hallo,
mein volljähriger sohn befindet sich in der ausbildung und bekommt dort sein lehrlingsgehalt. weil er in der ausbildung ist und halbwaise, hat er auch anspruch auf halbwaisenrente, die sich u.a. nach der höhe des lehrlingsgehalts richtet. außerdem auf kindergeld, das aber nur gezahlt wird, wenn sein übriges einkommen eine gewisse grenze (7188,- €) nicht überschreitet. soweit, sogut…
weil aber von antragstellung sowohl bei rente als auch beim kindergeld stets einige monate verstreichen wird bei berechtigtem anspruch nachgezahlt.
so, nu kommts: über die im september 2001 beantragte halbwaisenrente bekamen wir erst im januar 2002 bescheid. die rente von sept/01 - dez/01 wurde nachgezahlt. durch genau diese nachzahlung überschreitet mein sohn jetzt die grenze von 7188,- € für 2002.
müssen wir jetzt befürchten, daß das kindergeld für 2002 zurückgezahlt werden muß? die nachgezahlte rente war ja für die monate september bis dezember 2001 - und in diesem zeitraum hat sie empfindlich gefehlt. also habe ich meinem sohn den betrag vorgestreckt.
wer blickt durch und kann mich schlau machen?
hilflos grüßt
ann