Ergebnis Beschwerde :(

Hallo!

Also nun das Ergebnis:
Ich habe ja Anfang der Woche eine Beschwerde losgeschickt an die Leitung des BaföG-Amtes. (siehe Beitrag weiter unten). Ich habe da mit „Ein Fall für Escher“ gedroht.
Heute kam auch glatt ein Brief - und? - Ablehnungsbescheid!
Die nette Dame vom BaföG-Amt hat geschrieben, dass sie meinem Antrag auf BaföG nach § 15 Abs. 3a BaföG nicht stattgeben können, weil … .
Aber ich wollte gar nicht das BaföG nach § 15 Abs. 3a BaföG. Das ist nämlich eine Weiterzahlung des BaföG über die Förderhöchstdauer hinaus und nur in Ausnahmefällen möglich.
Ich wollte eigentlich so ein Bankdarlehen nach § 18c BaföG.
Bevor ich jetzt Einspruch erhebe wollte ich euch mal fragen:
Kann ich beim Beantragen was falsch gemacht haben?
Ich habe die normalen Formblätter ausgefüllt, da mir die Bearbeiterin das so gesagt hat.
Wie beantragt man denn üblicherweise solch ein BaföG-Bankdarlehen?

Ich danke euch schon mal!
Tschaui!
Shelly

Hast du in deiner Beschwerde auch den §18c erwähnt oder nur, dass der Antrag so ewig brauchte und du dann erst erfahren hast, dass du wohl die verkehrten Unterlagen bekommen hast. Beschwer dich nochmal, mit dem Hinweis auf den §, und dass es dir nichtum eine Weiterzahlung sondern um das Darlehen geht, und das es eilt.
Persönliches Hingehen zum Bafögamt hilft evtl auch das nochmal zu unterstreichen. Die normalen Formblätter werden es sicher nicht sein, womit man sowas beantragt, denn da steht ja sicher der §15 drauf, also die Normale Zahlung. Ein Darlehen ist was anderes, es kann sogar sein, dass ein Formloses Schreiben genügt hätte. Wie das genau aussieht, kann dir sicher der Bafögfuzzi beim Asta erklären, und wenn der Nicht dann der vom Studentenwerk.
Schöne Grüße Susanne

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Hallo Susanne!

Hast du in deiner Beschwerde auch den §18c erwähnt oder nur,
dass der Antrag so ewig brauchte und du dann erst erfahren
hast, dass du wohl die verkehrten Unterlagen bekommen hast.

Danke für deine Antwort.
Den § 18c habe ich nicht erwähnt, weil ich da noch nichts Genaues drüber wusste, hab ich erst jetzt ergoogelt ;o)
Ob es wirklich die verkehrten Unterlagen sind, weiß ich gar nicht. Die Bearbeiterin hatte ja damals gesagt, dass nur ein Darlehen bekommen kann und dass ich nur die normalen Formblätter ausfüllen soll.
Ich werd jetzt einfach Einspruch erheben und da reinschreiben, dass es um das Darlehen geht.

Persönliches Hingehen zum Bafögamt hilft evtl auch das nochmal
zu unterstreichen.

Noch mal hingehen, bringt, glaub ich, nicht soviel, weil die Bearbeiterin sowieso schon seeehr unfreundlich ist und jetzt nach der Beschwerde (wo sie ja innerhalb von ein paar Tagen was tun musste) ist das bestimmt noch schlimmer.

Na ja, hab eigentlich die Hoffnung auf das Geld schon fast aufgegeben. Ich glaub, da kommt eher der Sozialhilfebescheid.
Tschaui!
Shelly

Hallo!

Also ob du den richtigen Antrag gestellt hast, kann man von hier aus wohl nicht sagen.

Es kommt jedenfalls nicht darauf an, welchen § du im Antrag zitiert hast. Du hast das beantragt, was inhaltlich aus deinem Antrag hervorgeht, wenn du einen falschen § zitierst ist das egal.

Also ich würde folgende Vorgangsweise empfehlen: Als erstes einmal Akteneinsicht nehmen, also schauen, was hast du beantragt und was steht sonst noch alles so in dem Akt. Auf die Akteneinsicht hast du ein Recht, lasse sie dir also keinesfalls verweigern!

Wenn nicht sicher ist, was du jetzt beantragt hast, dann gehe wie folgt vor: gegen den Ablehnungsbescheid erhebst du Widerspruch und konkretisierst im Widerspruch deinen einleitenden Antrag. d.h. du stellst nochmals klar, was du genau beantragst. Zweitens stellst du zur Sicherheit nochmals den richtigen Antrag neu bei der Behörde. Dann hast du sozusagen zwei Verfahren laufen. Das ist der sicherste Weg. Nicht lange bei der Behörde fragen, ob das so geht (es geht natürlich), sondern einfach machen. Wenn du Sachbearbeiter mit verwaltungsverfahrensrechtlichen Tricks quälst, dann sind die manchmal verärgert, weil sie selbst im Verfahrensrecht meist nicht sattelfest sind (ich möchte hier niemanden diskriminieren - ist aber meine Erfahrung) - da würdest du entweder einen falschen Rat bekommen oder es heißt: „das geht nicht“ obwohl das der richtige Weg ist. Den Antrag und den Widerspruch schickst du am besten mit je einem Einschreibbrief.

Gruß
Tom

.

Noch mal hingehen, bringt, glaub ich, nicht soviel, weil die
Bearbeiterin sowieso schon seeehr unfreundlich ist und jetzt
nach der Beschwerde (wo sie ja innerhalb von ein paar Tagen
was tun musste) ist das bestimmt noch schlimmer.

Das ist mit Sicherheit ein Fehlschluß. Die Praxis zeigt, das am Ende die am ehesten bedient werden, die den entsprechenden Bearbeitern am penetrantesten auf den Senkel gehen. :wink: Steter Tropfen höhlt den Stein…auch wenn der das Herz eines Beamten ist.

Also keine Angst vor Unfreundlichkeit und beim Besuch gleich ankündigen, daß man in ein paar Tagen wieder kommt.

Gruß Maid :wink:

Hallo!

Noch mal hingehen, bringt, glaub ich, nicht soviel, weil die
Bearbeiterin sowieso schon seeehr unfreundlich ist und jetzt
nach der Beschwerde (wo sie ja innerhalb von ein paar Tagen
was tun musste) ist das bestimmt noch schlimmer.

Merk dir einen Grundsatz: Niemand ist Bittsteller bei einer Behörde und man ist niemals auf die Gnade der Behörde angewiesen - vielmehr ist es die Pflicht der Behörde, gesetzmäßig zu entscheiden und einen gesetzeskonformen Bescheid zu erlassen!

Mit dieser Einstellung kannst und sollst du zur Behörde gehen und auf diesem Recht bestehen. Das heißt natürlich, dass man bei Behörden immer stets korrekt und höflich auftreten sollte und sich keinesfalls zu persönlichen Angriffen hinreißen lassen sollte (sollte ein Sachbearbeiter selbst dies nicht einhalten, so kann man durch eigenes korrektes Auftreten sich von einem solchen Sachbearbeiter immer noch positiv abheben), aber hart in der Sache - das kann und soll man bleiben und hab keine Scheu davor, ein Rechtsmittel einzubringen, falls notwendig.

Gruß
Tom

Hallo Tom!

Ich danke dir für deine Antworten
Ich weiß, dass ich kein Bittsteller bin, aber die ist so eine Hexe. Und ich bin nicht so der resolute Typ.
Auf jeden Fall werde ich erst mal Widerspruch einlegen. Da werd ich klar machen, dass ich ein Darlehen beantragt habe. Dazu müssen sie ja in jedem Fall Stellung nehmen. Die Formulare scheinen doch die richtigen gewesen zu sein (auch für Darlehen). Ich hab sie mir noch mal angesehen.
Ein neuer Antrag wird wohl jetzt nichts mehr bringen, weil mein Studium ja bereits beendet ist. Und man hat nur Anspruch ab dem Monat in dem man den Antrag stellt und nicht rückwirkend.

Tschaui!
Shelly