GEZ-Befreiung für eine Schülerin?

Meine Tochter hat vor kurzem ein Brief zu den GEZ-Gebühren bekommen, da sie seit 2 Monaten einen eigenen Haushalt hat. Momentan ist sie aber Schülerin auf einer Schauspielschule (wird auch als Ausbildung bezeichnet). Ausbildungsgeld bekommt sie nicht, sondern wir müssen jeden Monat die Schule bezahlen. Kann sie sich als Schülerin von den GEZ-Gebühren befreien lassen?

Hallo - bekommt die Tocher - SchulerBafög oder dergleichen - dann wäre eine Befreiung von GEZ möglich.
Wenn die Tochter allerdings Unterhalt bezieht, wird sie keine GEZ Befreiung erhalten . Mein Tipp - Zahlen für Rundfunkempfang (somit ist der netzfähige Computer inbegriffen)- den Fernseher - den sie wahrscheinlich nicht besitzt - brauch sie somit nicht anmelden.
Gebührenhöhe:
Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt seit Januar 2009 für ein
Radio
Neuartiges Rundfunkgerät
Radio und neuartiges Rundfunkgerät 5,76 EUR
Fernsehgerät
Fernsehgerät und Radio
Fernsehgerät und neuartiges Rundfunkgerät
Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät

Viel Glück - Gruss Barbara Natzschka