Hallo!
Also nun das Ergebnis:
Ich habe ja Anfang der Woche eine Beschwerde losgeschickt an die Leitung des BaföG-Amtes. (siehe Beitrag weiter unten). Ich habe da mit „Ein Fall für Escher“ gedroht.
Heute kam auch glatt ein Brief - und? - Ablehnungsbescheid!
Die nette Dame vom BaföG-Amt hat geschrieben, dass sie meinem Antrag auf BaföG nach § 15 Abs. 3a BaföG nicht stattgeben können, weil … .
Aber ich wollte gar nicht das BaföG nach § 15 Abs. 3a BaföG. Das ist nämlich eine Weiterzahlung des BaföG über die Förderhöchstdauer hinaus und nur in Ausnahmefällen möglich.
Ich wollte eigentlich so ein Bankdarlehen nach § 18c BaföG.
Bevor ich jetzt Einspruch erhebe wollte ich euch mal fragen:
Kann ich beim Beantragen was falsch gemacht haben?
Ich habe die normalen Formblätter ausgefüllt, da mir die Bearbeiterin das so gesagt hat.
Wie beantragt man denn üblicherweise solch ein BaföG-Bankdarlehen?
Ich danke euch schon mal!
Tschaui!
Shelly