Hallo,
kann man in einer Gewerbeanmeldung angeben, dass man „Merchandising Artikel“ (z. B. im Bereich Comic = Sammelfiguren, Stifte, Kissen mit Comicmotiven, etc.) verkauft - wäre dies überhaupt möglich? Immerhin ist „Merchandising“ kein deutscher Ausdruck. Oder ist das dem Amt egal?
Danke und viele Grüße!