GEZ Gebühren

Wie sieht es denn jetzt eigentlich aus, muss ich wenn ich bei meinen Eltern mit im Haus wohne und nur zwei Zimmer bewohne GEZ Gebühren zahlen???
Ich bin über 21 Jahre.

Die TV und Radiogeräte gehören alle meinem Vater.

mfg. uffi

Hallo,

wenn die einzigen Geräte die verwendet werden angemeldet sind und dafür Gebühren bezahlt werde, musst du nichts bezahlen.
Anders sieht es aus, wenn du in deinen Zimmern eigene Geräte verwendest.

Gruß
roland

Wie sieht es denn jetzt eigentlich aus, muss ich wenn ich bei
meinen Eltern mit im Haus wohne und nur zwei Zimmer bewohne

Hast du in diesen Zimmern Radio / TV?

GEZ Gebühren zahlen???

Wenn oben ja, dann (abhängig von deinem Einkommen, nicht von deinem Alter) ja, wenn nein, dann nicht. Hast du ein Auto sind dafür dann aber eventuell Gebühren fällig.

Die TV und Radiogeräte gehören alle meinem Vater.

Es ist egal wem die Geräte gehören, es ist wichtig, wer sie bereithält / nutzt.

LG Timi

Die TV und Radiogeräte gehören alle meinem Vater.

Es ist egal wem die Geräte gehören, es ist wichtig, wer sie
bereithält / nutzt.

Die Geräte werden natürlich vom Vater bereitgehalten. Schliesslich gehören die Zimmer ja auch nicht dem Sohn. Sie werden ihm lediglich zur vorübergehenden Benutzung zur Verfügung gestellt.

Gruß,

Malte.

Hi Malte,

Die Geräte werden natürlich vom Vater bereitgehalten.
Schliesslich gehören die Zimmer ja auch nicht dem Sohn. Sie
werden ihm lediglich zur vorübergehenden Benutzung zur
Verfügung gestellt.

Woher weisst Du das?
Wohnst Du mit Uffi zusammen? :smile:

Schönen Gruß

Chris (!)

Hi Uffi,

guckst Du bei http://www.gez.de

Da steht u.a. :

Frage 11.
Müssen Kinder, die im Haushalt der Eltern leben und Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, Rundfunkgebühren zahlen?
Antwort:
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen – wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente – haben, das den Sozialhilferegelsatz übersteigt (die Höhe des Satzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt).
Trifft dies nicht zu, sind die Rundfunkgeräte nicht anmelde- und gebührenpflichtig, sofern für den Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.

Frage 13:
Müssen Studenten Rundfunkgebühren zahlen?
Antwort:
Ja. Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher), die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt, oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, durch Antrag beim zuständigen Sozialamt von der Rundfunkgebührenpflicht befreit zu werden.
Wohnt der Student, Schüler, Auszubildende dagegen während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem Sozialhilferegelsatz, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Die Höhe des Sozialhilferegelsatzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt.

(*klick* Ironie an)
Und wenn Du noch Fragen hast, ruf’ doch bei dem netten freundlichen Service-Telefon gebührenpflichtig an : (0180) 501 65 65
Die schicken Dir auf Wunsch bestimmt kostenlos einen netten GEZ-Berater´vorbei, der Dich gerne ausführlich berät.
(*klick* Ironie aus)

Gruß

Chris

Die TV und Radiogeräte gehören alle meinem Vater.

Es ist egal wem die Geräte gehören, es ist wichtig, wer sie
bereithält / nutzt.

Die Geräte werden natürlich vom Vater bereitgehalten.

Siehst du so. Ich nicht und die GEZ auch nicht :wink:

Es kommt nämlich nicht darauf an, wem die Geräte gehören. Ich kann auch einen Fernseher kaufen und ihn in dein Wohnzimmer stellen - damit ist es zwar mein Gerät, du musst aber dafür GEZ zahlen.

Schliesslich gehören die Zimmer ja auch nicht dem Sohn. Sie
werden ihm lediglich zur vorübergehenden Benutzung zur
Verfügung gestellt.

Die Frage ist hier ob der Sohn die Zimmer allein nutzt. Also für ein komplett eigenes Zimmer müsste er (unter der Voraussetzung, dass sein Einkommen demensprechend ist - aber das schrieb ich ja oben schon) selbst GEZ Gebühren zahlen. Stehen die Geräte in gemeinschaftlich genutzten Zimmern - zB also Wohnzimmer das der Sohn nur mitbenutzt aber nicht überwiegend allein - reicht es wenn der Vater zahlt.

LG Timi

Die TV und Radiogeräte gehören alle meinem Vater.

Es ist egal wem die Geräte gehören, es ist wichtig, wer sie
bereithält / nutzt.

Die Geräte werden natürlich vom Vater bereitgehalten.

Siehst du so. Ich nicht und die GEZ auch nicht :wink:

Es kommt nämlich nicht darauf an, wem die Geräte gehören. Ich
kann auch einen Fernseher kaufen und ihn in dein Wohnzimmer
stellen - damit ist es zwar mein Gerät, du musst aber dafür
GEZ zahlen.

Richtig, aber sie stehen ja in den Räumen des Vaters.

Schliesslich gehören die Zimmer ja auch nicht dem Sohn. Sie
werden ihm lediglich zur vorübergehenden Benutzung zur
Verfügung gestellt.

Die Frage ist hier ob der Sohn die Zimmer allein nutzt. Also
für ein komplett eigenes Zimmer müsste er (unter der
Voraussetzung, dass sein Einkommen demensprechend ist - aber
das schrieb ich ja oben schon) selbst GEZ Gebühren zahlen.
Stehen die Geräte in gemeinschaftlich genutzten Zimmern - zB
also Wohnzimmer das der Sohn nur mitbenutzt aber nicht
überwiegend allein - reicht es wenn der Vater zahlt.

Im Zweifelsfall sind selbstverständlich alle Zimmer gemeinschaftlich genutzt. Ich hätte mit dieser Sichtweise nicht die geringsten moralischen Probleme, und der GEZ bleibt nichts weiter, als sie zu akzeptieren.

Gruß,

Malte.

1 Like

Im Zweifelsfall sind selbstverständlich alle Zimmer
gemeinschaftlich genutzt. Ich hätte mit dieser Sichtweise
nicht die geringsten moralischen Probleme, und der GEZ bleibt
nichts weiter, als sie zu akzeptieren.

Sprechen wir darüber wie man es korrekt macht oder darüber was man alles machen kann? Theorie oder Praxis?

Die Theorie war das, was ich geschrieben habe, in der Praxis ist sogar das, was du schreibt unnötig, weil die GEZ ja nicht mal beweisen kann, dass überhaupt Geräte vorhanden sind.

LG Timi