Hallo,
ich hab eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit (Malerei) neben meiner Arbeitslosigkeit angemeldet, auch beim AA.
Alle 3 Monate soll man dort eine E/Ü-Rechnung abgeben.
Mich würde mal interessieren, wie die dann was auf mein Arbeitslosengeld anrechnen, wie das berechnet wird.
Ich hab hier nur einen Prospekt mitbekommen, wie es sich bei einer „normalen“ Nebentätigkeit verhält:
Netto-Nebeneinkommen minus Freibetrag von 20% des monatlich bewilligten Arbeitslosengeldes (mindestens aber 165 Euro monatlich) = der Anrechnungsbetrag.
Aber was ist bei einer selbstständigen Nebentätigkeit das „Nettoeinkommen“?
Rechnet das Arbeitsamt dann mit den Einnahmen , die ich eingenommen habe, oder mit dem Gewinn , der natürlich um Welten niedriger ausfällt, weil ich ja erstmal viele Ausgaben hab für Material, Werbung usw.?
Danke. Chris