Gewerbeanmeldung - englische Ausdrücke erlaubt?

Hallo,

kann man in einer Gewerbeanmeldung angeben, dass man „Merchandising Artikel“ (z. B. im Bereich Comic = Sammelfiguren, Stifte, Kissen mit Comicmotiven, etc.) verkauft - wäre dies überhaupt möglich? Immerhin ist „Merchandising“ kein deutscher Ausdruck. Oder ist das dem Amt egal?

Danke und viele Grüße!

Ja das ist dem Amt egal. Zur Unternehmerfreiheit gehört natürlich auch die Nutzung der gebräuchlichen Bezeichnungen.

Vielen Dank für die Antwort!