Erfahrung mit Abriss durch Bauamt?

Hat jemand Erfahrung mit einer Abrissverfügung für ein Wochenendhaus durch das Bauamt?
Mich interessiert ob das Bauamt diesen Abriss nicht nur verfügt sondern auch durchführt, ob also tatsächlich das Bauamt in Vorleistung tritt und wie es die Auslagen dann wieder hereinholt.

Hallo,
wenn die Behörde einen Abriss verfügt, wird sie auch darauf achten, dass der durchgeführt wird - und dazu wird sie die vollständige Palette der Verwaltungsvollstreckung (Zwanggeld, Ersatzvornahme…) ausnutzen - notfalls sogar mehrfach.
Wenn es zur Ersatzvornahme kommt, wird die Behörde sich das Geld selbstverständlich beim Störer wiederholen.
Wer ein Wochenendhaus hat, da ist auch durch Pfändung etc. Geld zu holen.
Gruß
HaWeThie

Hallo,

und nicht zu vergessen: Kommunen können selbst vollstrecken, und müssen sich nicht den Streß mit oft lustlosen Gerichtsvollziehern antun. Daher sind sie oft deutlich effektiver.

Gruß vom Wiz

Hallo,

ja und dabei verlieren die Vollstrecker der Kommunen aber oft ihren gesunden Mneschenverstand_…

Die von dir so gescholtenen Gerichtsvollzieher sind meistens auf dem Boden der Tatsachen…

Denn was „nützt“ eine erfolgreiche Pfändung über sagen wir mal
5.000,- TEURO wenn das ENDERGENIS dieser Pfändung die Arbeitslosigkeit des Schuldners und ein Dauerbezug von Hartz-IV ist ???..
Denn wo findet ein 57-Jähriger heute dann noch einen Job zum B. ??

Im Endeffekt hat die Kommune daran nichts „verdient“…sondern noch Geld zugeschossen…_

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Hallo,

Die von dir so gescholtenen Gerichtsvollzieher sind meistens
auf dem Boden der Tatsachen…

du verkennst offensichtlich, dass es dabei um verschiedene Rechtsgebiete bzw. Forderungen handelt.

Denn was „nützt“ eine erfolgreiche Pfändung über sagen wir mal
5.000,- TEURO wenn das ENDERGENIS dieser Pfändung die
Arbeitslosigkeit des Schuldners und ein Dauerbezug von
Hartz-IV ist ???..

Sollte eine Zahlung tatsächlich die Existenz bedrohen, dann hätte der Kostenschuldner immer noch die Möglichkeit des § 80 (4) VwGO gehabt.
Aber warum sollte jemand auf die Beitreibung einer Geldforderung verzichten, nur weil der Kostenschuldner dadurch Probleme bekäme? Das wäre sicherlich das falsche Signal, Kosten nur dann einzutreiben, wenn der Schuldner soviel Geld hätte, dass ihn die Forderung nicht stört.

Ich tue mich aber schwer damit, deiner Argumentation zu folgen, dass eine Pfändung die Arbeitslosigkeit verursacht. War eine Pfändung von 5000 € erfolgreich, so heisst das doch im Rückschluss, dass das Geld da war, nur der Schuldnder hat nicht gezahlt. Warum lässt der Kostenschuldner es denn soweit kommen und zahlt nicht freiwillig?
Von daher hinkt dein Beispiel ganz gewaltig.

Iru

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Hallo,

>du verkennst offensichtlich, dass es dabei um verschiedene >Rechtsgebiete bzw. Forderungen handelt.

nein…

>Sollte eine Zahlung tatsächlich die Existenz bedrohen, dann hätte der >Kostenschuldner immer noch die Möglichkeit des § 80 (4) VwGO gehabt.

da muss ich jetzt aber lachen…schon mal ein Verwaltungsgerichtsverfahren gemacht ???..bis da eine Entscheidunggefallen ist,sind schon lange vollenedet Tatsachen geschaffen…

>Aber warum sollte jemand auf die Beitreibung einer Geldforderung >verzichten, nur weil der Kostenschuldner dadurch Probleme bekäme? Das >wäre sicherlich das falsche Signal, Kosten nur dann einzutreiben, wenn >der Schuldner soviel Geld hätte, dass ihn die Forderung nicht stört.

Vielleicht,weil es sinnvoller ist,das auch wirklich der Schuldner bezahlt und nicht die Allgemeinheit ??

>Ich tue mich aber schwer damit, deiner Argumentation zu folgen, dass >eine Pfändung die Arbeitslosigkeit verursacht. War eine Pfändung von >5000 € erfolgreich, so heisst das doch im Rückschluss, dass das Geld >da war, nur der Schuldnder hat nicht gezahlt. Warum lässt der

Das ist dein Problem…es geht hier um Fakten…und die Fakten sahen so aus…der Executor der Kommune hatte einen
Pkw (Zeitwert 5000,- TEURO) gepfändet…das war nämlich der einzige
Vermögensgegenstand in der Familie.Ohne Auto war für den Schuldner seine Arbeit aber nicht mehr erreichbar…50 Kilometer vom Wohnort entfernt…für einen Kauf eines anderen Gebrauchten war kein Geld da…also Entlassung und bei dem Alter dauerhaft ALG II…

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