Bafögamt behauptet Zahlung nur pro Sem. möglich

Hallo,

ich erhalte Bafög. Ab März habe ich eine bezahlte Promotionsstelle. Das habe ich dem Bafögamt nun mitgeteilt.
Die Bearbeiterin ist jetzt der Meinung das ich für das komplette (laufende) Semester mein Bafög zurückzahlen muss, da Bafög nur Semesterweise gezahlt würde.

Das kann ich einfach nicht glauben.

Kann jemand etwas dazu sagen? Gibt es einen Paragraphen dazu?

Viele Grüße und danke in jedem Falle für die Hilfe!
Ither

Hallo,

das kann durchaus richtig sein. Das „Problem“ ist, dass bei der Ermittlung des Baföganspruchs das Einkommen des Studenten im Bewilligungszeitraum betrachtet wird (anders als beim Elterneinkommen, wo das Einkommen von vor zwei Jahren gilt).

Ein vereinfachtes Beispiel: Du gibst im Antrag an, im BWZ voraussichtlich 3000 Euro zu verdienen. Damit bist du unter der Freigrenze von 4.800 Euro - dein Einkommen wird also nicht angerechnet.

Nun bekommst du die heißersehnte Promotionsstelle (herzlichen Glückwunsch übrigens), wodurch du plötzlich nicht 3.000 Euro, sondern 10.000 Euro im BWZ verdienst.

Damit gelten über 5.000 Euro als anrechenbares Einkommen (was objektiv betrachtet auch nur gerecht ist, denn mit dem Job bist du nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen). Da bleibt von deinem vorher ermittelten Bafög-Anspruch nicht mehr viel übrig :frowning:

Je nach Vergütung der Promotionsstelle macht es natürlich Sinn, genau zu gucken, welche Kosten man gegenrechnet (Versicherungspflicht etc.). Aber am Ende des Tages kann es gut sein, dass du einen guten Teil oder sogar alles Bafög zurückzahlen musst.

Aus diesem Grund werden die Bafögbescheide auch immer nur unter Vorbehalt erteilt - nachträgliche Änderungen sind nicht ungewöhnlich.

Wenn du dich jetzt richtig ärgerst, weil du dein mühsam verdientes Geld an den Staat zurückzahlen musst, hier zwei Tipps:

  1. Handle mit dem Bafögamt aus, dass du das Geld erst zurückzahlen musst, wenn du es auch verdient hast (sprich: tendenziell am Ende des BWZ).
  2. Freu dich schon mal perspektivisch: Jeden Euro, den du jetzt nicht bekommst, musst du am Ende auch nicht zurückzahlen :smile:

Viele Grüße
tinastar

Hallo tinastar,
vielen Dank für Deine schnelle und kompetente Antwort, hat mir sehr geholfen!
Viele Grüße
Ither

Hallo,

Das ist natürlich Unsinn ! Wenn man mitten im Semester seinen Abschluss macht, bekommt man bis zur Exma Bafög.

Aber: wenn du für die Promotionsstelle Geld bekommst , dann werden pro Monat 84 € Werbekostenpauschale und 21,5 % Sozialabgaben abgezogen . Der Rest wird durch die Monate des Bewilligunszeitraumes geteilt , nicht nur die Monate der Stelle. Gut möglich , dass dann nichts mehr vom Bafög übrig bleibt und du zurueckzahlen musst . Praktika und Abschlussarbeiten haben nicht den Frwibetrag von 4800 € , sondern werden wie oben behandelt . Kannst mich gerne nochmal fragen ! Stefaniel

ich erhalte Bafög. Ab März habe ich eine bezahlte
Promotionsstelle. Das habe ich dem Bafögamt nun mitgeteilt.
Die Bearbeiterin ist jetzt der Meinung das ich für das
komplette (laufende) Semester mein Bafög zurückzahlen muss, da
Bafög nur Semesterweise gezahlt würde.

Das kann ich einfach nicht glauben.

Kann jemand etwas dazu sagen? Gibt es einen Paragraphen dazu?

Viele Grüße und danke in jedem Falle für die Hilfe!
Ither

Hallo Stefaniel,
vielen Dank für Deine klarstellende Antwort!
Viele Grüße
Ither

Hallo,

Das ist natürlich Unsinn ! Wenn man mitten im Semester seinen
Abschluss macht, bekommt man bis zur Exma Bafög.

Aber: wenn du für die Promotionsstelle Geld bekommst , dann
werden pro Monat 84 € Werbekostenpauschale und 21,5 %
Sozialabgaben abgezogen . Der Rest wird durch die Monate des
Bewilligunszeitraumes geteilt , nicht nur die Monate der
Stelle. Gut möglich , dass dann nichts mehr vom Bafög übrig
bleibt und du zurueckzahlen musst . Praktika und
Abschlussarbeiten haben nicht den Frwibetrag von 4800 € ,
sondern werden wie oben behandelt . Kannst mich gerne nochmal
fragen ! Stefaniel

ich erhalte Bafög. Ab März habe ich eine bezahlte
Promotionsstelle. Das habe ich dem Bafögamt nun mitgeteilt.
Die Bearbeiterin ist jetzt der Meinung das ich für das
komplette (laufende) Semester mein Bafög zurückzahlen muss, da
Bafög nur Semesterweise gezahlt würde.

Das kann ich einfach nicht glauben.

Kann jemand etwas dazu sagen? Gibt es einen Paragraphen dazu?

Viele Grüße und danke in jedem Falle für die Hilfe!
Ither