Berechnung von Nebeneinkommen neben Arb.losigkeit

Hallo,

ich hab eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit (Malerei) neben meiner Arbeitslosigkeit angemeldet, auch beim AA.

Alle 3 Monate soll man dort eine E/Ü-Rechnung abgeben.

Mich würde mal interessieren, wie die dann was auf mein Arbeitslosengeld anrechnen, wie das berechnet wird.

Ich hab hier nur einen Prospekt mitbekommen, wie es sich bei einer „normalen“ Nebentätigkeit verhält:

Netto-Nebeneinkommen minus Freibetrag von 20% des monatlich bewilligten Arbeitslosengeldes (mindestens aber 165 Euro monatlich) = der Anrechnungsbetrag.

Aber was ist bei einer selbstständigen Nebentätigkeit das „Nettoeinkommen“?

Rechnet das Arbeitsamt dann mit den Einnahmen , die ich eingenommen habe, oder mit dem Gewinn , der natürlich um Welten niedriger ausfällt, weil ich ja erstmal viele Ausgaben hab für Material, Werbung usw.?

Danke. Chris

Hallo,

bei Selbständigen wird die endgültige Berechnung des NE mit der Steuererklärung abgerechnet. Die mußt Du dann im Folgejahr einreichen. Damit dürfte Deine Frage zu Gewinn/Einnahmen sich auch erledigt haben…unter dem Strich wird abgerechnet.

Holger

Holger

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Hi,

danke für das Feedback, aber am AA hat man mir anfangs gesagt, als ich es angemeldet hatte (Okt. 04), dass sie mit der Steuer nichts zu tun hätten und ich alle 3 Monate eine Gewinn-Verlust-Rechnung abgeben müsse.

Nur: wie berechnen sie dann, was auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird und was nicht?

Ich hab z.B. - laut Steuerberater - „vorweggenommene Betriebsausgaben“, sprich, er meint, ich kann - jedenfalls was die Steuer betrifft (wg. Arbeitsamt kennt er sich nicht aus) - alle Ausgaben des gesamten Jahres 2004, die für die Nebentätigkeit relevant sind, geltend machen, also nicht erst seit „Geschäftsbeginn“ Okt. 04.

Aber ob das das AA interessiert …

Weiß jemand noch, wie das genau berechnet wird?

Danke. Chris

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Arbeitslosengeld = Buch mit 7 Siegeln ???
Hallo,

weiß wirklich niemand, wie das Einkommen (Einnahmen oder Gewinn?) von nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeiten neben Arbeitslosengeld berechnet wird?

Chris

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