Finanzamt

hat jemand schon mal erlebt, das der Steuerbescheid angeblich nicht im Finanzamt eingegangenen sein soll, obwohl man ihn selber in den Briefkasten geworfen hat ??

was soll man da noch sagen

Andreas

hat jemand schon mal erlebt, das der
Steuerbescheid angeblich nicht im
Finanzamt eingegangenen sein soll, obwohl
man ihn selber in den Briefkasten
geworfen hat ??

was soll man da noch sagen

es ist eine herausforderung !! das finanzamt siganlisiert interesse an deiner person. um an diesem undurchsichtigen spiel teilzuhaben, mußt du jetzt einen antrag auf nachforschung über den verbleib deines nicht eingegangenen steuerbescheids stellen. in knapp sechs wochen wirst du dann zwei briefe erhalten : 1.) daß dein antrag einging und bearbeitet wird, und 2.) eine mahnung, daß du deinen steuerbescheid noch nicht abgegeben hast. du wirst eine innige brieffreundschaft beginnen, und lernen, auf welchen wegen deine steuergelder mit unnötigen amtsgängen verschwendet werden.

Der kleine Tiger

Hallo Andreas!

Das kommt schon mal vor.
Von einer Finanzbeamtin beraten, soll ich Dir folgendes sagen und Dich fragen :

Hast Du den Bescheid wirklich selbst abgegeben?
Nicht etwa Bekannte oder Steuerberater?

Dein Antrag ist wahrscheinlich in eine andere Akte gerutscht und nicht registriert worden.
Das kommt schon mal vor und Du sollst nicht an böse Absicht glauben. Jeder Finanzbeamte ist froh, einen einfachen Fall bearbeiten zu dürfen, da dies die Anzahl seiner Fälle erhöht. (Eine bestimmte Mindestanzahl muß jeder/de Finanzbeamte/tin bringen).
Ich nehme an, daß Dein Fall ein einfacher ist.
Gruß Werner

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ich habe mal in einer poststelle einer behoerde gejobbt: meine mission bestand darin, akten zu finden, um den posteingang diesen akten/vorgaengen/personen zuzuordnen.
unsere erfolgsquote lag zwar weit ueber 90%, aber die nichtgefundenen akten/vorgaenge waren natuerlich diejenigen, die am meisten gebraucht wurden, weil hinter dieser akte ein „notoriker“ stand, der zu seiner sache schnell was wissen wollte.
der „verbleib“ dieser verschwundenen akten war immer damit zu begruenden, dass ein sachbearbeiter im umlauf einen fehler gemacht hatte.
der behoerde war das immer egal, der betroffenen immer der gearschte.
gruss
khs

ich weiß nicht, ob die newsletters der RA-Kanzlei Sakowski aufgehoben werden. Aber da ist ein solcher Fall geschildert worden.
http://www.steuer-newsletter.de bzw. ggf. htt://www.sakowski.de
Es handelt sich um die newsletter vom 26.11.99 Nr. 15/99. Der Text ist ganz lustig, wenn das Thema nicht so traurig wäre.

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