Hallo,
ist man dazu verpflichtet sich beim Jugendamt zu melden, wenn
man arbeitet?
Ist gemeint, dass die Frage lautet, ob sich ein Unterhaltsverpflichteter beim Jugendamt melden muss?
Hier kommt es darauf an, ob sie in der Vergangenheit „in Verzug gesetzt“ wurde. Bedeutet, ob sie aufgefordert wurde Unterhalt zu bezahlen oder gar ob es bereits einen Unterhaltstitel (Gerichtsurteil und/oder beim Jugendamt unterschrieben) gibt.
meine freundin von mir arbeitet seit ca. 9 wochen ist sie dazu
verpflichetet sich beim Jugendamt zu melden?
Wenn schon mal aufgefordert wurde zu zahlen, laufen ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme Unterhaltsschulden auf.
Gibt es einen Titel und sie verschweigt die Arbeitsaufnahme, kann das als Straftat (§ 170 StGB = Unterhaltspflichtverletzung) gewertet werden.
Nachzahlen muss sie in beiden Fällen.
Aber eigentlich ist nicht das Jugendamt der Ansprechpartner, sondern der Unterhaltsempfänger (die Kinder) die in diesem Fall durch den Vater vertreten werden.
Einschreiben hinschicken und mitteilen, dass man arbeitet und um die Kontonummer bitten.
Ihr Exmann bei dem die kinder leben, hat den kontakt völlig
abgebrochen und sie weiss nicht wie es den kindern geht?
Unterhalt und Kontakt zu den Kindern sind zwei Paar Stiefel und haben nichts miteinander zu tun (so lange die Kinder minderjährig sind). Auch wenn es keinen Kontakt zu den Kindern gibt, muss man bezahlen.
Noch ein Hinweis, der zwar nicht abgefragt wurde, den ich aber für wichtig halte:
Kinder benötigen BEIDE Eltern. Bei Trennungen leben sie meist zwar bei einem Elternteil, aber sollen so viel wie möglich Kontakt zum anderen Elternteil haben.
Normalerweise haben überwiegend Väter die Probleme, die hier Deine Freundin hat. Es gibt aber auch Mütter mit diesen Problemen.
Vielleicht meldet sich Deine Freundin mal in einem Väterverein, z. B. bei www.vafk.de
Dort wird auch ausgegrenzten Müttern geholfen. Unter Adressen findet sich ja vielleicht eine Gruppe in Wohnortnähe Deiner Freundin.
Im verlinkten Forum kann bundesweit geholfen werden.
Das Thema des VAfK ist:Allen Kindern BEIDE Eltern.
Sei
verdient mit einem zuschuss von der arge ca. 1500 netto. was
muss sie an unterhalt denn zahlen? was wird dagegen gesetzt?
Ohne die Anzahl und das Alter der Kinder, den Fahrtweg zur Arbeit usw. zu wissen, kann ich das nicht sagen.
Aber ganz grob über den Daumen gepeilt, wird nicht allzuviel mehr als 900 Euro übrig bleiben.
Gruß