EU-Rente und Grundsicherung (lang)

Grüßt Euch,

leider muß ich mich seit einiger Zeit mit dem Rentenantrag meiner erwerbsunfähigen Mutter beschäftigen.

So kurz wie möglich zur Sache:

Meine Mutter (Arbeitslosenhilfeempfängerin) hatte im Februar einen Schlaganfall in dessen Folge sie inzwischen als schwerbehindert eingestuft wurde. In der Zeit ihres Krankenhausaufenthaltes habe ich schon diese Anträge zur Kontenklärung gestellt. In dem Zusammenhang war ich bei der BfA zur entsprechenden Beratung bzw. habe die Hilfe zum Asfüllen der Anträge in Anspruch genommen. Ebenso habe ich in der Zeit mit dem zuständigen Arbeitsamt über Zahlungen esprochen, weil uns unklar war, woher nun überhaupt Leistungen kommen.

Von beiden Stellen wurde mir übereinstimmend gesagt, daß wir keinen eigenen Antrag auf Rente stellen brauchen, da alles automatisch läuft und wir nach einiger Zeit sowieso vom Arbeitsamt dazu aufgefordert werden und die Rente in jedem Fall rückwirkend zur Ursache gezahlt würde (das wäre der Februar gewesen). Bei der BfA hatte ich auch den gesamten Fall mit dem SF geschildert.

Im Juni habe ich dann (m Auftrag meiner Mutter) nach Aufforderung durch das Arbeitsamt den Rentenantrag gestellt. Der Antrag ist jetzt durch und meine Mutter erhält Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Jetzt habe ich zwei oder sogar drei Probleme:

Die Rente wird erst ab Antragstellung gezahlt, weil eine dreimonatige Frist ab Eintritt der EU überschritten ist. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen, weil mir dazu unvollständige Auskünfte gegeben wurden oder weil das AA zu spät aufgefordert hat? Meine Mutter war auch keinesfalls in der Lage sich selbst um solche Angelegenheiten zu kümmern. Wichtig könnte dies werden, weil meine Mutter ausgerechnet in der Zeit nur einen verminderten Anspruch auf ALH hatte und so eine Nachzahlung erwarten könnte. Damit bin ich auch schon beim zweiten Problem.

Seit Juli lebt meine Mutter offiziell getrennt von ihrem Ehemann (Hintergrund ist dessen Schwerbehinderung und der Entscheidung, daß meine Mutter zur Betreuung in die Nähe ihrer Schwester zieht, weil anders gar keine Selbsständigkeit möglich wäre) und erhält deswegen auch volle ALH. Der Rentenanspruch liegt jetzt aber einiges unter den Zahlungen des AA und es werden Rückzahlungen an das AA nötig sein (von dort liegt aber noch nix vor).

Ein Antrag auf Grundsicherung kann jetzt gestellt werden, wird aber erst ab Antragstellung gewährt. Welche Möglichkeiten bestehen nun überhaupt die Differenz zurückzuzahlen? Kann man dafür noch einmal gesondert rückwirkende Sozialhilfe beantragen oder hat meine Mutter einfach Pech. Mal ganz davon abgesehen, daß sie ja nichts dafür kann, wenn die BfA trotz ‚beaufsichtigter‘ Antragstellung noch vier Monate benötigt um Dinge zu klären, die eigentlich selbsterklärend waren (z.B. das eine vor über 30 Jahren verstorbene leibliche Mutter der
Stiefkinder kaum eigene Ansprüche zur Anerkennung von Erziehungszeiten gestellt haben kann, aber egal). Was müßte sonst bei der Beantragung von Grundsicherung beachtet werden? Gibt es da der Sozialhilfe vergleichbare Grenzen, was man auf dem Konto haben darf?

Intensiv konnte ich mich noch nicht mit der Rentenberechnung beschäftigen, ich sehe da nur wüste Zahlenkolonnen und außer der Rentenfeststellung keine konkreten Zahlen, die man nachrechnen könnte. Die Anrechnungszeiten scheinen erst mal korrekt zu sein.

Kann es dabei wirklich sein, daß meine Mutter (57 Jahre, die bis vor vier Jahren seit ihrer Ausbildung ununterbrochen erwerbstätig war und dazu noch Erziehungszeiten für drei Kinder angerechnet bekommt, dabei nicht soo schlecht verdient hat (zu DDR-Zeiten hat sie auch Beiträge zur FZR geleistet) und auch nach der Wende als Angestellte im ÖD nicht nur Mindestlöne bezog, jetzt nur auf eine Leistung von 603 Euro kommt (abzüglich KV und Pflegeversicherung bleiben 548 Euro)? Sicher ist das auf die Ferne schwer zu beurteilen, aber irgendwie frage ich mich dann doch wozu man überhaupt arbeiten geht. Ich habe gefunden, daß die EU-Rente doch auf die volle Rente berechnet wird, abzüglich max. 10 %. Das würde ja heißen, daß ihre volle Rente immer noch irgendwo unter dem ALH-Satz liegt. Oder wie muß man das betrachten? Gibt es unabhängige Stellen, dei einem bei der Prüfung helfen?

Ihr merkt, ich brauche dringend Rat und Aufklärung in der beschriebenen Sache, weil ich gar nicht weiß, wie ich die ganzen Quellen sichten soll, die mri google zum Thema anbietet, noch weniger wüßte ich die wohl so auf die Schnelle auf meine konkreten Fragen anzuwenden. :frowning:

Herzlichen Dank jedem, der bis hierher mitgelesen hat!!!

In der Hoffnung auf kompetente Antworten
grüßt Euch lieb Maid :smile:

Hallo Maid,

ich kann Dir zwar nicht alle offenen Fragen beantworten, aber vielleicht ein paar kleine Tipps.

Grundsätzlich ist es richtig, dass die ein EU-Rentenanspruch (jeder andere auch) ab Antragstellung geprüft und bewilligt/abgelehnt wird. Dagegen bringt ein Widerspruch es meiner Meinung nach nichts. Ich würde lediglich dagegen vorgehen, wenn das Arbeitsamt die AlHi abzüglich der Rentenerstattung von deiner Mutter zurückfordern will, da die ja versichert hatten, sie weisen auf die zu erfolgende Antragstellung hin. Dem Rententräger ist es „egal“ was das Arbeitsamt mitgeteilt hatte, und schriftlich hat deine Mutter warscheinlich nichts, das würde mich sonst sehr wundern…
Rückwirkend Sozi beantragen geht auf keinen Fall, da die Sozi dazu da ist eine DERZEIT bestehende Notlage zu beheben. Für Rückzahlung von Verbindlichkeiten (Schulden, zu Unrecht erhaltene Sozialleistungen) ist die Sozi nicht da.
Sozi könnte deine Mutter auch nicht erhalten, da sie wg. bewilligter EU-Rente nicht mehr arbeitsfähig ist, und daher von vorne herein KEINEN Sozi-anspruch hat, sondern Grundsicherung.

Bei der Grundsicherung wird das Einkommen (Rente, Unterhalt) berücksichtigt. Vermögen ist bis zu einem Betrag von 2.301,- Euro geschützt. Hierzu zählt Bar- Spar- und sonstiges Vermögen. Der Grundsicherungsantrag wird ab Antragstellung geprüft, für die Vergangenheit nicht mehr.

Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.

Gruß Martina

Hallo Maid,

ich kann Dir zwar nicht alle offenen Fragen beantworten, aber
vielleicht ein paar kleine Tipps.

Grundsätzlich ist es richtig, dass die ein EU-Rentenanspruch
(jeder andere auch) ab Antragstellung geprüft und
bewilligt/abgelehnt wird. Dagegen bringt ein Widerspruch es
meiner Meinung nach nichts. Ich würde lediglich dagegen
vorgehen, wenn das Arbeitsamt die AlHi abzüglich der
Rentenerstattung von deiner Mutter zurückfordern will, da die
ja versichert hatten, sie weisen auf die zu erfolgende
Antragstellung hin.

Das Problem ist ja, daß durch die verspätete Antragstellung die Rente kurioserweise ab dem Zeitpunkt rückberechnet wird, wo die ALH die jetzige Rente überschritten hat. Dafür daß das die Rente kleiner ist kann ja das AA gar nichts…es geht also nicht um zu hohe Rückzahlung an das AA sondern umgekehrt, einen ‚Verlust‘ durch die Differenz zu Gunsten meiner Mutter, die entstanden wäre, wenn man rechtzeitig Rente beantragt hätte.

Dem Rententräger ist es „egal“ was das
Arbeitsamt mitgeteilt hatte, und schriftlich hat deine Mutter
warscheinlich nichts, das würde mich sonst sehr wundern…

Schriftlich nicht, aber ich habe Name und Zeitpunkt der geführten Gespräche. Die Auskunft kam außerdem nicht nur vom Arbeitsamt sondern auch von der Rentenanstalt selbst (da war ich bereits im April!!), bei der ich ja wegen der Kontenklärung vorgesprochen hatte. Es wurde mir der Automatismus versichert und die rückwirkende Zahlung, von irgendwelchen Fristen war da keine Rede. Und wie soll man überhaupt Rente beantragen, bevor man aus medizinischer Sicht den Ausgang der Reha (die aber nicht über den Rententrägr, sondern über die KK lief) kennt.

Rückwirkend Sozi beantragen geht auf keinen Fall, da die Sozi
dazu da ist eine DERZEIT bestehende Notlage zu beheben. Für
Rückzahlung von Verbindlichkeiten (Schulden, zu Unrecht
erhaltene Sozialleistungen) ist die Sozi nicht da.
Sozi könnte deine Mutter auch nicht erhalten, da sie wg.
bewilligter EU-Rente nicht mehr arbeitsfähig ist, und daher
von vorne herein KEINEN Sozi-anspruch hat, sondern
Grundsicherung.

Die Grundsicherung war aber doch durch die rückwirkende Berechnung auch rückwirkend nicht gegeben. Meine Mutter hat nichts zu Unrecht erhalten, da sie ja statt ALH normalerweise Rente + Grundsicherung hätte bekommen müssen geht es nur um eine Verrechnung…letztere geht verloren, weil es von Antragstellung bis Bewilligung 5 Monate vergangen sind. Es kann doch nicht sein, daß man damit rückwirkend unter es festgeschriebenes Sozialhilfeniveau fällt.

Man muß sich dabei vor Augen führen, daß meine Mutter bis auf die letzen vier Jahre wirklich ihr ganzes Leben gearbeitet hat und nun nach ihrem Schlaganfall schon ausreichend Probleme zu bewältigen hat. Mit Rentenbewilligung plötzlich Sozialfall zu sein und auch noch zusätzliche Schulden zu haben, die man eigentlich gar nicht haben dürfte ist da schon mehr als hart.

Bei der Grundsicherung wird das Einkommen (Rente, Unterhalt)
berücksichtigt. Vermögen ist bis zu einem Betrag von 2.301,-
Euro geschützt.

Ist am Ende also wirklich nichts anderes als Sozialhilfe mit anderem Namen, oder?

Ich danke Dir aber erst mal für Deine Antwort :smile:,

Viele Grüße, Maid