Doppelte Haushaltfü Ausland

Gilt im Sinne der doppelten Haushaltsführung eine Wohnung im Ausland als Lebensmittelpunkt, wenn dort die persönlichen Freunde, Eltern, Verwandte wohnen? D.h. gilt dies auch für Alleinstehende, nicht verheiratete Personen?

Beispiel: Wohnung im Ausland, Alleinstehend, Heimfahrten alle 1-2 Monate.
Lebensmittelpunkt: Freunde, Eltern, Vereinsmitglied

Am Ort des Lebensmittelpunktes muss in der Wohnung hauswirtschaftliches Leben stattfinden: gilt dies nur für die Zeit die die betroffene Person im Ausland verbringt oder müssen auch andere Personen fest in der Wohnung wohnen? Damit wäre die betroffene Person ja nicht mehr alleinstehend.

Vielen Dank für hilfreiche Informationen