Halbwaisenrente, kindergeld + lehrlingsgehalt

hallo,

mein volljähriger sohn befindet sich in der ausbildung und bekommt dort sein lehrlingsgehalt. weil er in der ausbildung ist und halbwaise, hat er auch anspruch auf halbwaisenrente, die sich u.a. nach der höhe des lehrlingsgehalts richtet. außerdem auf kindergeld, das aber nur gezahlt wird, wenn sein übriges einkommen eine gewisse grenze (7188,- €) nicht überschreitet. soweit, sogut…

weil aber von antragstellung sowohl bei rente als auch beim kindergeld stets einige monate verstreichen wird bei berechtigtem anspruch nachgezahlt.

so, nu kommts: über die im september 2001 beantragte halbwaisenrente bekamen wir erst im januar 2002 bescheid. die rente von sept/01 - dez/01 wurde nachgezahlt. durch genau diese nachzahlung überschreitet mein sohn jetzt die grenze von 7188,- € für 2002.
müssen wir jetzt befürchten, daß das kindergeld für 2002 zurückgezahlt werden muß? die nachgezahlte rente war ja für die monate september bis dezember 2001 - und in diesem zeitraum hat sie empfindlich gefehlt. also habe ich meinem sohn den betrag vorgestreckt.

wer blickt durch und kann mich schlau machen?

hilflos grüßt
ann

Hallo Annja,

von diesen Einnahmen kannst du auch alle Ausgaben abziehen. 2000 DM (umrechnen) gehen schonmal für den AN-Pauschbetrag drauf + und alle evtl. weiteren Ausgaben (Lektüre etc.pp.) kannst du auch vom Gehalt abziehen. Erst das was am Ende übrig bleibt, darf nicht mehr als die Kindergeldgrenze sein.

Aufgrund meiner Werbungskosten in 2000 habe ich trotz einem Einkommen von ca. 23.000 DM brutto noch Kindergeld bekommen.

Gruß
Marco

danke marco :smile:
dann besteht ja noch hoffnung :smile:

herzliche grüße
ann

Aufgrund meiner Werbungskosten in 2000 habe ich trotz einem
Einkommen von ca. 23.000 DM brutto noch Kindergeld bekommen.

Hi Marco!
genau DIESE Werbungkosten als Minderung des Einkommens zum Bezug von Kindergeld hat mein Steuerberater abgestritten.
Sein ARgument war, dass für das Kindergeld nicht das (steuerpflichtige Einkommen???) sondern die Brutto Einkünfte zählen…

hast Du nähere Informationen für mich???

Ulli, total neugierig, mit 18jährigen Rentnerinnen

Hallo Uli,

hast Du nähere Informationen für mich???

Für das Kindergeld ist maßgeblich der Gesamtbetrag der Einkünfte. Das sind die Bruttoeinnahmen gekürzt um Werbungskosten (wie Heimfahrten, Fahrten zur Arbeit, Büchergelder, doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel). Pauschal werden die Werbungskosten mit 2.000 DM (entsprechend aufgerundet und umgerechnet) angesetzt. Erst wenn die Kosten darüber liegen, werden sie das Bruttoeinkommen weiter verkürzen.

Gruß
Marco

Für das Kindergeld ist maßgeblich der Gesamtbetrag der
Einkünfte. Das sind die Bruttoeinnahmen gekürzt um
Werbungskosten

Danke für die Ausführung.
Hast Du auch eine Quellenangabe???

Schonmal vielen Dank!
Ulli

Hallo Ulli,

die Werbungskosten ergeben sich aus §§9 + 9a EStG. Das andere ergibt sich meines Wissens nach aus § 32 (3) S. 2 EStG.

Gruß
Marco

1 Like

die Werbungskosten ergeben sich aus §§9 + 9a EStG. Das andere
ergibt sich meines Wissens nach aus § 32 (3) S. 2 EStG.

Hi Danke!!!
auf der Basis werde ich die Diskussion mit dem Berater nochmal angehen!!!
Grüsse Ulli

Wechsel
Hallo Uli,

die aktuellen Steuertexte findest du bei den Links… aber ehrlich gesagt… ich würde so jemanden nicht noch einmal besuchen.
Das weiß ich als Laie… also sollte er es als Profi erst recht wissen.

Gruß
Marco