Fahrtenbuch bei Lohnsteuerjahresausgleich

Sachverhalt:

Aussendienstmitarbeiter hat Dienstwagen, der nach der nach 1%-Regel ins Gehalt einfließt. Der Wagen darf privat genutzt werden.

Nach Rücksprache mit dem Finanzamt wäre es möglich, wegen der wenigen privaten Kilometer, beim LSt-Jahresausgleich ein Fahrtenbuch einzureichen und dasnn nach Fahrtenbuch versteuert zu werden, was ja die steuerlast mindert.

Wie und wo trägt der Arbeitnehmer dies in der Steuererklärung ein. Der Arbeitnehme rnutzt WISO-Steuersoftware und findet nicht die richtige Rubrik.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Hallo. 
Bitte eine Berechnung auf einem gesonderten Blatt vornehmen und dann den Arbeitslohn entsprechend kürzen und der Steuererklärung beilegen.  Eine extra Rubrik gibt es nicht dafür. 
MfG Sven Duwe