Finanzamt: wie lange auf Bescheid warten

Hallo Leute,

ich habe mitte Juli '03 meine Steuererklärung abgegeben und erst am 15.12.03 einen Bescheid nebst Rückerstattung erhalten.
Anfang November hatte mir der Sachbearbeiter zugesichert, dass der Bescheid in einer, höchstens zwei Wochen fertig wäre. Es dauerte dann aber trotzdem noch 6 Wochen.

Frage: Dürfen die sich eigentlich beliebig lange Zeit lassen? Oder gibt es da mal zur Abwechslung Fristen, an die sich auch das FA halten muß?

Gruß,
Christian

hi,

nein, es gibt keine fristen für das finanzamt. allerdings sollten nicht mehr als 6 monate vergehen, weil man sonst eine untätigkeitsklage erheben kann. wenn man ein guthaben erwartet, sollte man die steuererklärung gleich zu beginn des jahres einreichen. mein bruder hat für den 2003er bescheid soeben nur 3 wochen warten müssen!!!

mfg vom

showbee

Hallo !

Nur mal eine Gegenfrage : Warum gibst Du die Steuererklärung erst Mitte Juli ab? Das zeigt dem Sachbearbeiter, dass Du Zeit hast.

Wir haben unsere Rückerstattung regelmäßig Ende februar.

gruß max

Hi,

wenn du Pech hast ist dein Sachbearbeiter grad in Urlaub, danach auf Kur, anschließend krank und dann kommt der Bildungsurlaub, dann muß er sich erstmal wieder um seine Blumen kümmern (warst du mal auf einem Finanzamt? die meisten haben sehr schöne Zimmerpflanzen, denn der Beruf läßt ihnen Zeit, täglich eine halbe Stunde für aufopferungsvolle Pflege der Pflanzen zu opfern).

Vielleicht mag dich der Sachbearbeiter auch nicht, weil du letztes Jahr angerufen hast und am Telefon nicht höflich genug warst. Egal. Du bist seiner Willkür ausgeliefert. Nicht darin, WAS er entscheidet, aber darin, WANN er entscheidet. Welcher Beamte für dich zuständig ist, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben deines Nachnamens. Willst du das ändern, dann heirate halt, oder zieh in eine andere Stadt.

Natürlich schreien jetzt vielleicht ein paar Beamte auf „NEIN! ES RICHTET SICH STRENG NACH REIHENFOLGE DES EINGANGS UND WENN EINER AUSFÄLLT GIBT ES EINE VERTRETUNGSREGEL!“. Trotzdem: wenn dich ein Beamter schneidet kannst du nichts machen. Wenn ein Beamter schlampig arbeitet (deine Akte liegt in seiner Schreibtischschublade, während seiner Kur…) kannst du nichts machen. Er ist unkündbar. Er wird nur unzureichend kontrolliert. Du hast keine (effektiven) rechtlichen Möglichkeiten, einer Behörde Dampf zu machen. Ist halt so, Pech.

Gruß

Yoyi

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Der schnellste Weg…
Hi Christian,
der schnelleste Weg: geh’ mit Deiner ausgefüllten Steuererklärung während der Besucherzeiten zum Finanzamt, lege sie Deinem Sachbearbeiter vor mit der Bitte um Prüfung, ob alles ok ist. Der geht die dann durch, macht seine Häkchen und gibt sie weiter. Nach drei Wochen hast Du dann die Kohle (so sie denn Dir zusteht…).
Ich habe auf diese Weise nur beste Erfahrung mit dem FA gemacht…
Gruß,
Anja

Hallo Max!

Nur mal eine Gegenfrage : Warum gibst Du die Steuererklärung
erst Mitte Juli ab? Das zeigt dem Sachbearbeiter, dass Du Zeit
hast.

Im Prinzip hast Du natürlich recht. Normalerweise geht das bei mir auch schneller. Aber im letzten Jahr hatte ich einige persönliche Probleme, die dem entgegenstanden. Damit kann ich einen Sachbearbeiter natürlich nicht belästigen.
Ich will mich ja auch nicht beklagen, dieses Jahr läufts wieder normal. Es ging mir nur grundsätzlich um eventuelle Fristen.

Gruß
Christian

Hallo,

zu dem Thema:

Verpflichtungsklage bei Untätigkeit der Behörde

Hat die Behörde auf einen Antrag (hier Einkommensteuererklärung) hin nicht reagiert, also den begehrten Verwaltungsakt weder erlassen noch den Erlass eines solchen Bescheides abgelehnt, so kann der Betroffene noch keine Klage bei Gericht anbringen. In einem solchen Fall muss der Betroffene erst einmal das Einspruchsverfahren in Gang bringen. Er kann dies mittels eines sog. Untätigkeitseinspruchs tun (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO). Entscheidet alsdann die Behörde über diesen Einspruch nicht innerhalb angemessener Frist, ist eine Untätigkeitsklage nach § 46 Abs. 1 FGO statthaft. Eine Ausnahme gilt jedoch in den Fällen des § 348 Nr. 3, 4 AO. Hier ist unmittelbar eine Untätigkeitsklage nach § 46 Abs. 2, Abs. 1 Sätze 2, 3 FGO möglich, soweit die Behörde über einen Antrag ohne Mitteilung eines hinreichenden Grundes in angemessener Frist nicht entscheidet.

  • angemessene Frist ist i.d.R. 6 Monate

…sollte ein Sachbearbeiter beim FA mehrere solcher „Dinger“ laufen haben, weil er nicht in die „Pötte“ kommt hat das sicherlich auch für ihn irgendwann Konsequenzen…

…ein Untätigkeitseinspruch sollte jedoch gut überlegt sein, da du ja mit dem Sachbearbeiter wahrscheinlich in den Folgejahren wieder zu tun hast…aber es gibt schon rechtliche Möglichkeiten eine Veranlagung zu Beschleunigen…

gruß inder

Hi showbee,

danke für die Antwort.

allerdings sollten nicht mehr als 6 monate vergehen, weil man sonst
eine untätigkeitsklage erheben kann.

Klar, wenn ich das mache kann ich beim nächsten mal mit anderem Ärger rechnen. Dann wird jeder Pfennig, äh Cent, nachgerechnet.

Nee, frühzeitig abgeben ist schon der richtige Weg.
Allerdings warte ich im Moment auf einen Wisch vom Arbeitsamt. Die haben mir falsche Zahlen in den Leistungsnachweis für das FA geschrieben. Das kann wohl wieder dauern…

Gruß
Christian

Quatsch (off)
Das geht schneller, als du denkst,
du musst nur zwei oder drei ordentlich gefaltete 100 EUR Scheine dem Antrag beifügen - dann geht das wie von selbst

Dass du mit DEINER Erfahrung da nicht drauf gekommen bist…

2 Like

Hi inder,

…ein Untätigkeitseinspruch sollte jedoch gut überlegt sein,
da du ja mit dem Sachbearbeiter wahrscheinlich in den
Folgejahren wieder zu tun hast…

Genau das ist das Problem. Nach einem Untätigkeitseinspruch kann man doch nur noch die Stadt wechseln.
Praktischerweise sollte man es also lieber lassen.

Im übrigen Danke für die ausführliche Antwort.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

grundsätzlich hast du recht - habe allerdings dem einen oder anderen „fiskalritter“, der allzuviel willkür hat walten lassen, die grenzen aufgezeigt - z.B. mit dem sachgebietsleiter best. vorgänge über den kopf des sachbearbeiters geregelt - kann u.u. auch dazu führen, das dann in zukunft der umgang leichter wird…mit meinen pers. dingen würde ich das risiko aber auch nicht eingehen…

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo hawethie,

Das geht schneller, als du denkst,
du musst nur zwei oder drei ordentlich gefaltete 100 EUR
Scheine dem Antrag beifügen - dann geht das wie von selbst

Ich dachte, dass geht nur bei Bauämtern?

Gruß
Christian

Hallo!

Derartig blöde Postings könntest du in Zukunft unterlassen. Das würde hier allen ernorm nützen.

Zum Inhalt: ich ärgere mich auch oft (schon von Berufs wegen) über Behörden. Dass man sich dagegen nicht wehren kann ist aber Unsinn. Erlässt die Behörde nicht binnen der gesetzlichn Frist den Bescheid, dann gibt es entsprechende Rechtsmittel.

Gruß
Tom

Herr Assessor,

benennen Sie doch bitte die Fristen und die Rechtsmittel, die mir bei Schlamperei des Finanzamtes zur Verfügung stehen? Wenn mein Bescheid nach 2 Wochen kommt, denn ich habe leider (naja, ok, nicht wirklich leider) Nebeneinnahmen und muß was abdrücken, die zeitgleich beim selben Finanzamt eingereichte Steuererklärung meiner Lebensgefährtin (mit Erstattung) drei Monate benötigt?

Einziges Rechtsmittel: darüber schimpfen. Übrigens ist Kritik an Verwaltungshandeln kein Verbrechen, nicht mal eine Ordnungswidrigkeit.

Gruß

Yoyi

Hallo!

Derartig blöde Postings könntest du in Zukunft unterlassen.
Das würde hier allen ernorm nützen.

Zum Inhalt: ich ärgere mich auch oft (schon von Berufs wegen)
über Behörden. Dass man sich dagegen nicht wehren kann ist
aber Unsinn. Erlässt die Behörde nicht binnen der gesetzlichn
Frist den Bescheid, dann gibt es entsprechende Rechtsmittel.

Gruß
Tom

Hallo,

oder VIEL später abgeben (so nach 1 1/2 Jahren fängt die Verzinsung mit 0,5 % pro MONAT an zu laufen, dann ist dir jede Verzögerung recht…

Gruß
Daniel

Hallo!

benennen Sie doch bitte die Fristen und die Rechtsmittel, die
mir bei Schlamperei des Finanzamtes zur Verfügung stehen?

Die Fristen der deutschen Verwaltungsverfahren können andere wohl besser benennen. Die allgemeine Frist in D ist meines Wissens drei Monate, danach kann man eine Untätigkeitsklage erheben.

Übrigens ist Kritik
an Verwaltungshandeln kein Verbrechen, nicht mal eine
Ordnungswidrigkeit.

Ja Gott sei Dank ist das erlaubt! Aber inhaltlich sachlich wird dadurch dein Posting weder intelligenter noch richtiger - falsch bleibt falsch. Aber du hast recht: man darf grundsätzlich Gott sei Dank auch Falsches ungestraft sagen und ich darf mit entsprechender Deutlichkeit darauf hinweisen.

Gruß
Tom