Eröffnung eines Sparbuchs als Hartz IV Empfänger

Hallo,

kann das JobC. heraus bekommen, ob ein Hartz IV Empfänger ein Sparbuch eröffnet hat, und das in der Zeit, seit dieser die Leistungen erhält?

Danke :smile:

Bei der Antragstellung ALG II unterschreibt man eine Auskunftsvollmacht für sein Kreditinstitut .
Von daher kann das Jobcenter ganz einfach darauf kommen.

[…]
Auskunftsvollmacht für sein Kreditinstitut .
Von daher kann das Jobcenter ganz einfach darauf kommen.

Und wenn man sich einen anderen Finanzdienstleister sucht?

1 Like

Ich empfehle einmal diesen Link zu lesen
https://www.schufa4b.de/de/business/produkteservices…

Viele Kommunen nutzen auch diesen Service

Ich empfehle einmal diesen Link zu lesen
https://www.schufa4b.de/de/business/produkteservices…

Scheinbar hast Du die Ursprungsfrage nicht gelesen, denn wenn ja,
verstehe ich deine Antwort nicht!

  1. handelt es sich hier um keinen Firmenkunden
  2. bei Eröffnung eines Sparbuchs, erfolgt keine Schufa-Abfrage
  3. Scheint dir der Unterschied einer Sparkasse/Bank und einer Kommune nicht bekannt zu sein.

Ergänzung:
scheinbar ist dir auch nicht bekannt, was in der Schufa steht.

Hallo,

kann das JobC. heraus bekommen, ob ein Hartz IV Empfänger ein
Sparbuch eröffnet hat, und das in der Zeit, seit dieser die
Leistungen erhält?

Ungeachtet der anderen Antworten. Warum sollte ein Alg II Bezieher kein Sparbuch eröffnen dürfen? Die monatlichen Leisungen enthalten schliesslich auch größere Anschaffungen die nur alle paar Jahre anfallen. Sparen ist also angesagt.

Gruß vonsales

Hallo,

natürlich darf er ein Konto eröffnen…nur kein Vermögen bilden…

Und geheim ist das schon gar nicht…siehe dazu die Abgabenordnung
§ 154
Kontenwahrheit.(1) Niemand darf auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben oder verpfänden oder sich ein Schließfach geben lassen.

(2) Wer ein Konto führt, Wertsachen verwahrt oder als Pfand nimmt oder ein Schließfach überlässt, hat sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form, bei Konten auf dem Konto, festzuhalten. Er hat sicherzustellen, dass er jederzeit Auskunft darüber geben kann, über welche Konten oder Schließfächer eine Person verfügungsberechtigt ist.

(3) Ist gegen Absatz 1 verstoßen worden, so dürfen Guthaben, Wertsachen und der Inhalt eines Schließfachs nur mit Zustimmung des für die Einkommen- und Körperschaftsteuer des Verfügungsberechtigten zuständigen Finanzamts herausgegeben werden.

Wenn du dir einmal die Mühe gemacht hättest,

a)dem Link zu folgen und auch alles dort zu lesen

wäre dir vielleicht aufgegangen,das es bei der Schufa ein
Buisiness -Angebot

für Firmen (und dazu zählen für die Schufa auch Behörden) gibt.

Für solche gibt es individualisierte Lösungen,siehe hier
https://www.schufa4b.de/media/team_produkte/download…

Somit haben viele Kommunen (Jobcenter/Sozialamt) direkten Zugriff auf Schufa-Daten.

Und bei einem Hartz-IV Empfänger wird auch keine Bank auf die Schufa-Einwilligung bei einem Sparbuch verzichten.

Mithin bleibt ein Sparbuch eines Hartz-IV Empfängers auch nicht verborgen,womit die Ausgangsfrage beantwortet wäre.

Und bei einem Hartz-IV Empfänger wird auch keine Bank auf die
Schufa-Einwilligung bei einem Sparbuch verzichten.

Ach der Daus.
Seit wann muss ein Sparer bei Eröffnung eines Sparbuchs angeben,
dass er Hartz-IV Empfänger ist ?

Erst mal denken, dann schreiben.

1 Like

Hallo,

natürlich darf er ein Konto eröffnen…nur kein Vermögen
bilden…

Vermögen ist aber relativ. Abhängig vom Lebensalter darf jeder Alg II Bezieher doch ein „relativ“ beachtliches Vermögen haben, nur das „Einkommen“ wird natürlich angerechnet.

„bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.“

Gruß vonsales

Hallo

kann das JobC. heraus bekommen, ob ein Hartz IV Empfänger ein Sparbuch eröffnet hat, und das in der Zeit, seit dieser die Leistungen erhält?

Das bekommen die raus, aber nicht über die Schufa oder sowas, sondern über das Finanzamt. Das Finanzamt erfährt anscheinend von jedem Konto, das so existiert, zumindestens von deutschen Konten, bei denen man theoretisch Zinsen kassieren könnte. Oder es erfährt jedenfalls von den Freistellungsaufträgen, die man dem Bankinstitut erteilt. - Ja, genau, wahrscheinlich ist es das. - Und die Jobcenter gleichen regelmäßig ihre Daten mit den Daten der Finanzämter ab.

Ansonsten stimmt es natürlich, dass man ohne weiteres ein Sparbuch eröffnen darf, wenn man Alg II Empfänger ist. Man darf auch was ansparen. Bin nicht auf dem laufenden, letztens waren es maximal 150,- Euro pro Lebensalter + 750 Euro, die man haben durfte, ohne seine Ersparnisse für den Lebensunterhalt verwenden zu müssen.

  • Diese 750 Euro soll man sich sogar ansparen, da sie für eventuell kaputt gehende Haushaltsgeräte gedacht sind. -

Nur - wenn da irgendwelche Einzahlungen dritter Personen erfolgen sollen, so ist davon abzuraten, denn das Jobcenter wird sich mögicherweise die Kontoauszüge vorlegen lassen. Und man sollte auch nicht so viel ansparen, dass es nicht nachzuvollziehen ist, wovon man eigentlich lebt.

Viele Grüße

Und bei einem Hartz-IV Empfänger wird auch keine Bank auf die Schufa-Einwilligung bei einem Sparbuch verzichten.

Ach der Daus.
Seit wann muss ein Sparer bei Eröffnung eines Sparbuchs angeben, dass er Hartz-IV Empfänger ist ?

Außerdem wäre es völlig egal, ob jemand Hartz-IV-Empfänger, hoch verschuldet oder sonstwas wäre. Die Bank riskiert beim Einrichten eines Sparbuches höchstens, dass der Eigentümer kein Geld rauftut, dass sie also keinen Gewinn machen kann durch ihn.

Ein Sparbuch ist kein Kredit, und das kann man auch nicht überziehen!

Die Hausbank weiss das ganz einfach durch den monatlichen Geldeingang,oder glaubst du,der Sachbearbeiter könnte dort nicht in das Konto sehen??.

Und wenn du zu einer fremden Bank gehst und nicht gerade Höneß heisst und gleich Millionen auf das Sparbuch einzahlst,werden die sich auch über ihren „neuen“ Kunden informieren.In der Schufa schauen wo der schon Bankkunde ist und dann absolut Datenschutzkonform (und vor allem überhaupt nicht nachweisbar) mit der Hausbank telefonieren.

Die Hausbank weiss das ganz einfach durch den monatlichen
Geldeingang,oder glaubst du,der Sachbearbeiter könnte dort
nicht in das Konto sehen??.

Und wenn du zu einer fremden Bank gehst und nicht gerade Höneß
heisst und gleich Millionen auf das Sparbuch einzahlst,werden
die sich auch über ihren „neuen“ Kunden informieren.

Wenn man doch keine Ahnung hat, sollte man doch einfach aufhören solch einen Unsinn zuschreiben.

Jeder Hartz IV Empfänger hat die Möglichkeit ein Sparbuch zu beantragen und darf sogar bis zu einer gewissen Höhe Geld ansparen.

Warum sollte eine Bank oder Bausparkasse bei einem Sparvertrag die Schufa abfragen.
Welchen Sinn sollte dies ergeben.

Was anderes wäre es bei einem Girokonto oder bei einem Darlehen.

Weiteren Kommentar erspare ich mir.

Hallo,

also unter Vermögen stelle ich mir was anderes vor…:smile:

Solche Pfennigbeträge wollen viele Banken überhaupt nicht haben…bei einigen zahlt man ja sogar schon „Strafgebühren“,wenn das Sparbuch nicht regelmäßig „aufgefüllt“ wird.

Antwort kam heute in den Nachrichten
Die Ämter fragen vermehrt Kontodaten ab. Sie erfahren nicht, was auf dem Konto drauf ist, aber Namen und Anschrift des Kontoinhabers.

Hallo,

du hast es erfasst…Banken wollen Gewinne machen…und genau deswegen haben die kein Interesse an Hartz-IV -Empfängern.

Außerdem sind Banken generell zur Meldung nach der Abgabenordnung verpflichtet…
(und erfahren dadurch automatisch alles über den Kunden…–> Schufa).