Fußgängerüberweg beantragen - wo?

Hallo Leute,

wir wohnen eigentlich in einer 30er-Zone. Das Problem ist aber, dass hier so gut wie niemand 30 fährt. Teils sicher aus Arroganz bzw. Ignoranz, zum Teil aber sicher auch aus Unwissenheit, dass hier Tempo 30 gilt. Die Markierungen auf der Fahrbahn sind verblaßt und die entsprechenden Schilder am Straßenbeginn hängen so ungünstig, dass man sie leicht übersehen kann.
Nun habe ich mich bei der Stadt - genauer beim Verkehrslenkunsamt - darüber beschwert, dass es nicht gefahrlos möglich ist, die Straße zu überqueren, da weder ein Zebrastreifen noch eine Ampel vorhanden sind. Darauf hin hat sich ein Mitarbeiter des Amtes vor Ort von der Situation überzeugt und uns (mehrere Eltern) durchaus Recht gegeben. Nur getan hat sich seitdem nichts! Es wird gesagt, dass in einer 30er-Zone weder Zebrastreifen noch Ampel erforderlich sind. DAs mag ja stimmen, doch hier hält sich nun mal keiner an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Das hat der Beamte auch bestätigt! Wie können wir uns wehren? An wen/welches Amt müssen wir uns nun wenden? Lohnt es sich, die örtliche Presse einzuschalten?

Danke schon mal,
Viele Grüße
SArah

Hallo,
grundsätzlich ist das Straßenverkehrsamt für den Überweg zuständig. Da es von Land zu Land unterschiedliche Zuständigkeitsregelungen gibt, musst du dich bei der Gemeindeverwaltung erkundigen.

Für einen Zebrastreifen gibt es strenge Voraussetzungen, wann er eingerichtet werden darf. So muss eine Verkehrszählung stattfinden, als Ergebnis müssen mind. 100 Fußgänger und 300 Autos in der Spitzenstunde die Stelle passiert haben. In einer 30-er Zone sehr unwahrscheinlich.
Eine andere Möglichkeit ist es, eine Verkehrsinsel (sog. Fluchtinsel - heißt wirklich so) bauen zu lassen. Da kann die örtliche Straßenbaubehörde machen. Für diese Insel bestehen keine so strengen Anforderungen. Auch hätte sie den Effekt, dass die Autofahrer dort langsamer fahren müssten, da die Straße ja dann enger ist.

Übrigens: für eine Tempo 30-Zone bestanden auch mal strenge Auflagen (Breite der Straße, bauliche Einrichtungen, Verengung durch Parkplätze etc). Diese wurden jedoch unter der letzten Regierung „entschärft“.

Gruß
HaweThie

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Hallo Sarah!

Es wird gesagt, dass in einer
30er-Zone weder Zebrastreifen noch Ampel erforderlich sind.
DAs mag ja stimmen, doch hier hält sich nun mal keiner an die
Geschwindigkeitsbegrenzung.

Genau an diesem Punkt würde ich angreifen. Habt ihr mal mit der Polizei über das Problem gesprochen damit ggf. Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden? Meines Wissens ist doch die Polizei für den „fließenden Verkehr“ zuständig, also wohl auch dafür, dass der Verkehr mit der richtigen Geschwindigkeit fließt.

Gruß

Stefan

Noch ne Frage
Danke Euch erst mal.
Haben wir eigentlich einen Anspruch darauf, dass hier ein sicherer Fußgängerüberweg angelegt wird? Auf der einen Seite ist ein Spielplatz und auf der anderen ein Sportplatz. Oder andersherum: haben wir ein Recht darauf, dass die Stadt dafür Sorge trägt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten wird ??? Oder ist das alles nur vom guten Willen abhängig?

Danke und Gruß
Sarah

Noch ne Antwort
Hallo Sarah,
hier eine klare Antwort: NEIN

Wie sollte die Stadt dafür sorgen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden?
Auch bei dem Überweg: die Errichtung von Verkehrseinrichtungen liegt im Ermessen der Behörde.

Gruß
HaWeThie

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ich hab´s befürchtet :smile: owt
Danke trotzdem :smile:

Hallo Stefan,

die Polizei ist zwar im weitesten Sinne für das Flüssighalten des Verkehrs zuständig, aber leider sind noch andere „Büro-Grazien“ in solche Angelegenheiten „verwickelt“(Stadtkämmerei,Strassenbauamt usw.).
Ganz abgesehen davon, dass ein reiner Zebrastreifen nicht viel nützt (auch da wird gnadenlos drübergebrettert), sollte man mit den vor Ort zuständigen Behörden gleich über Fahrbahmnschwellen sprechen.
Soweit vorhanden, würde ich den betreffenden Ortsbeirat ansprechen.

Tschö. Frank

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Hallo Frank!

Ganz abgesehen davon, dass ein reiner Zebrastreifen nicht viel
nützt (auch da wird gnadenlos drübergebrettert), sollte man
mit den vor Ort zuständigen Behörden gleich über
Fahrbahmnschwellen sprechen.

Bitte nicht!
Hast du schon mal das Vergnügen gehabt, im Krankenwagen über Aufpflasterungen hinweg gefahren zu werden. Das ist gefährliche Körperverletzung! Selbst wenn sich der RTW mit Schritttempo drüberquält.

Die Dinger haben in unserer Siedlung übrigens den Effekt, dass in der Schwellenbesetzten Tempo 30 Zone Schrittempo gefahren wird, und in der unbeschwellten Spielstraße dafür dann wieder 30. Ich glaube, das war wirklich nicht Sinn der Übung.

CU

Stefan