Hallo Zusammen,
X hat einen Antrag auf BaföG für Studenten gestellt. Soweit wurden alle Unterlagen eingereicht. Jedoch ist es so, dass X keinen Kontakt zur Mutter (Eltern von X geschieden)hat, d.h. nur Wohnhaft ist bekannt jedoch seit zwei Jahren kein persönlicher Kontakt.
X hat das Formblatt 3 an die Mutter, mit der Bitte dieses an X oder das Studentenamt zu senden, geschickt. Nach zwei Wochen ohne Antwort hat X das Formblatt nochmal an die Mutter als Einschreiben verschickt. Der Beleg des Einschreibens wurde zusammen mit dem BaföG-Antrag und einer Schilderung des Falls an das BaföG-Amt übgeben.
Nach ca zwei Wochen bekam X Antwort vom BaföG-Amt,er soll das Formblatt 3 (welches dem Schreiben beilag) für die Mutter noch nachreichen.
Meine Fragen:
- besteht die Gefahr, kein BaföG zu erhalten?
- welche Möglichkeit gibt es für X diese Hürde zu umschiffen?
Gruß Sebastian