Hallo Leute,
ich habe ein etwas komplizierteres Problem. Hier die Fakten:
- Ich habe bis zum 30.04.2002 Arbeitslosenhilfe bezogen.
- Am 1. Mai 2002 habe ich mich selbständig gemacht und bis zum 31.10.2002 Überbrückungsgeld bezogen.
- Das Geschäft lief schlecht, ich hatte zuletzt null Aufträge.
- Ich habe darum meine alte Wohnung zum 31.10.2002 gekündigt (die war mit 62 qm für eine Einzelperson ohnehin zu groß).
- Ich habe mich am 1.11.2002 als Untermieter bei einem schwulen Bekannten in einer anderen Stadt angemeldet. Eine eingetragene Lebensgemeinschaft besteht nicht.
- Der Bekannte bezieht nach eigenen Angaben 600 Euro Arbeitslosenhilfe, 59 Euro Wohngeld und zahlt für seine 55qm-Wohnung 445 Euro Miete.
- Einen schriftlichen Untermietvertrag habe ich mit ihm noch nicht, nur ein mündliches „Gentleman agreement“.
Soweit, so gut.
Ich habe im November von meinen Ersparnissen gelebt, bin derzeit nicht krankenversichert.
Ich möchte mich nun am Montag, dem 2. Dezember wieder arbeitslos melden und Arbeitslosenhilfe beantragen.
Nun das Problem: Ich müsste einen Untermietvertrag vorweisen.
Aber: Das, was ich an Miete zahlen würde (tatsächlich zahle ich nix) und in den Vertrag eintragen würde, das gilt ja bei ihm als Einkommen!
Ausserdem: Durch die „Mieteinnahme“ laut Untermietvertrag würde ja auch sein Wohngeld berührt!
Frage: Wieviel kann ich als Miete in den Untermietvertrag eintragen lassen, ohne dass
a) seine Arbeitslosenhilfe gekürzt wird,
b) sein Wohngeld gekürzt wird?
Geplant ist, sowohl dem Arbeitsamt als auch dem Wohnungsamt diese Summe mitzuteilen, damit alles seine Ordnung hat.
Oder reicht eine einfache Mitteilung, dass ich aus wirtschaftlichen Gründen (weil pleite) mietfrei bei ihm wohne?
Wie also am besten vorgehen?
Mit besten Grüssen aus Gallien
Euer Asterix