechtsform der Selbständigkeit.

allgemein sind dort bei PG anzugeben das zu versteuernde einkommen.

Genauere Auskünfte, was hier hinzugerchnet bzw. abgezogen werden kann erteilt der StB.

swollte es sich allerdings um die heutzutage übliche Ebay-handelsgesellschaft handeln würde ich die sofortige Abmeldung dieses Gewerbes empfehlen und ein Einkommen aus geschäftstätigkeit von „0“ angeben.

gruss