Frage bezüglich Kindesunterhalt

Ich hätte mal eine etwas kompliziertere Frage, was den Kindesunterhalt angeht. Und zwar wohne ich aktuell in einem Mutterkindheim und bin momentan noch nicht sicher ob ich den Kindsvater offiziell angebe. Er verdient zwar nicht so schlecht, hat aber sehr hohe Schulden. Unsere Angst ist, wenn ich ihn jetzt angebe zwingt das Amt ihn ihn Insolvenz zu gehen oder versucht zu Pfänden um an den Unterhalt zu kommen. Mir selber ist es wichtiger, dass er für seinen Sohn da ist, Unterhalt ist zweitrangig…er gibt halt dazu was er hat. Unterhaltsvorschuß habe ich nicht beantragt.
Wenn ich ihn jetzt angebe, kann ihm dann eine Insolvenz drohen oder kann ich auch auf den Unterhalt verzichten?
Da das Jugendamt ja die Einrichtung hier zahlt bin ich mir nicht sicher ob sie etwas von ihm einfordern können wenn ich es nicht will.

Zunächst folgendes: Der Kindesunterhalt steht nicht der Mutter, sondern dem Kinde zu. Folgedessen kann die Mutter auf keinen Kindesunterhalt verzichten.

Das Jugendamt hat sicherlich für das Kind die Amtspflegschaft und wird auf den Unterhalt zum Wohle des Kindes keinesfalls verzichten.

Wenn die Mutter irgendwelche Hilfe vom Staat z.B. Harz iV oder Wohngeld usw. beantragt, dann werden die Behörden unter Umständen die Hilfe verweigern, denn die Hilfesuchende ist verpflichtet, Unterhaltsansprüche für das Kind einzufordern. Des weiteren hat das Kind ein Anrecht seinen biologischen Vater zu kennen.

Ich hoffe geholfen zu haben
Gruß

Hallo Frau Tnerha,

also, um diese Frage zu beantworten, sind zwei Faktoren wichtig. Zum einen ist die Frage ob sie gemeinsames Sorgerecht haben und ob die Vaterschaft anerkannt ist. Trifft beides zu, wird sich das Amt bzgl. einer Kostenbeteiligung für die Hilfe zur Erziehung an ihn wenden, die er dann leisten muss. Diese Kostenbeteiligung ist allerdings relativ gering und bewegt sich im Monat zwischen 100 und 200 EUR.

Besteht weder eine Vaterschaftsanerkennung noch das gemeinsame Sorgerecht, dann nicht.

Bzgl. des Unterhalts hängt das ganz von Ihnen ab. Beantragen sie nun Unterhaltsvorschuss, wird sich das Amt unter Zugrundelegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse das Geld zurückholen. Ruinieren oder in die Insolvenz wird ihn dies sicher nicht treiben. Sollten sie auf Unterhalt verzichten wollen, so ist das ihr gutes Recht und da wird sich auch niemand einmischen.

Viele Grüße!

Mathias Schäfer

Hallo Jasmin,
wenn das JA den Vater kennt, wird sie an ihn Forderungen stellen. Egal, ob er sie zahlen kann oder nicht. Schließlich sind deine Eltern und der Kindesvater der einzige Weg für das Amt, wenigstens einen Teil der gut 4000,- Euro monatlich für die Einrichtung zurückzuerhalten.

Aber wenn du noch nicht volljährig bist und deine Eltern den Antrag auf Hilfe zur Erziehung ans Amt geschickt haben, werden die finanziell für die Einrichtung belangt, nicht der Vater.
Der Vater ist für den Unterhalt des Kindes zuständig. 400 - 500 mindestens im Monat sollte ihm sein Kind schon wert sein.
Vielleicht hilft dir das bei deinen weiteren Entscheidungen.

Spätestens, wenn du aus der Mutter Kind Einrichtung ausziehst, wirst du dann jedoch kaum beim JA Hilfe bekommen, wenn der Vater dich dann nicht freiwillig unterstützt und du deshalb wieder wegen Unterstützung und Unterhalt zum Jugendamt gehst und ihn dann erst benennst. Da fühlen sich die Sachbearbeiter dann auch veralbert. Wenn die jedoch nicht wissen, wer der Vater ist, unterstützen die dich schon.
Folglich: sagst du nix, unterstützt du dabei den, der eigentlich zahlen müsste.

Dich fragt ja auch keiner, ob du Geld hast. Du musst das Kind trotzdem durchbringen, was bekanntermassen allein sehr schwerlich sein kann. Und ob du dabei Insolvent wirst, ist auch allen egal. Vielleicht sogar dem Vater.

Aber du kennst ihn am besten und weisst sicherlich was zu tun ist.

Viel Glück für dich und dein Kleines…
Martin

hallo Jasmin,
leider bin ich kein Experte für Unterhaltsrecht. Ich nehme an, dass der Vater auf jeden Fall seine Enkommensverhältnisse nachweisen müsste, da sein Kind ja Steuergelder bekommt, für die er natürlich seinen Beitrag zu leisten hätte. Wenn ein Unterhalt möglich ist, muß er ihn auch bezahlen. Du kannst hierauf nicht verzichten solange Du in einer Jugendhilfemaßnahme bist.
Gruß, Reinhard

Hallo,
zunächst, auf Unterhalt kann man nicht verzichten.
Die Anerkennung der Vaterschaft würde ich aber immer durch eine urkundliche
Anerkennung- Jugendamt -vornehmen lassen, kost nix.
Das Kind bekommt durch die Unterbringung im M/K-Heim staatliche Leistungen, dazu müssen die Eltern einem Kostenbeitrag leisten( jedenfalls in der Regel)
Wie es bei einem M/K-Heim ist, bin ich mir nicht sicher, es kann auch in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen geben.
Selbst bei einer Unterhaltsverpflichtung des Vaters müssen seine Schulden in einem verträglichen Maß berücksichtigt werden, da sie vor der Geburt des Kindes
entstanden sind.
Mit Gruß

Hallo Jasmin,

ob du den Kindsvater angibbst oder nicht, ist natürlich deine Sache. Das Jugendamt kann und wird natürlich den Unterhalt von ihm einfordern, sobald er die Vaterschaft anerkannt hat.
Gruß,DC

Hallöchen,

also da bin ich auch überfragt. Aber wenn die keinen Unterhaltsvorschuss zahlen, brauchen die sich ja von ihm nichts wiederzuholen.Weiß ja nicht warum de im MKHeim bist, wegen Kindsvater? Bitte nichts falsch verstehen, will niemanden angreifen oder so.
Weil denn könnten se sich bestimmt was zurückholen.

Hallo,

Ich hätte mal eine etwas kompliziertere Frage, was den
Kindesunterhalt angeht. Und zwar wohne ich aktuell in einem
Mutterkindheim und bin momentan noch nicht sicher ob ich den
Kindsvater offiziell angebe.

Das kann in einiger Zeit für Dich zu großen Problemen führen. Wenn Du den Vater irgendwann später angibst und bis dahin Unterhaltsvorschuss oder andere staatliche Leistungen für das Kind bekommst, muss Du das zurückzahlen und hast u. U. eine Anzeige wegen Betrugs am Hals.

Er verdient zwar nicht so
schlecht, hat aber sehr hohe Schulden. Unsere Angst ist, wenn
ich ihn jetzt angebe zwingt das Amt ihn ihn Insolvenz zu gehen
oder versucht zu Pfänden um an den Unterhalt zu kommen.

Wenn er in die Insolvenz geht, hat er seine Schulden los und kann trotzdem Unterhalt bezahlen.

Mir
selber ist es wichtiger, dass er für seinen Sohn da ist,
Unterhalt ist zweitrangig…er gibt halt dazu was er hat.

Er kann trotz Insolvenz und Unterhalt für das Kind da sein. Kuscheln, Füttern, Wickeln usw. kostet ihm kein Geld.

Unterhaltsvorschuß habe ich nicht beantragt.

Wenn Du in einem Mutter-Kind-Heim lebst und Du noch nicht volljährig sein solltest, beantragt der „Vormund“ des Kindes den Unterhaltsvorschuss.

Wer hat denn das Sorgerecht für das Kind?

Wenn ich ihn jetzt angebe, kann ihm dann eine Insolvenz drohen
oder kann ich auch auf den Unterhalt verzichten?

Auf Kindesunterhalt kann man nicht verzichten, weil das ein Anspruch des Kindes ist. Man kann als sorgeberechtigter Elternteil aber einfach nur „stillhalten“ und nicht fordern.

Da das Jugendamt ja die Einrichtung hier zahlt bin ich mir
nicht sicher ob sie etwas von ihm einfordern können wenn ich
es nicht will.

Das weiß ich leider auch nicht.

Gruß