hallo,
nehmen wir an Person A möchte seinen Wagen verkaufen und
schlägt Person B als Lösung die Anmeldung von
Kurzzeitkennzeichen vor. Diesem sind diese aber zu teuer, weil
er noch gar nicht weiß, ob er nach seiner langen Reise zu dem
Gebrauchtwagenverkaufsort, das Auto überhaupt kaufen wird.
das verstehe ich im zusammenhang mit dem folgenden nicht ganz. wird das auto nun verkauft oder nicht? oder fährt b nur zu einem gebrauchtwagenmarkt um es dort zu verkaufen?
ich gehe mal davon aus, dass b das auto kauft!
Person B schlägt vor das Auto mit den vorherigen Kennzeichen,
Vertrags geregelt, am nächsten Tag abzumelden. Doch das kann
gut gehen oder auch nicht.
richtig. ist aber egal wenn du einen kaufvertrag mit datum und uhrzeit der übergabe machst.
Nach dem Kenntnisstand von Person A ist dies aber mit Risiko
verbunden und bei einem Unfall wäre weiterhin die Person A
zunächst Schuld.
schuld kann nur der sein, der den unfall verursacht hat.
Welchen Weg würdet Ihr eingehen, um den Verkauf nicht platzen
zu lassen und trotzdem eine verbindliche Lösung zu finden?
siehe oben und dann eine kopie davon an zulassungsbehörde + versicherung schicken.
sollte der erwerber einen unfall vor ummeldung bauen muß die alte versicherung einspringen. der sf des versicherungsnehmers wird allerdings nicht belastet. der versicherer wird eine zeit lang abwarten ob das kfz umgemeldet wird. geschieht das nicht führt er eine s.g. erwerberkündiung durch und legt das kfz still.
begeht der erwerber eine straftat/ordnungswidrigkeit mit dem kfz kann der verkäufer jederzeit beweisen, dass er das kfz verkauft hat.
kaufverträge gibts im www zuhauf zum kostenlosen download.
mfg
snake