Bekomm ich für meine 3 Kinder im Libanon Kindergeld, wenn die auch dort zur Schule gehen?

Meine Kinder gehen dieses Jahr zum Libanon zur Schule und alle 3 Kinder sind deutsche Staatsbürger, ich will wissen ob den 3 das Kindergeld noch zusteht.

Meine Kinder gehen dieses Jahr zum Libanon zur Schule und alle
3 Kinder sind deutsche Staatsbürger, ich will wissen ob den 3
das Kindergeld noch zusteht.

ich hab grad riesige probleme,weil mein kind in spanien zur schule ging und ich weiterhin kindergeld bekam.nun fordert die kasse eine rückforderung von 8000 euro.ich dachte des wäre total in meinem recht,als deutsche staatsbürger,.sicher gibt es aber ausnahmefälle und du musst dich halt gut informieren,bei jemanden der über sozialrecht bescheid weiss.wenn ich die sache über die runden gekriegt habe kann ich dir sicherlich detaillierter weiterhelfen.
viel glück…
yyuna

Hallo ,ich glaube da gibt es Unterschiede ,warum ,wie lange ,am besten bei der Kindergeldkasse nachfragen !

MfG

Meine Kinder gehen dieses Jahr zum Libanon zur Schule und alle
3 Kinder sind deutsche Staatsbürger, ich will wissen ob den 3
das Kindergeld noch zusteht.

Meine Kinder gehen dieses Jahr zum Libanon zur Schule und alle
3 Kinder sind deutsche Staatsbürger, ich will wissen ob den 3
das Kindergeld noch zusteht.

Die Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, aber grundsätzlich kann man nicht endlos in anderen Ländern leben und wieterhin deutsche Sozialleistungen bekommen. Das sollte auch fürs Kindergeld gelten.
Abgesehen davon ist es sicher davon abhängig, wie lange sie im Libanon sind und wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben.

Hallo,
da ich im Urlaub war, kann ich erst jetzt antworten.

Nein, Kindergeld wird ur für Kinder gezahlt die in Deutschland leben.

Gruß
juliatimlea

Meine Kinder gehen dieses Jahr zum Libanon zur Schule und alle
3 Kinder sind deutsche Staatsbürger, ich will wissen ob den 3
das Kindergeld noch zusteht.

@Nein, Kindergeld wird ur für Kinder gezahlt die in
Deutschland leben.

Gruß
juliatimlea

Das ist Quatsch ,mit den Kindern hat es nichts zu tun.
DU oder Dein ehegatte müssen in D einen Wohnsitz haben,und
uneingeschränkt Steuerpflichtig sein.Dann kann mann auch
kg beantragen,zumidest gilt das für EU-Staaten.Ob der
Libanon zur EU zählt entzieht sich meiner kentnis :wink: das
wissen aber dann andere

Eine etwas verspätete Antwort:

Wichtig ist hier nicht der Wohnsitz der Kinder, sondern die Heranziehung zur Steuererklärung nach der Abgabenordnung (AO).

Zwar sind die Kindergeldkassen bei der Bundesagentur für die Antragstellung und Bewilligung von Kindergeld zuständig, wichtig ist aber die Klärung mit dem Finanzamt.

Kindergeld kann auch dann zustehen, wenn man über mehrere Jahre im Ausland lebt, weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland beibehält und die Kinder z.B. im Ausland eine Schule besuchen.

Beispiele sind die vielen entsandten Mitarbeitern von deutschen Firmen (Expatriates), welche oft mit ihren Familien über einige Jahre im Ausland leben und arbeiten. Zwar sind dann die Dienstbezüge nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei, dennoch haben sie den Anspruch auf Zahlung von Kindergeld.

Die Behörden des Gastlandes (hier Libanon) haben damit nichts zu tun.

Bei endgültiger Auswanderung sieht es anders aus.

Bitte nicht auf die mündlichen Aussagen der Kindergeldkassen verlassen, da man oft falsche Auskünfte erhält.

Anträge können auch nachträglich noch gestellt werden, der Anspruch verfällt erst nach einigen Jahren.

Das Merkblatt für Kindergeld ist im Internet abrufbar.

Bei konkreten Fragen kannst du dich gern direkt an mich wenden:

mailto: [email protected]