Invadilität

Welche Kriterien muss man erfüllen, um Invaliditätsrente zu beziehen?
Angenommen, nach einer Gehirnblutung im Stammhirn ist der Betroffene teilweise rechts gehandicapt und kann auch nicht sprechen. So kann man doch nicht wieder in seinem Beruf arbeiten, z.B. als Busfahrer im Stadtverkehr. Oder?

Ist bei Ablehnung ein Einspruch sinnvoll?

Christina

Hallo Christina!

Wenn’s Dir um die gesetzliche Rentenversicherung geht, könnte ich Dir Deine Frage wie folgt beantworten:

Auf den bisherigen Beruf kommt es bei Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung nicht mehr an; es gibt nur eine Ausnahme bei Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, dann kommt ggf. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht.

Voraussetzung für die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist das der Versicherte täglich nur noch bis zu drei Stunden, bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bis zu sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Die Entscheidung über die Arbeitseinsatzfähigkeit wird durch den Vertrauensärztlichen Dienst getroffen, der seine Stellungnahme oder Gutachten an den Rentenversicherungsträger gibt.

Da ich kein Arzt bin, kann ich leider eine Einschätzung, wie es bei der von Dir genannten Diagnose aussieht, nicht treffen.

Gruß,
Robert

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