Grunderwerbsteuer bei Grundstücktauschgeschäft mit Zuzahlung

A und B besitzen je zur idellen Häfte verschiedene landwirtschaftliche Grundstücke und ein Grundstück mit dem Bauernhof. Man einigt sich in einem Tauschvertrag so, dass jeder die Häfte der Grundstücke zum alleinigen Besitz übertragen bekommt. Das Grundstück mit dem Bauernhof erhält A und leistet dafür eine Zuzahlung von 10000 € an B. Das FA berechnet den Wert des Hofgrundstücks mit einem eigenem Massstab (Verkehrswert), will aber zusätzlich für die Zuzahlung von 100000 € Grunderwerbssteuer haben? Der Wert des Hofgrundstücks wurde vom FA durch Ansetzen des Verkehrswerts schon „abgegolten“.

Servus,

das kann richtig sein - welcher Verkehrswert wurde für das Grundstück mit dem Hof angesetzt? Nur der von Grund und Boden (wahrscheinlich) oder der von vergleichbaren bebauten Grundstücken (d.h. einschließlich Gebäude)?

Schöne Grüße

MM

Was bedeutet denn der letzte Satz?

Das bei einem Grundstückskauf auch Grunderwerbsteuer anfällt dürfte doch klar sein.

Servus,

die Zuzahlung wird für den höheren Wert der Hofreite im Vergleich zu den ansonsten 50:50 aufgeteilten Grundstücken geleistet.

Wenn jetzt bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht nur die Gegenleistung (Zahlung von 10.000 oder 100.000 €, je nachdem, welche der beiden Zahlen vertippt ist), sondern auch der höhere Verkehrswert der Hofreite angesetzt wird (statt des Wertes von Grund und Boden), wird dieser bei der Grunderwerbsteuer doppelt berücksichtigt.

Um beurteilen zu können, ob die Bemessungsgrundlage zutreffend ermittelt worden ist, bräuchte man den gesamten Vorgang. Die angegebenen Einzelheiten reichen dafür nicht aus.

Schöne Grüße

MM

Das FA hat den allgemeinen Verkehrswert (30 Euro) für dieses bebaute Gebiet angesetzt und dann die Zuzahlung addiert? Von der Summe beider soll die Grunderwerbsteuer gezahlt werden.