Erziehungsgeld?

Hallo,

ich bekomme bis zu meinem Mutterschutz Arbeitslosengeld. Wird mir das auf das Erziehungsgeld angerechnet oder nicht. Ich bekomme es ja kein Arbeitslosengeld mehr wenn das Baby da ist.

LG
Sandy

Hallo Sandy,

ich bekomme bis zu meinem Mutterschutz Arbeitslosengeld. Wird
mir das auf das Erziehungsgeld angerechnet oder nicht. Ich
bekomme es ja kein Arbeitslosengeld mehr wenn das Baby da ist.

Du würdest auch gar kein Erziehungsgeld erhalten, wenn Du Arbeitslosengeld beziehst. Denn der Bezug von Arbeitslosengeld wird vom Gesetzgeber einer Vollzeittätigkeit gleichgestellt.

Ob Dein bereits bezogenes Arbeitslosengeld auf Dein Erziehungsgeld angerechnet wird, hängt unter anderem von Deiner persönlichen Situation ab. Grundsätzlich gilt, dass das Einkommen des Vorjahres der Geburt zur Berechnung herangezogen wird. Eine Ausnahme besteht allerdings unter Umständen dann, wenn Du alleinerziehend bist. Dann gilt Dein tatsächliches Einkommen in der momentanen Situation.

Auf dieser Seite hier http://www.moses-online.de/web/93 findest Du weitere Informationen, z. B. auch einen Erziehungsgeldrechner.

Viele Grüße
Jana

Fehlinformation
Hallo Jana,

Du würdest auch gar kein Erziehungsgeld erhalten, wenn Du
Arbeitslosengeld beziehst. Denn der Bezug von Arbeitslosengeld
wird vom Gesetzgeber einer Vollzeittätigkeit gleichgestellt.

Das stimmt nicht. Fakt ist, dass sogar Arbeitslosengeld auf Vollzeit-Basis bezogen werden darf. Allerdings muss die Betreuung des Kindes im Fall einer Arbeitsaufnahme sichergestellt sein. (Das wird auch gern geprüft durch Vorladung zu diversen möglichen und unmöglichen Terminen.) Das Arbeitslosengeld wird dann als Einkommen angerechnet. Bei Arbeitsaufnahme gilt dann, dass entweder bis zu 30 Std. pro Woche gearbeitet wird und je nach Einkommen weiterhin Erziehungsgeld bezogen werden kann oder aber es fällt weg, wenn zuviel verdient oder mehr als 30 Std pro Woche gearbeitet wird.
Die Regelung ist insofern sinnvoll, als dass arbeitslose, aber vermittlungsbereite Frauen denjenigen gleichgestellt werden, die nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen. Auch das ist (bis zu 30 Std. pro Woche und innerhalb gewisser Einkommensgrenzen) möglich. Je nach Einkommen gibt es voll, anteilig oder gar kein Erziehungsgeld.

Ob Dein bereits bezogenes Arbeitslosengeld auf Dein
Erziehungsgeld angerechnet wird, hängt unter anderem von
Deiner persönlichen Situation ab.

Vorher bezogenes Arbeitslosengeld wird generell NICHT angerechnet, nur während des Bezuges von Erziehungsgeld bezogenes Arbeitslosengeld.

Grundsätzlich gilt, dass das
Einkommen des Vorjahres der Geburt zur Berechnung herangezogen
wird.

Partnereinkommen vom Vorjahr, Einkommen des Erziehungsgeld beziehenden vom aktuellen Zeitraum.

Eine Ausnahme besteht allerdings unter Umständen dann,
wenn Du alleinerziehend bist. Dann gilt Dein tatsächliches
Einkommen in der momentanen Situation.

Das ist bei allen so.

Auskunft gibt das Amt für Familie und Soziales bzw. das Versorgungsamt (je nach Bundesland) oder auch Pro Familia.

Viele Grüße, Heike

Wirklich???
Hallo Heike,

ich beziehe mich auf das Urteil B 14 EG 9/97 R des Bundessozialgerichts, in dem es sinngemäß heißt, dass nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz es einer vollen Erwerbstätigkeit gleichsteht, wenn man Arbeitslosengeld bezieht. Eine volle Erwerbstätigkeit wiederum schließt den Anspruch auf Erziehungsgeld aus.

Viele Grüße
Jana

Ja,wirklich.
Hallo Jana,

es gab vor Jahren mal die von dir beschriebene Praxis. Allerdings wurde das abgeschafft. Ich beziehe mich auf mein eigenes Erleben. Vor der Geburt meiner jüngeren Tochter im Juli 04 war ich arbeitslos, nach dem Mutterschutz meldete ich mich auch wieder an (bin mittlerweile selbständig), auf Vollzeitbasis. Es ist wirklich so. Ich habe auch alles so gemeldet bei der Erziehungsgeldstelle.
Auf dem Landratsamt und Rathaus liegt bei uns auch so eine kostenlose Broschüre „Elternzeit“ aus, wo das auch so drinsteht.
Früher war es so, dass man maximal auf Teilzeitbasis arbeitslos sein durfte (also bis 30 Std. pro Woche) und eben auch nur entsprechend „Teilzeitarbeitslosengeld“ bekam. Das ist aber definitiv nicht mehr so. Wenn ich es nicht aus eigenem Erleben wüsste, würde ich es hier nicht schreiben.

Viele Grüße, Heike